TU intern - Oktober 1998 - Wissenschaft

Die Volkswagenstiftung

Die Volkswagen-Stiftung, nach eigenen Angaben die größte deutsche Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre, trägt zwar den Namen des berühmten Autoherstellers, finanziert sich aber keineswegs aus großzügigen Spenden desselben. Der Name erklärt sich aus der Geschichte der Einrichtung, die auf der Home-Page wie folgt zusammengefaßt ist:

Die Volkswagen-Stiftung verdankt ihre Entstehung einem Vertrag, mit dem die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen die nach dem Krieg unklaren Eigentumsverhältnisse am Volkswagenwerk regelten und gleichzeitig die Errichtung einer (wie sie damals hieß) ”Stiftung Volkswagenwerk" beschlossen. Die damalige Volkswagenwerk GmbH wurde in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, das Aktienkapital zu 60% in private Hände gegeben. Bund und Land blieben mit je 20% am damaligen Grundkapital der neuen Aktiengesellschaft beteiligt. Mit dem Erlös aus den veräußerten Aktien von rund 1 Milliarde DM und dem Anspruch auf den Gegenwert der jährlichen Gewinne aus den Bund und Land verbliebenen Aktien als Vermögensausstattung wurde am 19. Mai 1961 die Stiftung gegründet. Der Bund hat seine Beteiligung inzwischen veräußert; der Erlös steht der Stiftung zu. Das Stiftungskapital beträgt heute rund 3,5 Milliarden DM. Die Fördermittel stammen aus der Anlage des Vermögens und schließen den Gegenwert der Gewinne aus rund 148 Millionen DM VW-Aktien des Landes Niedersachsen ein.

NACHWUCHSGRUPPEN - JETZT AUCH SELBSTBEWERBUNG MÖGLICH

Das Programm ”Nachwuchsgruppen an Universitäten" richtete die Volkswagen-Stiftung vor zwei Jahren ein. Damit will sie jungen, herausragend qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aller Fachgebiete die Möglichkeit geben, frühzeitig eigenständige Forschung auf neuen, interdisziplinär orientierten Gebieten zu betreiben und eine eigene Arbeitsgruppe zu leiten. Die Nachwuchsgruppen müssen an deutschen Universitäten angesiedelt sein; die Position der Gruppenleitung steht jedoch ausländischen und deutschen Bewerberinnen und Bewerbern offen. Die Forschung der Gruppe sollte auf ein besonders innovatives, eventuell auch risikobehaftetes Arbeitsgebiet gerichtet sein, oder der Etablierung neuartiger Methoden dienen. Seit August diesen Jahres kann der Antrag auf Einrichtung einer Nachwuchsgruppe auch von einem jungen Wissenschaftler/ einer jungen Wissenschaftlerin gestellt werden. Dies war vorher nur den aufnehmenden Institutionen (Institut, Fachbereich, Fakultät, Universität) möglich.

urs


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