Lehre und Studium TU Berlin

Rechenschaftsbericht 1997/98


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2. Studienreform und Weiterentwicklung des Lehrangebotes

2.1 Leitlinien für Studien­ und Prüfungsordnungen

Steuern durch Reglementieren

Die letzte umfassende Auseinandersetzung der Universität mit den Grundsätzen ihrer Studien­ und Prüfungsordnungen datiert aus dem Jahre 1994. Veranlaßt durch das Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes vom 21.12.1993 formulierte der Akademische Senat damals Grundsätze für die Überarbeitung der Studien­ und Prüfungsordnungen. Es ging dabei zunächst um Regelungen zum Zwecke größerer Straffung des Studiums (verbindliche Regelstudienzeiten, Sanktionen bei Überschreiten der Regelstudienzeiten, obligatorische Prüfungsberatung, Beschränkung der Wiederholbarkeit von Prüfungen, Ermöglichung des Teilzeitstudiums), aber auch um inhaltliche Anliegen wie die Sicherung eines Anteils wahlfreier Fächer sowie überfachliche Studieninhalte.

Steuern über Ziele

Die Reduktion des Fächerspektrums der Universität im Rahmen des Strukturplanes erzwingt eine umfassende Überprüfung des Studienangebotes der Universität. Dabei sind die kapazitären Konsequenzen bestimmter in den Studien­ und Prüfungsordnungen festgeschriebener Strukturen zu bedenken. Es sind die Erkenntnisse zu berücksichtigen, die in den zurückliegenden Jahren hinsichtlich struktureller Defizite der Studien­ und Prüfungsordnungen wie der Studieninhalte gewonnen wurden. Es ist der Logik der neuen leistungsorientierten Steuerungsmechanismen der Universität (Budgetierung) Rechnung zu tragen.

Vor diesem Hintergrund legte die Universitätsleitung im Sommer 1998 der Kommission für Lehre und Studium (LSK) "Grundsätze der zukünftigen Studiengänge an der TUB" vor. Sie lauteten:

10 Grundsätze zur Studienreform
  1. Studiengänge werden nicht quersubventioniert (bei zu geringen Studierendenzahlen gibt es auf Dauer keine Ausgleichsausstattung).
  2. Es soll ein gemeinsames Grundstudium jeweils für die Ingenieur­ und Planungswissenschaften durchgeführt werden.
  3. Ein Mindestanteil (10 ­ 20%) geistes­ bzw. sozialwissenschaftlicher (ingenieur­ bzw. naturwissenschaftlicher) Anteile ist in den Ingenieur­ bzw. Naturwissenschaften (Geistes­ und Sozialwissenschaften) vorzusehen.
  4. Darüber hinaus soll es einen wahlfreien Anteil von mindestens 10% geben.
  5. Im Grund­ und Hauptstudium sind Projektarbeiten vorzusehen.
  6. Es gibt studienbegleitende Prüfungen.
  7. Es gibt ein Leistungspunktesystem.
  8. Ein Studiengang enthält internationale Elemente (ECTS; Bachelor/Master, Lehrveranstaltungen in Englisch).
  9. Der Studiengang wird intern und extern evaluiert.
  10. Die Erfüllung der Grundsätze wird in der lehrebezogenen Ausstattung der Fachbereiche berücksichtigt werden (Zielvereinbarungen).

Beratungen der Kommission für Lehre und Studium im Akademischen Senat

Die Kommission für Lehre und Studium (LSK) hat über diese Grundsätze im Wintersemester 1998/99 beraten und hierzu Empfehlungen vorgelegt. Der Akademische Senat hat daraufhin eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag eingerichtet, die Leitlinien über die Grundsätze zukünftiger Studienund Prüfungsordnungen auf der Basis der vorgelegten Empfehlungen der Kommission für Lehre und Studium sowie einer Vorlage der Universitätsleitung und der Diskussion im Akademischen Senat auszuarbeiten. Eine entsprechende Vorlage wurde zusammen mit der LSK­Empfehlung erstmals am 10.2.1999 im Akademischen Senat zum Teil kontrovers diskutiert. Ein wesentliches Moment der angestrebten Grundsätze betrifft die künftige Modularisierung des Studiums.

Modularisierung

Die Strukturierung des Studienangebots der TU in Module soll der Flexibilisierung von Studiengängen dienen und die Durchführung studienbegleitender Prüfungen erleichtern. Die Studiengänge sollen sich leichter auf Entwicklungen in Wissenschaft und Gesellschaft sowie die Bildungs­ und Ausbildungsinteressen der Studierenden einstellen können. Die modulare Struktur erleichtert zudem die Nutzung der entsprechenden Lehrangebote im Bereich der Weiterbildung und des Teilzeitstudiums, das in Zukunft stärker gefördert werden soll. In Verbindung mit einem Leistungspunktesystem dient sie auch der Internationalisierung der Studiengänge. Die Zusammenfassung der Ausbildungsmodule zu einem gemeinsamen Grundstudium für die Ingenieur­ und Planungswissenschaften soll zum einen ein gemeinsames Fundament der Ausbildung schaffen, zum anderen sollen Zielvereinbarungen zwischen den Fakultäten betreffend die Realisierung des Studienangebotes vereinfacht werden.


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