TU intern - Oktober 1999 - Arbeitsplatz Uni

"(K)Ein Ausbruch von Frustration"

TU-Personalrat zum Artikel des Präsidenten

Unser Präsident, Herr Professor Ewers, hat in der Juli-Ausgabe der TU intern den Bericht des Personalrats zur Personalversammlung ergänzt ("Ein Ausbruch von Frustration") und - wie wir ihn kennen - mit deutlichen Worten Kritik geübt "über die Behandlung der Leitung in dieser, aber nicht nur in dieser Personalversammlung".

Diese Feststellung und einige weitere "kernige" Formulierungen werden beim Personalrat sicher keine Frustrationen auslösen, sollen aber auch nicht unkommentiert stehenbleiben.

Würde die Leitung "mit einem bis ins Detail ausgefeilten Maßnahmenvorschlag", der die Belange und Interessen der TU-Beschäftigten berührt, vor die universitätsinterne Öffentlichkeit treten, ohne die Personalvertretung so rechtzeitig beteiligt zu haben, dass sie noch mitgestaltend tätig werden könnte, würde der Personalrat nicht von "undemokratischer Mauschelei", "Verhinderung von Partizipation" und "Überrumpelung" reden, sondern wir würden in einem solchen Fall von unseren Rechten aus dem Personalvertretungsgesetz Gebrauch machen.

Aber uns ist weder ein "bis ins Detail ausgefeilter Maßnahmenvorschlag" im Zuge der Verwaltungsreform bekannt, noch werden die Beschäftigten und/oder die Personalvertretung "durchgängig" beteiligt. Vielmehr trifft es zu, dass häufig Belange der Beschäftigten im Zuge der Umsetzung der Verwaltungsreform hintanstehen, somit kann unseres Erachtens in keiner Maßnahme von "durchgängiger Beteiligung" der Beschäftigten oder gar einem partizipatorischen Ansatz die Rede sein.

Manche Maßnahmen laufen auch hier an unserer Universität noch entsprechend dem tradierten Ansatz der TOP-down-Methode, frei nach dem Motto: "Alles Gute kommt von oben".

Für den Personalrat stand und steht die umgekehrte Handlungsweise, nämlich Betroffene zu Beteiligten zu machen und deren Kenntnisse und Fähigkeiten mit in die Entscheidungsflüsse einzubeziehen, im Vordergrund. 1996 wurde auch aus diesem Grund die Dienstvereinbarung zur Verwaltungsreform abgeschlossen.

Aber viel schlimmer finden wir, und dann unterstellen wir tatsächlich Konzeptlosigkeit, wenn erst eine Maßnahme losgetreten wird und erst im zweiten Schritt überlegt wird, was mit diesem "Schnellschuß" verursacht wurde, und in Folge weitere Überlegungen mit dem Ziel eines vertretbaren "Endzustandes" beginnen.

Es trifft nicht zu, dass der Personalrat bei allen Entscheidungsprozessen bereits in einem frühen Stadium eingebunden ist. Gerade in letzter Zeit haben wir zwei konkrete Fälle, beide mit Konsequenzen für die Beschäftigten, bei denen wir erst durch die Beschäftigten von den Leitungsmaßnahmen, die schriftlich verordnet wurden, Kenntnis erhielten.

Haben diese Maßnahmen keinen zeitlichen Aufschub geduldet, um uns in einem "frühen Stadium des Entscheidungsprozesses" miteinzubinden?!

Sehr bedauerlich finden wir es auch, wenn der Präsident Beiträge einzelner Mitglieder des Personalrats herausgreift, obwohl doch immer klar ist, daß diese Beiträge mit und von allen Personalratsmitgliedern inhaltlich getragen werden.

Im Großen und Ganzen, insbesondere bei Maßnahmen der Verwaltungsreform, läuft die Zusammenarbeit mit der Leitung recht gut, dennoch wünschen wir uns, dass Leitung und Personalrat gemeinsam noch konstruktiver zusammenarbeiten, denn die Ziele der Leitung und die des Personalrats liegen häufig gar nicht so weit voneinander entfernt, jedoch die Vorgehensweise bedarf der ständigen gegenseitigen Abstimmung.

Es würde den Personalrat freuen, wenn die bisher in der TU intern veröffentlichten Artikel zum Thema Verwaltungsreform auch Sie veranlassen könnten, Ihre Meinung in Form von "Leser/innen-Briefen" deutlich zu machen und in der TU intern ein reger Meinungsaustausch zur Umsetzung der Verwaltungsreform beginnen würde.

Mit Spannung sehen wir Ihrem Leser/innen-Brief entgegen.

Michaela Müller-Klang
Stellv. Personalratsvorsitzende


© 10/'99 TU-Pressestelle