TU intern - Februar 1999 - Studium

BAföG-Reform

Mehr - wenn auch nur wenig mehr - BAföG können die Studierenden ab Herbst dieses Jahres bekommen. Dies sieht der am 13. Januar vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des 20. BAföG-Änderungsgesetzes vor. Danach werden die Fördersätze um zwei Prozent, die Elternfreibeträge um sechs Prozent erhöht. Dadurch steigt der Höchstfördersatz im Westen von 1010 auf 1030 DM und im Osten von 1000 auf 1020 DM. Das Gesetz sieht außerdem vor, Studienaufenthalte im Ausland bis zu einem Jahr nicht auf die Förderungshöchstdauer anzurechnen.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) begrüßte diese Regelung. Theodor Berchem, Präsident des DAAD, forderte, daß nach diesem politischen Schritt der Ministerin Bulmahn auch Arbeitgeber, Industrie und Wissenschaft dazu beitragen sollen, ”daß die Mobilität bei Studierenden, Forschern und Lehrern ausgeweitet und verbessert wird”.

Kritisch äußerte sich dagegen das Deutsche Studentenwerk (DSW) zur BAföG-Novelle. Hans-Dieter Rinkens, Präsident des DSW, sprach zwar von einer positiven Trendwende, wies aber darauf hin, daß die zentralen Probleme der Ausbildungsförderung ungelöst blieben. Die neue Regelung sei lediglich geeignet ein weiteres Absinken der Gefördertenquote zu stoppen. Sie sei aber nicht in der Lage, die Quote der Geförderten, die zur Zeit bei 17 Prozent liegt, zu erhöhen.

Nach Ankündigung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist die BAföG-Novelle der erste Schritt zu einer umfassenden Reform des BAföGs. Ministerin Edelgard Bulmahn kündigte an, daß Ende 1999 ein Konzept für eine grundlegende BAföG-Reform vorliegen werde. Das nun verabschiedete Änderungsgesetz tritt zum Herbst 1999 in Kraft.

urs


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