TU intern - Oktober 1999 - Arbeitsplatz Uni

"Unter 44 Augen"

Mit dem Text "Unter vier Augen" aus der Mai-Ausgabe der TU intern beschäftigt sich eine Stellungnahme des Personalrates, die noch vor den Semesterferien bei der Redaktion der TU intern eingegangen ist. Wir möchten dieser Stellungnahme die angesprochenen Textpassagen voranstellen. Der komplette Text kann im Internet unter http://archiv.pressestelle.tu-berlin.de/tui/99mai/roeth.htm nachgelesen werden.

Im Artikel "Unter vier Augen" heißt es: Haben Sie schon mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin gesprochen? Diese Frage könnte in Zukunft an der TU Berlin eine ganz neue Bedeutung bekommen. Geplant sind Gespräche unter vier Augen zwischen Chef/in und Mitarbeiter/in. Dabei wird es nicht um die üblichen Arbeitsabläufe gehen, vielmehr sollen diese Gespräche Gelegenheit dazu geben, die Arbeit zu analysieren sowie Änderungen und Verbesserungen zu vereinbaren. Diese "Mitarbeiter/innen-Vorgesetzten-Gespräche" sollen als neues Instrument der Mitarbeiterführung die Kommunikation zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern fördern und gewährleisten, daß jede und jeder entsprechend seinen/ihren Fähigkeiten optimal arbeiten kann. Im Rahmen der Verwaltungsreform wird diese Form der Mitarbeiterführung auch an der TU Berlin eingeführt werden. Allerdings: auch kommunizieren will gelernt sein, Weiterbildung ist also angesagt. (...) Die oben beschriebenen "Mitarbeiter/innen-Vorgesetzten-Gespräche" (...) werden bereits in einem Pilotprojekt in der Abteilung II Personalwesen durchgeführt. Vorausgegangen waren Fortbildungskurse, verpflichtend für die Vorgesetzten, freiwillig für die Mitarbeiter. (...) Da betriebsbedingte Kündigungen nicht geplant sind, geht sie (Elke Röth) davon aus, daß etwa 200 Mitarbeiter/innen innerhalb der Universität ihre Stelle wechseln werden.

Die Stellungnahme des Personalrates der TU Berlin:

In der Mai-Ausgabe 1999 der TU intern wurde der neue Servicebereich Weiterbildung mit seinen künftigen Aufgaben vorgestellt. Am Beispiel der Mitarbeiter/innen-Vorgesetzten-Gespräche wurde konkreter geschildert, wie die neuen Anforderungen an den Servicebereich aussehen.

Der Personalrat begrüßt diese Darstellung und sieht in ihr einen Ansatz für die Erfüllung der oft wiederholten Zusage des Präsidenten, er werde die Beschäftigten vom Fortgang der Verwaltungsreform unterrichten - hier hat er wohl einen Anfang gemacht. Der Personalrat möchte die Gelegenheit nutzen und die notwendigen Ergänzungen aus seiner Sicht als Vertretung der Beschäftigten hinzufügen:

Jede und jeder Beschäftigte soll wissen, dass Mitarbeiter/innen-Vorgesetzten-Gespräche sich im Rahmen einer beabsichtigten Dienstvereinbarung zwischen Präsident und Personalrat zu bewegen haben. Weil diese Gespräche zur "Entwicklung des Personals" beitragen sollen, muss Missbrauch ausgeschlossen sein. Daher werden in der Dienstvereinbarung verbindliche Festlegungen getroffen, u.a. die Verpflichtung, solche Gespräche als Vorgesetzte/r nicht zu führen, ohne entsprechend geschult worden zu sein. Eine weitere Bedingung der Dienstvereinbarung ist, dass derzeit Pilotprojekte nur in der Abteilung II und demnächst - wie der Personalrat hofft - im Fachbereich 4 laufen und dass deren Evaluation Einfluss auf die künftigen Regelungen der endgültigen Dienstvereinbarung haben wird. Schulungsbedarf ergibt sich also zwangsläufig. Es ist anerkennenswert, dass die Abteilung II für ihre eigenen Beschäftigten dabei so zügig vorangegangen ist. Allerdings befürchtet der Personalrat, dass diese Zügigkeit für den Pilot-Fachbereich und die restliche TUB gefährdet ist, weil das in Aussicht gestellte Budget für die Weiterbildung nur zu einem geringen Teil den realen Bedarf abdeckt. Hierzu könnte sich der Präsident unserer Auffassung nach durchaus genauer äußern.

Es ist also dem Servicebereich Weiterbildung noch viel Energie zu wünschen, um am Ende die notwendigen Mittel auch zu erhalten. Zwischenzeitlich steht jedoch fest, dass alle Beschäftigten und Vorgesetzten, die nicht den Pilotbereichen angehören, noch einige Zeit abwarten müssen, bevor sie nach Evaluation der Piloten und Anpassung der Dienstvereinbarung zu schulen sind, um diese Gespräche führen zu können.

"Unter vier Augen" wurden auch Umschulungsnotwendigkeiten für Beschäftigte angesprochen, die ihren Arbeitsplatz verlieren werden, wenn Aufgabengebiete wegfallen. Diese herausfordernde Aufgabe für den Servicebereich Weiterbildung hätte der Personalrat sich genauer formuliert gewünscht. Nach vorsichtigen Schätzungen trifft die Zahl von etwa 200 Beschäftigten zu - noch dazu in spezialisierten Tätigkeiten. Das Problem liegt nach unserer Auffassung weniger darin, wie umzuschulen ist, damit Umsetzungen auf andere Stellen erfolgen können. Vielmehr muss eine solche Umschulung ja immer dann leerlaufen, wenn Aufgabengebiete "auf ewig" wegfallen und nicht in entsprechender Anzahl an anderer Stelle wieder auftauchen.

Wir hoffen, dass auf unsere Anregung hin nun ein lebhafter Gedankenaustausch zwischen Präsident und Beschäftigten zu den Aussichten der Verwaltungsreform in TU intern stattfinden wird. Wir wollen gern Anregungen daraus in unsere Interessenvertretungsarbeit übernehmen.


© 10/'99 TU-Pressestelle