Kapitel 2 - Leistungsstand in Lehre und Studium
2. Leistungsstand in Lehre und Studium
Das oberste Ziel der Universität im Bereich von Lehre und Studium ist und bleibt die nachhaltige Sicherung einer wettbewerbsfähigen Qualität der wissenschaftlichen Ausbildung sowie eine Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die sich an hohen wissenschaftlichen Maßstäben ausrichtet. Die wissenschaftliche Ausbildung muß den Studierenden in angemessener Zeit fachliche und überfachliche Fähigkeiten vermitteln, die ihnen als Absolventen günstige Arbeitsmarktchancen für den Einstieg ins Berufsleben eröffnen. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses muß so angelegt sein, daß die Entscheidung für die wissenschaftliche Laufbahn einen kalkulierbaren Karriereweg für die Studierenden darstellt. Die Qualitätssicherung der Ausbildung ist eine permanente Aufgabe der Universität und liegt nach der Gesetzeslage primär im Verantwortungsbereich der Fachbereiche. Die Fachbereiche sind für die geordnete Durchführung der Lehre und der Prüfungen sowie für die Koordinierung von Lehre und Forschung verantwortlich. Die Universitätsleitung kann diese Bemühungen nur unterstützen: organisatorisch durch die Dienstleistungen der zentralen Universitätsverwaltung, inhaltlich durch die Einführung von Instrumenten, die qualitätssichernde und leistungssteigernde Maßnahmen im Bereich von Lehre und Studium fördern. Darüber hinaus kann angeregt werden, daß die hochschulübergreifenden Empfehlungen der HRK und der KMK zur "Umsetzung der Studienstrukturreform" zunehmend in die Ausbildungspraxis einfließen. Dabei sind die jüngsten Novellierungen des Berliner Hochschulgesetzes zu berücksichtigen, die sich auf die Studierbarkeit der Studiengänge und die Flexibilisierung von Prüfungsregelungen beziehen. Der Gestaltungsspielraum der Universitätsleitung kann sich allerdings nicht nur an vorgegebenen allgemeinen Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften orientieren. Verstärkt müssen strukturelle Gesichtspunkte berücksichtigt werden, die sich aus der zunehmenden Mittelknappheit für alle Aufgabenbereiche der Universität ergeben. Strukturell bedeutet in diesem Zusammenhang dreierlei: die Einsicht, daß ein qualitativ hochwertiges Studienangebot nur auf der Grundlage und in Verbindung mit eigenständigen Forschungsleistungen gesichert werden kann. Die Notwendigkeit, das Studienangebot nach Art und Umfang zu reduzieren, wenn die zugrunde liegende Forschung mangels Finanzierung nicht mehr auf einem hohen Niveau gehalten werden kann. Die Verpflichtung zu einer Profilbildung, die dem Gründungsgedanken der Universität als "universale Bildungsstätte" und ihrem Selbstverständnis als "Technische Universität" gerecht wird. Alle bisher angesprochenen Themenfelder waren im Berichtszeitraum 1995/96 Gegenstand intensiver Erörterungen und die Universitätsleitung hat im Zusammenwirken mit den universitären Gremien intensiv an ihrer Weiterentwicklung gearbeitet. Im folgenden wird über die wichtigsten Einzelaspekte im Bereich von Lehre und Studium berichtet. Eine Bewertung dieser Bemühungen muß sich an den angesprochenen Leitlinien orientieren.
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