Rechenschaftsbericht 1997/98 |
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2.2 Betriebsärztlicher Dienst
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Prävention |
Das Aufgabengebiet des betriebsärztlichen Dienstes hat sich als Konsequenz neuer gesetzlicher Vorschriften zur vorrangigen Prävention von Gesundheitsbeeinträchtigungen und arbeitsbedingten Erkrankungen erweitert. Dies betrifft sowohl die Verhältnis als auch die Verhaltensprävention. Die traditionellen Aufgabenstellungen bleiben dabei erhalten: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Beratungen, Arbeitsplatzbegehungen, Impfprophylaxe, Organisation der Ersten Hilfe, akute Erstversorgung bei Not und Unfällen.
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Motivation |
Im Sinne der Prävention wurde u. a. bei den regelmäßigen Arbeitsplatzbegehungen gemeinsam mit dem Bereich Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz sowie dem Personalrat verstärkt versucht, durch Aufklärung und Beratung sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Vorgesetzte im Sinne des Gesundheitsschutzes positiv zu beeinflussen.
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Bildschirm- arbeitsplätze |
Ein zentrales Thema des Bemühens um Prävention war die Umsetzung der Bildschirmarbeitsplatzverordnung. Seit dem Sommersemester 1997 werden vom Betriebsärztlichen Dienst Befragungen zu physischen und psychischen Belastungen an Bildschirmarbeitsplätzen durchgeführt. Seit dem Sommersemester 1998 wird im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen an einer Studie zu entsprechenden Belastungen gearbeitet.
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Gesamtkonzept Gesundheitsförderung |
Das vielfach eingeforderte Gesamtkonzept für die betriebliche Gesundheitsförderung an der Universität wurde auch im Berichtszeitraum nicht entwickelt. Einzelne Aktionen, wie der "Suchttag" oder die Gesundheitssportangebote der Zentraleinrichtung Hochschulsport blieben so isoliert. |
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