TU intern - Februar 1999 - Arbeitsplatz Uni
21 Milliarden Mark TabaksteuerHauptstelle gegen die Suchtgefahr legt neue Zahlen vor/Arbeitskreis Alkohol an der TU Berlin setzt auf Prävention
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Alkohol und Tabak sind nach wie vor die Killer Nummer 1. In Deutschland gibt es pro Jahr mehr als 100000 tabakbedingte Todesfälle. Die Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Drogen bagatellisiert lediglich die Situation und ist nicht hilfreich, denn sie sagt nichts über den Grad der Gefährlichkeit der einzelnen Droge aus. Es findet immer wieder zu wenig Erwähnung, wieviel der Staat durch Einnahme von Steuern am Drogenkonsum verdient. Laut statistischem Bundesamt waren es 1997 für Bier, Schaumwein und Branntwein - Wein unterliegt keiner Besteuerung - 7,5 Milliarden DM. Die Tabaksteuer ist auf 21,1 Milliarden DM angewachsen. Sie ist inzwischen die fünftwichtigste Einnahmequelle für den Bundeshaushalt. Fachleute machen immer wieder darauf aufmerksam, daß die Kosten für die Behandlung von Abhängigen die Einnahmen durch Steuern um ein Vielfaches übersteigen. Der Gesamtarzneimittelverbrauch ist 1997 leicht gesunken. Etwa 6 bis 8 Prozent aller vielverordneten Arzneimittel besitzen ein Suchtpotential (Schlafmittel, Tranquilizer, zentral wirkende Schmerzmittel, codeinhaltige Medikamente etc.). Neben diesen gibt es eine große Anzahl nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel mit Mißbrauchspotential. Hierzu zählen die zahlreichen Schmerzmittel, die zur Selbstmedikation verwandt werden. Ein steigender Schmerzmittelkonsum ist auch bei Kindern und Jugendlichen zu verzeichnen gewesen. In der Bundesrepublik wird die Zahl der Medikamentenabhängigen auf 1,4 Million Menschen geschätzt. Zahlen über Todesfälle gibt es hier nicht. Bei den sogenannten harten Drogen hat es laut polizeilicher Kriminalstatistik im Jahr 1997 205099 Delikte gegeben. Die Zahl der Toten in der Bundesrepublik betrug 1997 1501. Bei anderen Abhängigkeiten, beispielsweise dem Glücksspiel, gibt es keine gesicherten Zahlen, das trifft auch auf den Bereich der Eßstörungen zu. Mißbrauch und Abhängigkeit haben immer auch Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Es kommt zu Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Fehlzeiten, einer Abnahme der Qualität der Arbeit, eventuell zu Arbeitsunfällen, insgesamt zu verminderter Leistung und zu einer Verschlechterung des Arbeitsklimas. Hier sind Betriebe und Verwaltung gefragt. Nicht nur, weil in vielen Bereichen in den letzten Jahren die Personaldecke immer dünner wurde und jede Arbeitskraft gebraucht wird, es ist auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, hier tätig zu werden. An der TU wurde vor vielen Jahren ein Arbeitskreis hierzu eingerichtet. Ziel dieses Kreises ist es, Verständnis dafür zu wecken, daß Suchtabhängigkeit Krankheit ist und behandelt werden muß. Es soll Offenheit innerhalb dieses Problemkreises hergestellt werden, ohne aber den Schutz der betroffenen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen zu vernachlässigen. Schon 1985 wurde eine Dienstvereinbarung für Alkohol- und andere Drogenabhängige bzw. Gefährdete abgeschlossen. Damit Vorgesetzte ihrer Aufgabe gerecht werden können, veranstaltet die TU seit Jahren Seminare, die ihnen Gelegenheit geben, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen. Nur wer sich informiert, kann dem Problem vorurteilsfrei begegnen und ist gut gerüstet, um präventiv tätig zu sein. Nicht allein auf bereits Abhängige, sondern auf die Prävention wird in Zukunft die verstärkte Aufmerksamkeit gerichtet sein müssen, da es beispielsweise bezogen auf den Alkoholkonsum in der Bundesrepublik ca. 2,7 Millionen Menschen mit mißbräuchlichem und 4,9 Millionen Menschen mit riskantem Konsumverhalten gibt. Prävention ist Gesundheitsförderung. Edith Schröter © 2/'99 TU-Pressestelle |