TU intern - Juli 1998 - Hochschulpolitik

”Begrüßung" und ”Billigung" statt Beschluß

Kuratorium beschließt Strukturplan für die TU Berlin nicht

Struktur: ein vielseitig
interpretierbarer Begriff
Entgegen den Erwartungen der Mitglieder des Akademischen Senats (AS) und des Präsidiums der TU Berlin hat das Kuratorium auf seiner Sitzung am 12. Juni den Strukturplan der TU Berlin nicht beschlossen. Statt dessen hat das Kuratorium den Beschluß des Akademischen Senats zur Strukturplanung ”begrüßt" und den nebenstehenden Beschluß (10:7:1) gefaßt. Dieser Beschluß macht die Strukturplanung der TU Berlin, insbesondere die Neugliederung der TU Berlin in Fakultäten, und die einzelnen fachlichen Zuordnungen zu diesen Fakultäten, von einer Stellungnahme des Wissenschaftsrates abhängig. Auch der Zeithorizont für die Umsetzung der Neugliederung (ursprünglich geplant zum 1. 1. 2000) wurde vom Kuratorium gestrichen.

Der vom AS vorgelegte Strukturplan sieht die Neugliederung der TU Berlin in acht Fakultäten und einen dazugehörigen Ausstattungsplan vor. Über den Zuschnitt dieser Fakultäten herrschte im Prinzip Einigkeit, bis auf wenige strittige Punkte, die noch einmal zu Beginn des Wintersemesters 1998/99 im Akademischen Senat beraten werden sollten. Den Fachbereichen sollte in der Zwischenzeit noch die Möglichkeit gegeben werden, Änderungen in den AS einzubringen, dies aber nur bei einvernehmlicher Absprache zwischen den Fachbereichen bzw. Fakultäten.

Der Strukturplan und die Möglichkeit, dem AS noch Änderungen im Zuschnitt der Fakultäten vorzuschlagen, war - bei nur einer Stimmenthaltung - mit 24 Ja-Stimmen einvernehmlich vom Akademischen Senat der TU Berlin erst kürzlich verabschiedet worden. Der AS war mit diesem Abstimmungsergebnis einem früheren Votum der Kuratoriumsmitglieder gefolgt, die Strukturplanung der TU Berlin inneruniversitär auf eine möglichst breite Basis zu stellen.

Auf Unverständnis stieß daher auch das Abstimmungsverhalten der Mehrheit der Mitglieder des Kuratoriums bei den Listensprechern des Akademischen Senats. Der Präsident der TU Berlin, Prof. Dr. Hans-Jürgen Ewers, bedauert ebenfalls den Beschluß des Kuratoriums, denn das Kuratorium lasse die TU Berlin bei ihren Reformbemühungen und bei den bevorstehenden Budgetverhandlungen mit dem Senat von Berlin im Stich, weil sie als einzige Berliner Hochschule ohne einen vom zuständigen Gremium beschlossenen Strukturplan in diese Auseinandersetzungen gehen müsse. Gleichzeitig würden alle im Verlauf der vergangenen 14 Monate von ihm und vielen anderen Wohlgesinnten in allen Fraktionen des AS unternommenen Bemühungen um eine Überbrückung von politischen Gräben in den zentralen Gremien der Universität und um eine Versachlichung der Diskussion desavouiert.

tz

Beschluß des Kuratoriums

1. Das Kuratorium begrüßt den einstimmigen Beschluß des Akademischen Senats der Technischen Universität Berlin zur Hochschulstruktur und die Verminderung der Anzahl der Fachbereiche. Die Gutachterkommission des Wissenschaftsrates wird gebeten, die vom Akademischen Senat vorgelegte fachliche Zuordnung zu prüfen und zu bewerten. Eine abschließende Entscheidung über die zukünftige Struktur der Technischen Universität insbesondere hinsichtlich der fachlichen Zuordnung wird das Kuratorium nach Vorliegen der Bewertung des Wissenschaftsrates und der Entscheidung des Akademischen Senates über Änderungen der Fakultätsstruktur entsprechend dem Beschluß AS 1/535 vom 26. 3. 1998 treffen.

2. Das Kuratorium nimmt die vom Akademischen Senat der Technischen Universität beschlossene Erläuterung des Strukturplans zur Kenntnis und bittet den Akademischen Senat um Stellungnahme zu den mit Beschluß vom 13. 2. 1998 übermittelten Anmerkungen zum Strukturplan.

3. Das Kuratorium billigt den in den Erläuterungen zu 2. unter IV. aufgeführten Ausstattungsplan. Es wird davon ausgegangen, daß nach den Überprüfungen gemäß Beschluß AS 1/535-26. 3. 98 ggf. eine entsprechende Anpassung erfolgt.

In der Begründung wird der zweite Satz ersatzlos gestrichen. (Der Satz heißt: Um sie (= Änderung der Struktur der TU Berlin) mit einer umfassenden Verwaltungsreform und einem Budgetierungssystem zu verbinden, soll sie zum 1. 1. 2000 in Kraft treten).


© 7/'98 TU-Pressestelle