HOCHSCHULPOLITIK

150 Mark für einen Studienfonds

Zahlreiche Studierende haben den Streik an den Berliner Hochschulen genutzt, um sich in Arbeitsgruppen mit der Bildungsmisere, der Hochschulpolitik und zukünftigen Veränderungen auseinanderzusetzen. Eine von ihnen ist die Arbeitsgruppe »Finanzierung" an der TU Berlin; sie schlagen vor, die Berliner Immatrikulationsgebühr von 100 DM pro Student und Semester auf 150 DM zu erhöhen, sie aber anders zu verwenden als bisher. Ein kurzer Überblick von Markus Ellmer aus der AG (Kontakt per E-Mail: mellmer@berlin.snafu.de):

Zur Zeit erhebt jedes Immatrikulationsamt der Berliner Universitäten eine Gebühr, die mit dem Verwaltungsaufwand, den jeder von uns Studenten für das Land Berlin darstellt, gerechtfertigt wird. Die Universitäten müssen entsprechend der Studentenzahlen das eingenommene Geld an den Senat abführen. Mit anderen Worten: Die Studenten bezahlen, das Land Berlin spart. In Zeiten, in denen das Geld ohnehin knapp ist, können Kürzungen wohl nicht vermieden werden. Doch die zusätzlich gezahlten Gelder der Studenten kommen den Universitäten nicht zugute.

Auch den Steuerzahler dürfte dies interessieren: Von seinem Geld kommt weniger der Lehrstätte seiner Kinder zugute, und das Land wird gleichzeitig von den Studenten finanziert.

Eine Mittelverwendung an den Universitäten wäre nur allzu gerecht. Daher macht die AG folgenden Vorschlag: Jeder Student zahlt jedes Semester 150,- DM in einen Studienfonds, und das Land Berlin verzichtet dafür auf die Erhebung der Verwaltungsgebühr. Um einer neuen Kürzung vorzubeugen, wird die Laufzeit des Fonds bis zum Ende des Jahres 2000 begrenzt. Genau in dieser Zeit gelten die Hochschulverträge, die keine weitere Kürzung erlauben. Damit die zweckmäßige Verwendung der Mittel auch gesichert wird und der Studienfonds kein Selbstbedienungstopf für alle wird, sollte eine gerechte Verwaltung der Gelder vertraglich mit der Universität abgesichert werden.

Ferner muß über die Verteilung der Mittel entschieden werden: z. B. ein fixer Anteil für die Zentralen Einrichtungen, der Rest auf die gemäß den immatrikulierten Studenten geordneten Fachbereiche. Die Fachbereiche können dann autonom entscheiden.

Markus Ellmer


© 1/'98 TU-Pressestelle [ ]