Vorliegender Vertrag wird nicht unterschrieben / Angebot für Verhandlungen
Die Leitungen der Berliner Kuratorialhochschulen haben zum vorliegenden Vertragsentwurf von Senator Radunski Stellung bezogen. Die Stellungnahme geben wir Ihnen nachfolgend im Wortlaut wieder:
1. Die Leitungen der Berliner Kuratorialhochschulen können und werden den im Haushaltsstrukturgesetz 1997 vorgesehenen und von Senator Radunski angebotenen Vertrag mit dem Land Berlin in der vorliegenden Form nicht unterschreiben. Das verbietet ihnen die Verpflichtung, die Funktionsfähigkeit ihrer Hochschulen zu erhalten.
2. Die vorgesehene massive Absenkung der Zuschüsse für die Hochschulen bis zum Jahr 2000 führt vor allem "planungssicher" zu gravierenden strukturellen und qualitativen Schäden. Nötige Strukturentscheidungen können nur mittel- und langfristig kostenwirksam werden, denn die Hochschulen sind für längere Zeit zur Ausbildung der bereits immatrikulierten Studierenden verpflichtet und können ihre wesentlichen Personalkosten nur allmählich durch Fluktuation senken. Daher bedarf es zur Festlegung der finanziellen Absicherung eines längeren Zeitraums.
3. Eine weitere Inkonsequenz des Vertragsentwurfs liegt in der Festlegung, 85 000 Studienplätze bis zum Jahr 2003 in Berlin zu erhalten und gleichwohl die finanziellen Zuwendungen an die Hochschulen schon in den Jahren 1997 bis 2000 so abzusenken, daß diese Zahl nicht erhalten werden kann.
4. Die Leitungen der Hochschulen erklären erneut ihr Interesse und ihre Bereitschaft, mit dem Land Berlin zu einer angemessenen Vertragsregelung zu kommen und darüber mit Senator Radunski zu verhandeln. Sie haben dafür eine Verhandlungskommission gebildet und werden Vorschläge für einen Vertrag unterbreiten.