[TU Berlin] Medieninformation Nr. 36 vom 8. Februar 2006 - Bearbeiter/in: tz/stt

   


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TU Berlin gibt sich neue Grundordnung

Mehr Autonomie, effizientes Management und individuelle Verantwortung / Konzil beschließt mit großer Mehrheit neue Gremien- und Leitungsstruktur

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Die neue Grundordnung

Auf ihrer Sitzung am 8. Februar 2006 haben die Mitglieder des Konzils der TU Berlin mit sehr großer Mehrheit der neuen Grundordnung der TU Berlin abschließend zugestimmt (44 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen).

Die Reforminitiative wird durch die so genannte Erprobungsklausel im Berliner Hochschulgesetz ermöglicht. Die Berliner Hochschulen bekommen durch sie Gestaltungsspielräume für neue Leitungs- und Gremienmodelle. Der Entscheidung ging ein intensiver Diskussionsprozess in der TU Berlin voraus. 

Mit der neuen Grundordnung wird an der TU Berlin 

"Mit der neuen Leitungs- und Gremienstruktur geben wir der TU Berlin ein modernes und flexibles Gerüst. Wir können die Universität künftig mit einem effizienten Management führen. Die Organisations- und Leitungsstrukturen der TU Berlin entsprechen nunmehr den Anforderungen an eine moderne, autonome Universität", erklärt TU-Präsident Prof. Dr. Kurt Kutzler. Die TU Berlin werde nun intensiv auf die Suche nach neuen Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum Kuratorium gehen, so Kurt Kutzler weiter. Dem Kuratorium sollen künftig neben dem Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur und vier TU-Mitgliedern sechs Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens angehören, die im besonderem Maße mit dem Wissenschaftsbereich vertraut sind.

Nach der neuen Grundordnung wird die TU Berlin künftig durch ein Präsidium geleitet. Ihm gehören der Präsident beziehungsweise die Präsidentin, die Vizepräsidentinnen oder -präsidenten sowie die Kanzlerin oder der Kanzler an. Die Präsidentin bzw. der Präsident hat die so genannte Richtlinienkompetenz. Insgesamt stärkt die neue Grundordnung das Präsidium durch die Übertragung von Aufgaben, die bisher von anderen Gremien und Kommissionen wahrgenommen wurden. Dafür wird das Präsidium künftig allerdings stärker in die Verantwortung gezogen. Die Möglichkeit der Abwahl des Präsidenten oder der Präsidentin ist daher in der Grundordnung verankert. Den Dekanaten in den Fakultäten verleiht die Grundordnung ebenfalls größere Autonomie, sie sieht aber auch hier explizit weitere Pflichten vor. Der Dekan oder die Dekanin kann vom Fakultätsrat abgewählt werden.

Die neue Grundordnung wird jetzt dem Wissenschaftssenator zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt sie unverzüglich in Kraft. Spätestens Ende des Sommersemesters 2006 soll das neue Kuratorium in neuer Besetzung seine Arbeit aufnehmen. Der Akademische Senat sowie das Konzil amtieren weiter bis April 2007. Dann werden die beiden neuen Gremien – Akademischer Senat und Erweiterter Akademischer Senat - ihre Arbeit aufnehmen. 


Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne: Dr. Kristina R. Zerges, Leiterin des Referats für Presse und Information der TU Berlin, Tel.: 030/314-23922, E-Mail: zerges@tu-berlin.de
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