Arbeitsplatz Universität TU Berlin

Rechenschaftsbericht 1997/98


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3. Datenschutz

weisungsfrei

Zu kontrollieren und sicherzustellen, daß die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, ist Aufgabe der Datenschutzbeauftragten der Universität. In Wahrnehmung ihrer Funktion ist die Datenschutzbeauftragte weisungsfrei und nur dem Präsidenten unterstellt.

"firewalls"

Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Berichtszeitraum bildeten die datenschutzrechtlichen Probleme bei der Verkabelung des Hauptgebäudes und der bei Inbetriebnahme des Netzes entstehenden Sicherheitsrisiken. Die Verhinderung unberechtigter Zugriffe auf Datenbestände der zentralen Universitätsverwaltung machte die Erarbeitung eines Datenschutz­ und Sicherheitskonzeptes erforderlich.

Dienstvereinbarung

Ein erster Schritt hierzu ist mit der Einsetzung der Projektgruppe "E­mail" unternommen worden, deren Arbeit mit der Erstellung eines Sollkonzeptes und dem Abschluß einer Dienstvereinbarung mit dem Personalrat über den Einsatz elektronischer Post in der Universität im Juni 1998 ihren Abschluß gefunden hat.

Sensibilität

Eine steigende Tendenz ist im Bereich der Anfragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Studierenden zu verzeichnen. Bei den Anfragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem wissenschaftlichen Bereich richten sich die Fragen in erster Linie auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei Forschungsvorhaben sowie bei der Durchführung von Meinungsumfragen. Von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Verwaltungsbereich wurde vielfach nach der Berechtigung von Auskunftersuchen von Behörden gefragt.


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