TU intern - Juni 1998 - Hochschulpolitik

STUDIENGÄNGE EINGESTELLT

Im Zusammenhang mit der Strukturreform an der TU Berlin hat der Akademische Senat einstimmig beschlossen, verschiedene Studien- und Teilstudiengänge nicht mehr an der TU Berlin anzubieten. Dies betrifft die Studiengänge Erziehungswissenschaft/Diplom und Amt des Lehrers mit einem Fach, sowie die Teilstudiengänge Amt des Studienrats mit einer beruflichen Fachrichtung in den technisch-wissenschaftlichen Fächern Landwirtschaft und Gartenbauwissenschaft und mit dem Zweitfach Biologie, Amt des Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern mit den Fächern Biologie und Arbeitslehre/Wirtschaft sowie Amt des Studienrats an Gymnasien mit Unterrichtsfach Biologie. Ebenfalls eingestellt wird das Magisterstudium mit Politikwissenschaft als erstem Hauptfach. Der AS weist ausdrücklich darauf hin, daß die Ausbildung der Studierenden, die zur Zeit in diesen Fächern immatrikuliert sind gewährleistet wird - für die Dauer der Regelstudienzeit.



FORSCHUNGSSCHWERPUNKT FLUIDSYSTEMTECHNIK

Der Akademische Senat hat die Einrichtung eines fachbereichsübergreifenden Forschungsschwerpunktes ”Fluidsystemtechnik" für drei Jahre beschlossen. Dieser soll eine Schwerpunktbildung im Bereich der angewandten und grundlagennahen Strömungstechnik ermöglichen sowie die vorhandenen Ressourcen in diesem Gebiet bündeln. Am Forschungsschwerpunkt beteiligt sind der Fachbereich Verfahrenstechnik, Umwelttechnik, Werkstoffwissenschaften, die Fachbereiche Mathematik, Verkehrswesen und Angewandte Mechanik und der Fachbereich Maschinenbau und Produktionstechnik, sowie die Versuchsanstalt für Wasserbau und Schiffsbau.



DOKTORIN DER GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN

Zugestimmt hat der Akademische Senat der Promotionsordnung zum Doktor/zur Doktorin der Gesundheitswissenschaften/Public Health. Diesen akademischen Grad anstreben kann, wer den postgradualen Studiengang Gesundheitswissenschaften/Public Health erfolgreich an einer deutschen Hochschule absolviert hat, oder einen vergleichbaren Abschluß samt zweijähriger Berufstätigkeit als wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in) an einer wissenschaftlichen Einrichtung oder einer Einrichtung für Gesundheitswissenschaften nachweisen kann.



TU SETZT KOOPERATION MIT MAX-BORN-INSTITUT FORT

Eine Kooperationsvereinbarung zwischen der TU Berlin und dem Max-Born-Institut für Nichtlineare Optik und Kurzzeitspektroskopie wird nach Zustimmung des Senats fortgesetzt.



HOCHSCHUL-WAHLGRUNDSÄTZE-VERORDNUNG

Das Eingehen von Listenverbindungen bei Hochschulwahlen soll nach Meinung des Akademischen Senats auch weiterhin möglich bleiben. Damit widerspricht der AS der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, die in einem Änderungsentwurf der Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung den entsprechenden Absatz wegen ”der Gefahr der Unübersichtlichkeit" streichen will: Bei einer Vielzahl von Listen ist nicht problemlos zu erkennen, welchem politischen Lager die einzelnen angehören. Der AS verwies jedoch darauf, daß man an der TU bisher gute Erfahrungen mit der Möglichkeit von Listenverbindungen gemacht habe. Probleme damit habe es hauptsächlich an der FU gegeben.


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