TU intern - Juni 1998 - Hochschulpolitik

Struktur beschlossen, Reformen beginnen erst

Roland Schröder von der Reformfraktion zur Strukturreform

Auf dem Weg zur Neuen TU Berlin. Die Änderung der Struktur und die Ausstattung der Fakultäten hat der Akademische Senat beschlossen. Jetzt geht's an die Feinarbeit
Die TU kann endlich die benötigten Reformen beginnen. Die quantitativen Verteilungskämpfe sind durch Beschlüsse zur Struktur und Ausstattung vorläufig beendet, folglich können jetzt die qualitativen Aspekte in Angriff genommen werden. Die Reform der Studiengänge, die Verwaltungsreform oder auch die Budgetierung werden als nächste Projekte folgen.

In einem Planungsprozeß werden Entscheidungen über die Zukunft einer Institution in der Reihenfolge: Inhalte, Ausstattung, Struktur getroffen. Die TU ging wie immer ihren eigenen Weg und kehrte den Ablauf einfach um. Zuerst wurde die Struktur (AS am 21. 1. 98) festgelegt und dann die Verteilung der Stellen für das wissenschaftliche Personal vorgenommen (AS am 26. 3. 98), die nach redaktioneller Überarbeitung bestätigt wurde (AS vom 13. 5.). Die Frage der inhaltlichen Schwerpunkte in Forschung und Lehre als Profil für die TU steht noch aus. Das konstruktive Klima der letzten Wochen läßt auf gemeinsame Zielvorstellungen hoffen. Gleichzeitig müssen die gefaßten Beschlüsse nachgearbeitet werden:

ZUR STRUKTUR

Der AS wird die beschlossene Struktur zu Beginn des Wintersemesters 1998/99 überprüfen. Vor allem die Neuordnung der Fachbereiche 7 bis 11 muß einer erneuten Abwägung - unter dem Aspekt der Profilbildung für die Technische Universität Berlin - unterzogen werden. Hier sei auf die Vorlagen der Reformfraktion verwiesen. Unzufriedene Fachbereiche oder Institute müssen daher Vorschläge vorlegen, die der AS aufgreifen und diskutieren kann. Insbesondere das Bauingenieurwesen muß seine Position und die Vorstellungen bezüglich der Struktur konkretisieren. Dadurch würden sich dann weitere Änderungen ergeben.

AUSSTATTUNG MIT TÜCKEN

Die Verteilung der Stellen für Akademische MitarbeiterInnen (vgl. Tabelle) muß noch überprüft werden. Die Angaben zu Lehre und Forschung geben lediglich vorläufige Planungszahlen wieder und Verschiebungen in der Lehre sind zu erwarten. Das angestrebte leistungsbezogene Verteilungsverfahren für Forschung und Lehre muß konkretisiert werden bevor dann auf seiner Basis endgültig Stellen zugewiesen werden können. Dieses Verfahren wird die Zuweisungen von Stellen für den Mittelbau durch regelmäßige Evaluation ständig dynamisch und flexibel gestalten. Die Fachbereiche müssen zum Teil ihre Entwicklungspläne überarbeiten. Aus diesen Punkten folgt die Überarbeitung der Zahl der Studienplätze für die einzelnen Studiengänge und der Berechnung der Zulassungszahlen unter Einbeziehung von Schwundquoten. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß das Kuratorium und der politische Senat die Vorlagen des AS noch beschließen und akzeptieren müssen. Auch der Wissenschaftsrat soll die Sturkturpläne begutachten.

DER PLAN IST FERTIG! DOCH WIE WEITER?

Die Umsetzung des Strukturplans der TU wird noch auf Hürden treffen. Gegebenenfalls wird die Erarbeitung eines Übergangsplanes notwendig, der u. a. die ungeklärten Fragen aufgreift:

Wie kommt die TU vom Ist-Zustand zum Soll-Zustand des Jahres 2003/5?

Wird der finanzielle Rahmen vom politischen Senat sichergestellt (Hochschulverträge)?

Wie geht die TU mit der Senatsvorgabe von 18500 Studienplätzen um? Wie reagiert die TU, wenn der Senat die Einhaltung verlangt, den Landeszuschuß aber nicht erhöht?

Wie wird mit k. w.-Professuren (k. w. = kann wegfallen) verfahren? Welche Ausstattung erhalten sie? Wie sollen sie in der Lehre eingesetzt werden?

Was ist mit Überhängen beim nichtwissenschaftlichen Personal?

Sollen NC-Studiengänge durch Lehraufträge auf ”sichere gerichtsfeste" Zulassungszahlen erhöht werden? Wann sollen die Absenkungen von Zulassungszahlen vor Gericht ausgetragen werden?

REFORM VON STUDIUM UND LEHRE

Die vordringliche Aufgabe ist die Überarbeitung der Studien- und Prüfungsordnungen. Dabei ist die Anpassung an die künftige Ausstattung nur als ein (Neben-) Ziel zu betrachten. Vielmehr muß die quantitative und qualitative Nachfrage von Studierenden stärker berücksichtigt werden (Abstimmung mit den Füßen). Um moderne Studiengänge anbieten zu können, muß die TU flexibler auf die Weiterentwicklung der Wissenschaft und die Veränderung des Erkenntnisinteresses reagieren und diese in geeigneter Weise in die Lehre aufnehmen. Dabei muß die Veränderung gesellschaftlicher Problemfelder besondere Berücksichtigung finden. Die Verzahnung von Studium und Forschung könnte in forschenden Projektgruppen stattfinden, die durch gezielte Kooperationen die Nähe zur Berufspraxis bieten. Weiterhin sollten Internationalisierung und Regionalorientierung als Profilbildung für die TU verstanden werden. Dabei bedarf es nicht zuletzt einer angemessenen Berücksichtigung ”gender"-spezifischer Inhalte und Formen. Am Ende des Studiums sollte die Berufsfähigkeit und nicht die Berufsfertigkeit stehen. Dazu bedarf es der Beschränkung des Pflichtanteils auf ein zwingend erforderliches Maß, bei gleichzeitigem Ausbau von Wahlpflicht- und Wahlbereichen, die dann der Verankerung überfachlicher Studienanteile und der individuellen Vertiefung im Hauptstudium dienen können. Der Abbau formalistischer Regelungen und die Beschränkung der Zahl der Fachprüfungen, die oft Wissen doppelt abprüfen, sind abschließend zu nennen.

WAS SONST NOCH SO ANLIEGT...

Gleichzeitig zur Reform von Lehre und Studium muß die TU ihre weiteren Reformansätze voranbringen, die da sind:

  • Standortkonzept für die neuen Fakultäten
  • Verwaltungsreform
  • Ausbau der Fachbereichsverwaltungen zu Service-Centern der Fakultäten?
  • Die Budgetierung
  • Übernahme des Modellversuchs ”Studienbüro"

Die Reformfraktion geht davon aus, daß einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Gegebenenfalls wird sie in bekannter Weise - z. B. durch Anträge und Vorlagen im AS - ihre Position in die Diskussion einbringen und vertreten.


© 6/'98 TU-Pressestelle