Projekt der TU Berlin ergibt, daß die Integration Behinderter nicht teurer ist als Unterricht in Sonderschulen
Seit dem Beginn des Sommersemesters 1999 findet am Fachbereich Erziehungs- und Unterrichtswissenschaften der TU Berlin ein Erziehungswissenschaftliches und Unterrichtswissenschaftliches Forschungskolloquium statt. Im Rahmen dieses Forschungskolloquiums stellt Prof. Dr. Ulf Preuss-Lausitz vom Institut für Erziehungswissenschaft der TU Berlin am 16. Juni 1999 Ergebnisse eines durch die Max-Traeger-Stiftung geförderten Projekts zu den Gesamtkosten des Unterrichts behinderter Kinder in Sonderschulen im Vergleich zum gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen vor. Dazu wurden in Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein je ein Landkreis bzw. ein Stadtteil untersucht. Einbezogen wurden nicht nur die Lehrerkosten, sondern alle weiteren für die Beschulung notwendigen Aufwendungen, zum Beispiel die Beförderung der Schüler und Schülerinnen und die Betriebs- und Verwaltungskosten.
Ausgang des Projekts war die öffentlich häufig behauptete Begründung für die Beibehaltung von Sonderschulen und die Erschwerung gemeinsamen Unterrichts: daß gemeinsamer Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder zu teuer sei. Diese These wurde empirisch geprüft, und zwar für Deutschland in dieser Differenzierung erstmals.
In einem Landkreis in Brandenburg, in Schleswig-Holstein und in einem großen Stadtteil von Berlin wurden die Gesamtkosten von Sonderschulen und von Integration untersucht - einschließlich der Kosten für die Beförderung und für die allgemeinen Schulkosten (Betriebs-, Verwaltungs- und allgemeine Personalkosten). Diese Ergebnisse werden differenziert nach Behinderungsarten vorgestellt.
Das zentrale Ergebnis des Projekts ist, daß der Unterricht behinderter Schülerinnen und Schüler in allgemeinen Schulen nicht teurer ist als in Sonderschulen. Zu diesem Fazit kamen die Wissenschaftler der TU Berlin trotz der großen Länderunterschiede bei den Gesamtkosten pro Schüler. Bei mindestens gleicher unterrichtlicher Qualität liegen die Gesamtkosten pro integriertem behindertem Schüler teilweise erheblich unter, teilweise geringfügig über den Kosten in Sonderschulen. Dies ist abhängig von der Behinderungsart und den Verfahren in den Bundesländern. Das ist ein bildungspolitisch wichtiger, in Deutschland neuer empirischer Erkenntnisstand. Zu beachten ist allerdings, daß vom gemeinsamen Unterricht finanziell die verschiedenen Kostenträger (Land, Schulträger, Träger der Beförderungskosten) unterschiedlich betroffen sind. Empfohlen wird, in regionalen Ausgleichskonferenzen die Gesamtkosten zu ermitteln und dann gemeinsame Wege zu finden, wie der finanzielle Ausgleich hergestellt werden kann.
Wir laden Sie herzlich zur Teilnahme an diesem Forschungskolloquium ein.
Zeit: am Mittwoch, dem 16. Juni 1999, von 16.15 Uhr bis 17.45
Uhr
Ort: TU Berlin, Franklinstr. 28/29, Raum FR 3533, 10587 Berlin