TU intern - Oktober 1999 - Vermischtes

Durchgefallen

Studierende, die gerne zur Prüfung gehen, gibt es wohl selten. Solche, die sich in der Prüfung nicht wohl fühlen, kommen schon häufiger vor.

Schwierig wird es allerdings dann, wenn der Prüfling der Meinung ist, dass er aufgrund der äußeren Umstände die Prüfung verhauen hat. Gibt's nicht? Doch! Ein im rechtswissenschaftlichen Examen durchgefallener Prüfling, so berichtete die Berliner Morgenpost kürzlich, focht sein Prüfungsergebnis an mit der Begründung, die Tische seien für eine juristische Klausur zu klein gewesen. Er habe nicht mehrere Gesetzestexte gleichzeitig aufschlagen und darin nachlesen können.

Das Verwaltungsgericht Koblenz konnte er mit dieser Argumentation nicht überzeugen. Schließlich, so heißt es, wäre Platz für Klausurentext, ein Bearbeitungsblatt und einen Gesetzestext gewesen. Der Prüfling habe sogar die Möglichkeit gehabt, beim Schreiben die Arme abzulegen. Breitere Tische, so heißt es im Urteilt, ermöglichten vielleicht ein bequemeres Arbeiten - eine Annehmlichkeit, die aber keine entscheidende Verbesserung bei der Bearbeitung einer Klausur bedeute. Kleine Tische, so heißt es weiter, verletzen den Grundsatz der Chancengleichheit nicht.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass für das Bestehen einer Prüfung nicht in erster Linie die Größe der Tische, sondern "möglicherweise" die Prüfungsvorbereitung oder die Tagesform des Kandidaten ausschlaggebend sein könnten.

urs


© 10/'99 TU-Pressestelle