Strukturreformen TU Berlin

Rechenschaftsbericht 1997/98


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1.6 Umsetzung des Strukturplans

Finanzierung der "Überhänge"

Die Umsetzung des Strukturplans ist nur in dem Maße möglich, wie Stellen frei werden. Für die freiwerdenden Stellen ist zu entscheiden, ob sie nach den Vorgaben des Strukturplans wieder zu besetzen sind, ob sie wegfallen, oder jedenfalls gegenwärtig nicht besetzt werden können. Da die Stellen nicht entsprechend den planerischen Vorgaben frei werden, ergibt sich die Notwendigkeit, in einzelnen Bereichen Wiederbesetzungen vorzunehmen, obwohl die Ausstattung des Bereiches rein quantitativ über der Soll­Vorgabe des Strukturplans liegt. In dem Maße, indem ­ in Konsequenz einer nicht ausreichenden Zahl frei werdender Stellen bzw. der Notwendigkeit, frei werdende Stellen wieder zu besetzen ­ "Überhänge" in einzelnen Bereichen zu finanzieren sind, muß in anderen Bereichen darauf verzichtet werden, den Soll­Rahmen des Strukturplans auszuschöpfen. Das gilt im Verhältnis der Wissenschaftsbereiche zueinander, im Verhältnis der Professuren zueinander wie insbesondere auch im Verhältnis von Professuren zu Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weil im letztgenannten Bereich die größte Fluktuation und damit die größte Zahl frei werdender Stellen zu verzeichnen ist, kann die "Überhangbelastung" des Haushalts in größerem Umfange nur hier durch eine restriktive Einstellungspraxis aufgefangen werden.

Fachgebietsausweisung und Prioritätensetzung

Im Bereich der Professuren ist Voraussetzung für konkrete Besetzungsentscheidungen, daß die noch einigermaßen globalen Zuordnungen von Professuren zu einzelnen "Wissenschaftsbereichen" durch Definition der Fachgebiete konkretisiert werden und daß die betroffenen Fachbereiche ­ künftig: Fakultäten ­ sich über Besetzungsprioritäten verständigen. Entsprechend wurden die noch bestehenden Fachbereiche im Juli 1998 aufgefordert, ihre Prioritäten für die Zuweisung und Besetzung von Professuren in den nächsten Jahren zu nennen und diese im wesentlichen aus den Zielsetzungen in der Forschung zu begründen, da im Bereich der Lehre größere Überbrückungsmöglichkeiten durch Lehraufträge, Gastprofessuren u.ä. gegeben sind. Als Gesichtspunkte für die Begründung des Bedarfs der Forschung wurden beispielhaft genannt: Entwicklungsfähigkeit innovativer Gebiete, Existenz bzw. Aufbau von Forschungsschwerpunkten, Kontinuität für neu eingerichtete Sonderforschungsbereiche. Den Fachbereichen wurde aufgegeben, ihre Vorschläge jeweils mit den Bereichen abzustimmen, mit denen sie künftig in einer Fakultät zusammenarbeiten werden.

Einzelentscheidungen

Bis zum Jahresende 1998 sind von allen Fachbereichen entsprechende Vorschläge und Entwicklungspläne eingegangen. Sie haben es möglich gemacht, ab Dezember 1998 wieder Professuren zur Besetzung zuzuweisen, nachdem lange Zeit jede Wiederzuweisung im Hinblick auf die in der Schwebe befindliche Strukturplanung zurückgestellt worden war. Der Akademische Senat entscheidet im Einzelfall über die Stellenzuweisung auf der Grundlage von Vorlagen des Präsidenten und Empfehlungen der Entwicklungsplanungskommission, die sowohl die fachliche Überzeugungskraft des Entwicklungskonzepts, auf das sich der Zuweisungsantrag stützt, bewerten, wie den abschätzbaren Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der beschriebenen Abhängigkeiten Rechnung tragen.

Besoldungsdiffe-
renzierung: C 4, C 3

Ein besonderes Problem ergibt sich im Hinblick auf die Frage der Ausweisung der Professuren nach C 4 oder C 3. Von seiten des Senats von Berlin wird darauf gedrängt, daß die Hochschule die bundesrechtlich vorgegebene Relation von 56% C 4­ zu 44% C 3­Professuren einhält. Auch wenn diese Relation nur auf gesamtuniversitärer Ebene ­ und nicht im einzelnen Fachbereich ­ auszuweisen ist, kommt die Universität mit dieser Relation in Schwierigkeiten. Die Technische Universität Berlin ist in ihren ingenieurwissenschaftlichen Kernbereichen darauf angewiesen, in erheblichem Umfange Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Praxis zu berufen, die nur über eine C 4­Besoldung zu gewinnen sind. Keine Technische Universität/Hochschule ist deshalb in der Lage, die geforderte C 4 / C 3­Relation einzuhalten. Die Universitätsleitung hat sich daher mit der Bitte an den Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur gewandt, diese Relation als lediglich für die gesamtberliner Ebene verbindlich zu behandeln, also den einzelnen Universitäten unterschiedliche Relationen zuzubilligen.

wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten trotz der angesprochenen Zwänge freie Stellen in nahezu vollem Umfange wiederbesetzt werden. Die Universität hat damit der großen Bedeutung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Forschung und Lehre Rechnung getragen. Die absoluten Zahlen entsprechen jetzt in etwa den im Strukturplan festgesetzten. Diese basieren allerdings auf der Zielzahl von 327 Professuren und nicht auf den im Berichtszeitraum noch höheren Zahlen aktiver Fachgebiete.


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