TU intern - Juli 1999 - Hochschulpolitik
Die "Neue TU Berlin"Personalversammlung am 11. Juni 1999 Verwaltungsreform und Strukturveränderungen werden an der TU Berlin vorangebracht. Dazu werden im Umsetzungsausschuß, sowie in diversen Arbeitsgruppen und in den Selbstverwaltungsgremien Diskussionen geführt und Entscheidungen getroffen. Für den Personalrat steht dabei das Einbeziehen der Beschäftigten in die laufenden Diskussionen, das Einbringen der Sach- und Fachkompetenz der Beschäftigten bei den Entscheidungsfindungen und die Informationen für die Beschäftigten über die Beschlußlage und die angedachten Veränderungen im Vordergrund. Darum standen auch einzelne Projekte der Verwaltungsreform, die Budgetierung und die Veränderungen bei der Informations- und Kommunikationstechnik im Mittelpunkt der Personalversammlung der Personalratsmitglieder. KEINE REFORM ZUM NULLTARIF Dabei waren die vier grundsätzlichen Aussagen der Firma AT Kearney zur Verwaltungsreform den bisherigen Diskussionen und Entscheidungen gegenüberzustellen. Sie lauten:
Diese vier Punkte werden auch zukünftig die "Meßlatte" sein für Entscheidungen und die weitere Mitarbeit des Personalrats bei der Verwaltungsreform und bei Stukturveränderungen. Der Personalrat wird auch weiterhin die Reformprojekte mitgestalten, sofern diese sinnvoll und umsetzbar sind und erkennbare Verbesserungen für unsere Universität, die Studierenden und für die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen. Eine Verwaltungsreform, die als Schwerpunkte und Ziele ausschließlich Sparprogramme und Stellenabbau anstrebt, also eine Reform " zum Nulltarif" wird scheitern. OUTSOURCING ABGELEHNT Der Personalrat wird auch weiter - wie bisher - Privatisierungen oder neudeutsch "Outsourcing" ablehnen und dafür eintreten, nicht nur die "Kernaufgaben", sondern auch die anderen anfallenden Tätigkeiten mit TU-Beschäftigten auszuführen. Dazu die notwendigen Bedingungen zu schaffen, sind die Universitätsleitung, alle Verantwortungsträger unserer Universität und der Personalrat aufgerufen. Diese Bedingungen müssen, wie die Kollegin Müller-Klang in einem ihrer Beiträge zur Personalversammlung ausführte, geschaffen werden, indem zu diesen Verwaltungsreformmaßnahmen parallel Konzepte entwickelt werden, wie die Beschäftigten unter Berücksichtigung der Qualifikation und möglichst auch dem eigenen Wunsch entsprechend einzusetzen und zu fördern sind. Als Beispiel dafür, wie Verwaltungsreformprojekte nicht umgesetzt werden sollten, hat der Kollege Stumpf auf die Vorgehensweise der Universitätsleitung bei den Veränderungen im Bereich des Referats VB Information und Kommunikation und des Zentralen Rechenzentrums der TU Berlin hingewiesen. Dort gab es monatelang Auflösungsgerüchte, dann den Auflösungsvollzug des Referats VB mit ausschließlich organisatorischem Neuanfang und erst dann Ansätze der Universitätsleitung über neue Arbeitsinhalte für diese Bereiche nachdenken zu wollen. Zum Thema Budgetierung berichtete die Kollegin Becker-Syed über die Arbeit der vom Präsidenten eingerichteten Arbeitsgruppe. Sie schilderte die Schwierigkeit, Grundsätze der Budgetierung für die Technische Universität zu formulieren und gleichzeitig den hohen Erwartungen der Professorenschaft entgegenzukommen. MEHR INFORMATION Der Personalrat hat seine Forderungen zu diesem Thema gegenüber den Mitgliedern der Arbeitsgruppe sowie gegenüber dem Präsidenten formuliert, es aber bis zu diesem Zeitpunkt nicht geschafft, ausreichende Antworten auf gestellte Fragen zu erhalten. Ebenfalls wurde in dem Beitrag die Trennung von Budgetierung und Controlling als nicht nachvollziehbar geschildert. Zum einen sei eine solche Trennung für die Einführung der Budgetierung unzweckmäßig, zum anderen sei das "Controlling" ein Projekt im Verwaltungsreformprozeß der Technische Universität Berlin, das keinerlei offiziellen Fortschritt erfahren hat, da der Präsident als zuständiger Mentor des Prozesses die Universitätsöffentlichkeit scheinbar nicht zu informieren beabsichtigt. Worüber Prof. Hans-Jürgen Ewers, bei seiner temperamentvollen Rede bei der Personalversammlung, wenn auch nur kurz informierte, ist, daß die Möglichkeit besteht, betriebsbedingte Kündigungen in der TU Berlin über das Jahr 2000 hinaus bis Ende 2002 auszuschließen.
Manfred Bedewitz, © 7/'99 TU-Pressestelle |