TU intern - November 1999 - Aktuelles

Präsident Ewers erklärt:Keine betriebsbedingten Kündigungen bis 2002

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Ich habe auf der Personalversammlung des Personalrates am 11. Juni 1999 bereits davon gesprochen, dass ich vorhabe, meine Zusage über den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum Ende des Jahres 2002 zu verlängern. Die Voraussetzung für diesen Schritt wurde durch die schwierigen Verhandlungen und den Abschluss des Hochschulvertrags mit dem Berliner Senat im Mai 1999 geschaffen. Der neue Vertrag gibt uns nunmehr prinzipiell Finanz- und Planungssicherheit bis Ende 2002.

Sie werden sich sicherlich fragen, warum ich dennoch so lange gezögert habe, Ihnen gegenüber diese Garantie offiziell auszusprechen. Die Erklärung liegt in der Unsicherheit, die - trotz des Hochschulvertrages - die Begutachtung durch den Wissenschaftsrat mit sich bringt. Der Wissenschaftsrat hat den Auftrag, insbesondere zur Verteilung von Fächern, Studienangeboten und Studienplätzen zwischen den Berliner Hochschulen Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme wird erst im Frühsommer des Jahres 2000 vorliegen. Und es ist durchaus denkbar, dass z. B. die Verlagerung von Studienangeboten und damit auch von Studienplätzen von der TU in Richtung Fachhochschulen empfohlen wird. Wie eine solche Empfehlung dann umgesetzt werden würde, ist z. Zt. noch unklar. Auf jeden Fall würde sie aber - trotz der Verträge - erheblichen Einfluss auf die Höhe unserer Haushaltsmittel und unserer finanziellen Spielräume haben.

Ich möchte dennoch auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten, weil ich fest davon überzeugt bin, dass wir auch diese Situation gemeinsam durchstehen werden. Meine Zusage erfolgt aber unter klaren Voraussetzungen:

1. Das Land Berlin hält die abgeschlossenen Hochschulverträge ein und stellt der TU Berlin die darin vereinbarten jährlichen finanziellen Zuschüsse bis zum Jahr 2002 in voller Höhe zur Verfügung.

2. Durch die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Strukturplanung der Berliner Hochschulen entstehen keine finanziellen Belastungen oder Zuschussreduktionen für die TU Berlin - auch nicht ab dem Jahr 2003.

3. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin bereit, sich an den Maßnahmen zur Verwaltungs- und Strukturreform intensiv und aktiv zu beteiligen. Dies schließt den Wechsel des Arbeitsplatzes und Aufgabenfeldes innerhalb der gesamten TU ein - natürlich unterstützt durch die entsprechenden Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Bereitschaft gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; geschützte Bereiche oder Personen gibt es nicht.

Ich gehe davon aus, dass für uns alle - gerade in der heutigen Zeit - ein sicherer Arbeitsplatz ein hohes Gut ist. Und ich bin daher froh, dass die Leitung der Universität gemeinsam mit dem Personalrat, in dem sie einen guten und verlässlichen Partner sieht, die anstehenden Probleme zur Sicherung der Arbeitsplätze in der TU Berlin angehen und lösen kann.

Hans-Jürgen Ewers


© 11/'99 TU-Pressestelle