TU intern - Februar 1999 - Arbeitsplatz Uni
Weniger Arbeit - früher FreizeitNeueinstellungen durch Altersteilzeit?
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Der prassende Altersrentner - mit Altersteilzeit schneller erreichbar? | |
Mitte Dezember hat der Berliner Senat weitere Regelungen zur
Förderung der Altersteilzeit beschlossen. Altersteilzeit
kann von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst mit Vollendung
des 55. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Dabei wird die
bisherige volle Arbeitszeit auf 50 Prozent verkürzt. Der
Arbeitnehmer erhält neben dem Entgeld für diese Arbeitszeit
einen Aufstockungsbetrag, so daß sein Einkommen bei etwa
83 Prozent des letzten Netto-Einkommens liegt.
Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber Rentenbeiträge, entsprechend 90 Prozent der Beiträge bei Vollzeitbeschäftigung. Eine analoge Regelung gilt für Bundesbeamte. Wie die Arbeitszeiten im Rahmen der Teilzeit im einzelnen geregelt werden ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Von besonderem Interesse für die Arbeitnehmer dürfte dabei das sogenannte Blockmodell sein. Danach arbeitet der Angestellte zunächst in Vollzeit weiter und wird anschließend, unter Fortzahlung des Gehaltes, freigestellt. Auch andere Modelle wie Halbtagsarbeit oder Teilzeitmodelle, bei dem Arbeit und Freizeit in einem bestimmten Rhythmus wechseln wären denkbar. Die Mehrkosten, die dem Arbeitgeber entstehen, werden zu einem Teil vom Arbeitsamt übernommen, wenn auf dem durch die Altersteilzeit freigemachten Arbeitsplatz ein Auszubildender übernommen oder ein Arbeitsloser eingestellt wird. Der Arbeitgeber erhält dazu 20 Prozent des Arbeitsentgelds für die volle Arbeitszeit sowie den Aufstockungsbetrag für die Rentenversicherung. Manfred Bedewitz, Personalrat an der TU Berlin, empfiehlt allen, die über eine Inanspruchnahme der Altersteilzeit nachdenken, sich unbedingt beraten zu lassen, damit später keine Abzüge bei den Rentenzahlungen auftreten. Die entsprechenden Stellen seien der Personalrat, die Bundesversichertenanstalt für Angestellte bzw. die Landesversichertenanstalt (Rentenanfrage) und die Versicherung des Bundes und der Länder (VBL). Die Grundlagen für die Altersteilzeit wurden bereits im Altersteilzeitgesetz 1996 gelegt. Die Regelung sollte zum einen älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen und dabei zum anderen Stellen für Auszubildende oder Arbeitslose freimachen. Im Mai 1998 wurde die Möglichkeit in dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit für Arbeiter und Angestellte festgeschrieben. Die nun vom Berliner Senat beschlossenen Regelungen beziehen sich auf die Übernahme von Auszubildenden, die Verteilung der Zusatzausgaben zwischen den einzelnen Verwaltungen und das Blockmodell. In der TU Berlin werden die Chancen, aufgrund der Altersteilzeit neue Mitarbeiter einzustellen, eher gering eingeschätzt. Dagegen spreche unter anderem die Tatsache, daß in vielen Bereichen ein Stellenüberhang besteht, der Neueinstellungen verhindere. tui © 2/'99 TU-Pressestelle |