Kapitel 2 - Leistungsstand in Lehre und Studium
Entwicklung im HochschullehrerbereichWegen der schwierigen Finanzsituation des Landes Berlin wurden der Universität insbesondere seit 1992 in zunehmendem Umfang Haushaltskürzungen auferlegt, und es ist bis heute nicht abzusehen, wann diese Einsparaktionen abgeschlossen sein werden. Nach dem gegenwärtigen Sachstand belaufen sich die Zuschußkürzungen im konsumtiven Bereich des Universitätshaushalts für den Zeitraum von 1992 bis 2003 auf nahezu 148 Mio. DM. Dieses Einsparvolumen entspricht etwa einem Viertel des derzeitigen konsumtiven Zuschusses und ist mit rund 1.100 Stellenstreichungen verbunden. Die Forderung nach strukturellen Sparmaßnahmen ist bei Zuschußabsenkungen dieser Größenordnung nur noch mit großen Schwierigkeiten zu erfüllen. Damit besteht die ernst zu nehmende Gefahr, daß das anerkannte wissenschaftliche Profil der TU Berlin nicht erhalten und weiterentwickelt werden kann. Die Kürzungen der Personalausgaben haben bereits bisher umfangreiche Stellenstreichungen erzwungen und dazu geführt, daß der von der Universität im Jahre 1994 verabschiedete Hochschulentwicklungsplan (HEP III) in erheblichem Umfang stellenmäßig nicht bedient werden konnte. Insbesondere entspricht der geforderte Stellenabbau beim wissenschaftlichen Personal nicht der Entwicklung der Studierendenzahlen, so daß sich in der Lehre die Betreuungsrelationen zunehmend verschlechtern. Da die Stellen im Hochschullehrerbereich nur schrittweise durch Erreichen der Altersgrenze oder Wegberufungen verringert werden können, gehen kurzfristig angesetzte Einsparungen fast vollständig zu Lasten der befristet angestellten wissenschaftlichen Nachwuchskräfte. Diese Entwicklung konterkariert nicht nur die wissenschaftliche Nachwuchsförderung als gesellschaftlich wichtige Aufgabe der Universität, sondern geht auch zu Lasten der Studierenden, da Qualität und Umfang des Lehrangebots nicht zuletzt von den wissenschaftlichen Nachwuchskräften mitgeprägt werden. Bei einer fünfjährigen Laufzeit der Verträge wissenschaftlicher Mitarbeiter scheiden jedes Semester 10% der wissenschaftlichen Mitarbeiter aus, und die Universität verliert demnach jedes Semester 10% der Lehrkapazität dieser Mitarbeiter, wenn diese Stellen wegen noch nicht freigewordener Hochschullehrerstellen nicht nachbesetzt werden können. Zur Auflösung der pauschalen Minderausgabe 1995 hat der Akademische Senat am 14.6.1995 in einem schwierigen Entscheidungsprozeß insgesamt 29 Professuren mit einem WegfallVermerk versehen. Die vorgeschlagene Reduzierung von Hochschullehrerstellen soll dabei bis zum Jahre 2003 nicht in festen Jahresraten erfolgen, sondern nach Maßgabe des tatsächlichen Ausscheidens des jeweiligen Stelleninhabers. Korrespondierend zu den Wegfalldaten der Professuren entfällt jeweils eine wissenschaftliche Mitarbeiterstelle in der entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtung sowie zugehörige Stellen für sonstige Mitarbeiter. Der Akademische Senat hat bei dieser Stellenreduzierung die Prinzipien des HEP III zugrunde gelegt und insofern darauf geachtet, daß die Auflösung der PMA 95 das wissenschaftliche Profil der Universität nicht mit irreversiblen Folgen verändert. Im Zuge dieser Stellenstreichungen und der damit verbundenen Konzentration von Fachgebieten hat der Akademische Senat mit Ablauf des Sommersemesters 1995 auch die folgenden Teilstudiengänge eingestellt: Lehramt Latein und Erdkunde sowie die Magisterstudiengänge Politologie, Klassische Philologie (Latinistik) und Geographie. Weiterhin wurde der Studiengang Soziologie eingestellt und gleichzeitig die Einrichtung des Studiengangs "Soziologie mit technischer Ausrichtung" (Technik-Soziologie) beschlossen. |
Die Verteilung der Stellenreduzierungen auf die einzelnen Fachbereiche
nach Maßgabe der PMA 95 ergibt sich aus der Grafik oben.
Das Schaubild verdeutlicht darüber hinaus die bereits reduzierten
Personalstellen gemäß HEP III. Der Hochschulentwicklungsplan
wurde seinerzeit auf der Basis des Landeshochschulstrukturplans
1993 entwickelt und geht bereits von einer reduzierten Anzahl
von 23.000 Studienplätzen im Jahre 2003 aus. Nach den Planvorgaben
des HEP III (HEP 2004) sollen die Professuren bis zum Jahre 2003
auf 446 Stellen reduziert werden. Aufgrund der geltenden Gesetzeslage
und fehlender Übergangsregelungen wird die reale Anzahl von
Professuren jedoch noch viele Jahre über den vorgegebenen
Planzahlen liegen. Dieser Personalüberhang muß gesondert
finanziert werden.
Die Grafik weist nicht die weiteren Stellenreduzierungen aus, die sich zwangsläufig aus der Umsetzung des Haushaltsstrukturgesetzes vom 15.4.1996 und des Auflagenbeschlusses des Berliner Abgeordnetenhauses zum Nachtragshaushalt 1996 ergeben. Ebenso sind die stellenmäßigen Schlußfolgerungen unberücksichtigt, die mit der vorgesehenen Reduktion der Naturwissenschaften an den drei Berliner Universitäten (Einsparvorgabe insgesamt 14 Mio. DM in drei Jahren bis 1999) verbunden sind, da die Verhandlungen über ein berlinweites Sparkonzept noch nicht abgeschlossen sind. Das Haushaltsstrukturgesetz fordert einen weiteren Abbau von sogenannten Mehrfachangeboten und in diesem Zusammenhang verfügt der Auflagenbeschluß eine weitere dauerhafte Zuschußabsenkung des TU-Haushalts (PMA 96) von insgesamt 11,23 Mio. DM in drei Jahren bis 1999. Der Akademische Senat hat in seinem Beschluß vom 3.7.1996 keine Einsparmaßnahmen in der vom Auflagenbeschluß geforderten strukturellen Form mit präziser Beschreibung des Stellenabbaus beschlossen, sondern vielmehr Vorschläge gemacht, auf welche Art und Weise der im Auflagenbeschluß geforderte Betrag erwirtschaftet werden kann. Es muß also noch ein Gesamtkonzept mit entwicklungsplanerischen Perspektiven entwickelt und beschlossen werden, das mittelfristig das Profil der TU Berlin auf der Grundlage einer angemessenen personellen Ausstattung sichert. | nächste Seite | Inhaltsverzeichnis | Anfang | Impressum | |