Rechenschaftsbericht 1997/98 |
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1. Der Strukturplan1.1 Der "Hochschulvertrag" mit dem Land Berlin
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Rückbau als Zukunftsaufgabe |
Die Rahmenbedingungen für die Strukturreformen im allgemeinen und die Aufstellung eines Strukturplans zum künftigen fachlichen Profil im besonderen wurden in dem von der Universität im Mai 1997 abgeschlossenen "Hochschulvertrag" mit dem Land Berlin festgeschrieben. Mit ihm verpflichtete sich das Land zur Zahlung bestimmter Haushaltszuschüsse in abnehmender Höhe bis zum Jahre 2000 und zwar im konsumtiven Bereich: Haushaltszuschuß 1998: DM 532,297 Mio. 1997 belief sich dieser Zuschuß noch auf DM 543,297 Mio., 1996 auf DM 548,024 Mio. Für den investiven Bereich wurde vereinbart, daß er innerhalb des Vertragszeitraums nicht unter das Niveau von 1997 sinken darf. Er war 1997 auf dem Tiefpunkt von DM 19,320 Mio. angelangt. 1995 hatte er noch bei DM 33,357 Mio. gelegen (siehe zu dieser Entwicklung die Grafiken 1 und 2). Die Universität verpflichtete sich in diesem Hochschulvertrag, bis zum Ende des Wintersemesters 1997/98 einen Strukturplan vorzulegen, der ihr künftiges Fächerspektrum in Übereinstimmung mit den Finanzdaten für das Jahr 2000, also einem Haushaltszuschuß des Landes Berlin für den konsumtiven Bereich in Höhe von DM 505,450 Mio. ausweist.
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Planungssicherheit als Chance |
Die Universität hatte diesen Vertrag trotz des in den genannten Zahlen nur unzureichend kenntlich werdenden Gewichts der vorgenommenen Reduktionen des Landeszuschusses unterschrieben, weil er ihre finanzielle Misere zwar nicht verbesserte, aber immerhin planbar machte. Vorangegangen waren Jahre mit immer neuen, nicht vorhersehbaren Kürzungsauflagen zum Haushalt, die jedes längerfristige Planen unmöglich gemacht hatten. Zum Gewicht der Kürzungen ist darauf zu verweisen, daß im Rahmen dieser Globalsummen alle Kostensteigerungen abzufangen sind, die sich für den Personalbereich durch Tariferhöhungen, Ansteigen der Sozialversicherungsbeiträge und die aufgrund der Alterspyramide explosionsartig wachsenden Versorgungslasten ergeben. Zu letzterem: Ein Achtel des Budgets für Personalausgaben, nämlich DM 49,000 Mio. wird 1999 für Versorgungsbezüge und Beihilfen in Anspruch genommen werden. Die Tendenz ist weiterhin steigend. Das Problem wurde bei Abschluß des Hochschulvertrages angesprochen. In einer Protokollnotiz wurde festgehalten, daß es im Rahmen der Verlängerungsverhandlungen zum Vertrag zu lösen sein wird. Alle dazu bisher geführten Diskussionen, die Universität von diesen Kosten zu entlasten, sei es dadurch, daß sie ab 2001 im Landeshaushalt ausgewiesen werden, sei es, daß die Universität für die ab diesem Zeitpunkt anfallenden Kosten zusätzliche Mittel erhält, haben bisher nicht zu einem definitiven Erfolg geführt.
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Personalhaushalt und Stellenrahmen |
Ein Haushaltszuschuß von DM 505 Mio. im Jahre 2000 ermöglicht bei Annahme eines Sachmittelanteils von 30% einen finanzierbaren Personalhaushalt in Höhe von DM 354 Mio. Nach Modellberechnungen des Finanzbedarfs für das technische und Verwaltungspersonal, für die Zentrale Universitätsverwaltung, für Tutorinnen und Tutoren und studentische Hilfskräfte sowie für die Ruhestandsbezüge der Beamtinnen und Beamten verblieb als Planungsgröße ein Finanzvolumen von DM 160 Mio. für das wissenschaftliche Personal. Auf der Grundlage dieses Betrags und einer Modellrechnung, in der im gesamtuniversitären Durchschnitt jeder Professur 3,5 Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeordnet wurden, errechnete sich ein finanzierbarer Stellenrahmen von
ca. 320 Professuren (Besetzungsstand 1997: ca. 470; Stellenbestand 1997: 527)
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Konsumtiv
1995 = 571.874 TDM *Zugänge als Sondertatbestände enthalten von 8.850 TDM für die Überführung des HSP und FiebigerProgramms sowie von 1.921 TDM für Mehrbedarf Versorgungsausgaben, also von insgesamt 10.771 TDM |
Zuweisungen des Landes Berlin an die TU Berlin (Soll gem. TUHpl. in TDM)
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Investiv
1995 = 33.357 TDM |
Zuweisungen des Landes Berlin an die TU Berlin (Soll gem. TUHPL. in TDM)
Die Differenz zwischen Besetzungsstand und Stellenbestand 1997 erklärt sich insbesondere bei den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Ergebnis der durch die Sparauflagen der vorangegangenen Jahre erzwungenen Nichtbesetzung offener Stellen zwecks Ausgleich der Unterfinanzierung des Personalhaushalts insgesamt.
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Strukturplan |
Dieser Stellenrahmen bedeutete die Notwendigkeit einer planerischen Reduktion des Bestandes an Professuren und damit Fachgebieten des Jahres 1997 um mehr als ein Drittel für das Jahr 2000. Diese Reduktion fachlich so umzusetzen und mit einer sachgemäß differenzierten Verteilung der Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbinden, daß irreparable Beschädigungen der Universität nach Möglichkeit vermieden werden und die angestrebte Entwicklungsperspektive möglich bleibt, war nun die Aufgabe des Strukturplans. |
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