Medieninformation Nr. 150 - 8. Juni 2004 - Bearbeiter/in: cho |
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Gesetzentwurf spielt verschiedene Ausbildungsarten gegeneinander aus
Die Technische Universität Berlin versteht sich seit vielen Jahren als Motor der gewerblichen Ausbildung für die Region Berlin-Brandenburg. Sie wendet rund 2,5 Millionen Euro im Jahr für die gewerbliche Ausbildung auf. Mit 150 Ausbildungsplätzen in 13 modernen Ausbildungsberufen, darunter Mechatroniker, IT-Systemelektroniker und Mikrotechnologen, bildet die Universität weit über ihren eigenen Bedarf aus. Nach dem Gesetzentwurf zum Berufsausbildungssicherungsgesetz, der am 11. Juni 2004 im Bundesrat behandelt wird, würde die TU Berlin trotz dieser Ausbildungsanstrengungen abgabepflichtig werden, da die Ausbildungsquote von sieben Prozent aufgrund der besonderen Beschäftigtenstruktur von Hochschulen nicht erfüllt wird. Das liegt daran, dass nach dem Gesetzentwurf bei der Quote alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zu berücksichtigen sind. Das bedeutet, dass neben den sonstigen Beschäftigten in den Büros, Bibliotheken und Werkstätten auch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu gerechnet werden.
Diese haben allerdings eine festgelegte Lehrverpflichtung; sie bilden die Studierenden aus. Es kann daher nicht angehen, diese Beschäftigtengruppe auch bei der Festlegung der Ausbildungsquote mit zu berücksichtigen, da es nicht möglich ist, gleichzeitig Studierende wie auch gewerbliche Auszubildende zu betreuen. Hinzu kommt, dass sich wissenschaftliche Mitarbeiter selbst noch in der Qualifizierung befinden, weil sie die Promotion anstreben. Ebenfalls mit zu berücksichtigen sind die so genannten Drittmittelbeschäftigten, die aufgrund von Geldern, die die Hochschule für Projekte ein-geworben hat, auf Zeit beschäftigt sind. Die TU Berlin ist sehr stolz auf ihre steigenden Drittmitteleinnahmen, mit denen rund 1500 hochqualifizierte Arbeitsplätze geschaffen wurden. Da diese Arbeitsplätze bei der Berechnung der Ausbildungsplatzabgabe ebenfalls zu berücksichtigen sind, würde die Universität für ihre erfolgreiche Drittmitteleinwerbung in Bezug auf die Ausbildungsplatzabgabe geradezu bestraft.
So müsste die TU Berlin entsprechend dem Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung 209 Ausbildungsplätze anbieten. Dazu wäre sie jedoch überhaupt nicht in der Lage. Es fehlen die Kapazitäten sowohl in der Ausbildungswerkstatt als auch im so genannten Betriebsdurchlauf in den Werkstätten, Laboren, der Verwaltung und Bibliothek. Wenn das wissenschaftliche Personal aus der Berechnung für die Ausbildungsplatzabgabe herausfallen würde, könnte die TU Berlin die vom Gesetzentwurf geforderte Ausbildungsquote sogar leicht übererfüllen.
Entsprechend der im Gesetz vorgesehenen Berechnung müsste die TU Berlin etwa 500.000 Euro Ausbildungsplatzabgabe zahlen. Da das Budget der Universität beschränkt ist und in den nächsten Jahren weiter gekürzt wird, könnten weitere Mittel nur durch das Streichen von Studienplätzen freigemacht werden. Die Summe würde rund 50 Studienplätzen entsprechen.
Daher spielt der Gesetzentwurf verschiedene Ausbildungsarten gegeneinander aus und kann seinem Ziel, die Ausbildungssituation in Deutschland zu verbessern, nicht erreichen.
Lesen dazu auch die Medieninformation Nr. 140 vom 27. Mai 2004: "Technische Universität Berlin lehnt Gesetzentwurf zur Ausbildungsplatzabgabe als unsachgemäß und hochschulfeindlich ab"