Medieninformation Nr. 191 - 7. Juli 2004 - Bearbeiter/in: cho |
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Neue Verwaltungsvereinbarung regelt organisatorische Fragen
Die Technische Universität (TU) Berlin hat sich mit der Studierendenschaft der Universität auf eine engere Kooperation bei der Verwaltung des Semestertickets verständigt. Am 7. Juli 2004 haben der Kanzler der TU Berlin, Wolfgang Bröker, und der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), Marius Pöthe, eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, die die Organisationsbeziehungen und Geschäftsprozesse regelt. Dadurch soll die laufende Zusammenarbeit zwischen der Uni-Verwaltung und dem Semesterticketbüro des AStA verbessert und Verwaltungsabläufe beschleunigt werden. In der Vereinbarung enthalten sind unter anderem Regelungen über die Kontenführung für das Semesterticket und die Einrichtung des Semesterticketbüros an der TU Berlin.
Der Abschluss einer solchen Verwaltungsvereinbarung zum Semesterticket ist nach dem Berliner Hochschulgesetz, Paragraph 18a, Absatz 4 vorgesehen. Dort heißt es:
"Die Studentenschaften bedienen sich der Einrichtungen der Hochschulverwaltung gemäß § 20 Abs. 2 zur Verwaltung und Bewirtschaftung der Beiträge und etwaiger Bewirtschaftungsgewinne und schließen mit den
Hochschulen hierzu Verwaltungsvereinbarungen, an denen auch mehrere Studentenschaften und mehrere Hochschulen beteiligt sein können."