TU intern - Februar 1999 - Aktuelles

RICHTLINIEN /tz/ Mit Mehrheit hat der Akademische Senat (AS) der TU Berlin die ”Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt” angenommen. Sie gilt für alle Mitglieder der Universität sowie alle anderen Personen, die im Bereich der Technischen Universität Berlin Forschungs-, Lehr- und Lernaufgaben nachgehen sowie für Gäste der TU Berlin. Sie umfaßt den Schutz vor sexueller Diskriminierung als persönlicher geschlechtsbezogener Herabsetzung, sexueller Belästigung als dem verbalen, bildlichen, schriftlichen und/oder körperlichen Übergriff mit sexuellem Bezug, sexueller Gewalt in Form der Nötigung und Vergewaltigung (vgl. im Detail die Publikation der Richtlinien im WWW).

LEITLINIEN /tz/ Noch nicht beschlossen wurden im AS die vorgelegten ”Leitlinien für Studien- und Prüfungsordnungen”, nach denen die Fachbereiche aufgefordert werden, die Studien- und Prüfungsordnungen zu überarbeiten. Eine vom AS eingerichtete Arbeitsgruppe soll die Leitlinien (vgl. auch Publikation im WWW) überarbeiten und präzisieren.

FAKULTÄT /tz/ Der Fachbereich 6 (Verfahrenstechnik, Umwelttechnik, Werkstoffwissenschaften) und der Fachbereich 15 (Lebensmittelwissenschaft und Biotechnologie), beginnen nach dem Beschluß des AS vom 10. 2. schon jetzt mit der gemeinsamen Arbeit in einer Fakultät (Fakultät III).


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