Strukturreformen TU Berlin

Rechenschaftsbericht 1997/98


[ Inhalt | vorherige Seite | nächste Seite | Impressum ]

1.7 Nicht­wissenschaftliches Personal

Stellenüberhang technisches Personal

Für die Verteilung des nicht­wissenschaftlichen Personals enthält der Strukturplan keine Aussagen. Die Kommission für Entwicklungsplanung (EPK) hat hierfür im Mai 1998 eine Bedarfsberechnung auf der Grundlage einer fächergruppenspezifischen Ausstattung der einzelnen Wissenschaftsbereiche mit technischem und Verwaltungspersonal pro Professur vorgelegt. Der Verteilungsplan entspricht damit der Verteilungslogik für die Grundausstattung der Wissenschaftsbereiche mit wissenschaftlichem Personal. Ausdrücklich heißt es im Beschluß der EPK, man habe "bewußt darauf verzichtet, leistungs­ und belastungsorientierte Aspekte einzubeziehen." Insgesamt ergibt sich nach diesem Ausstattungsplan bei 327 Fachgebieten eine durchschnittliche Ausstattung der Fachgebiete/Professuren mit 1,76 Stellen für technisches Personal und 0,97 Stellen für Verwaltungspersonal. Nach dieser Bedarfsberechnung war Ende 1998 in den Fachbereichen ein Stellenüberhang von 265 Stellen zu verzeichnen und zwar:

Überhang technisches Personal Fachbereiche: 230 Stellen
Überhang Verwaltungspersonal Fachbereiche: 35 Stellen

Die Beratung dieses Verteilungsplans im Akademischen Senat ist noch nicht abgeschlossen. Einer weiteren Prüfung bedürfen insbesondere die Grundsätze zur Zuordnung der Stellen. Es geht darum, auch hier Mechanismen der Leistungsstimulierung durch leistungsorientierte Zuteilungskriterien einzuführen. Außerdem bedarf es weiterer Prüfung, ob durch Zusammenfassung von Werkstätten und Labors Personal eingespart werden kann.

Für die zentrale Universitätsverwaltung und andere zentrale Organisationseinheiten incl. der Bibliothek verfügte die Universitätsleitung im Vorgriff auch auf die Verwaltungsreform eine pauschale Kürzung des Stellenrahmens um zunächst 10% . Das sind für die

zentrale Universitätsverwaltung: 70 Stellen
sonstige Organisationseinheiten: 25 Stellen

Dem lag die Überlegung zugrunde, daß in einer Zeit, in der die Universität zur massiven Reduktion ihres wissenschaftlichen Personals gezwungen ist, der Bereich der zentralen Verwaltung nicht unangetastet bleiben kann. Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform (siehe unten) ist über weitere Einspar­Potentiale nachzudenken.

Besetzungssperre, inneruniversitäre Mobilität

Für den gesamten Bereich des technischen und Verwaltungspersonals gilt seit 1997 eine generelle Besetzungssperre, von der nur in seltenen Ausnahmefällen, insbesondere zur Realisierung von Berufungszusagen, eine Ausnahme gemacht werden konnte. Um den Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Überhang auf frei werdende Stellen, insbesondere im Bereich des technischen Personals, zu erleichtern, wurden im Rahmen der Personalentwicklungsplanung Maßnahmen eingeleitet. Gegenwärtig wird auf der Basis von Erfahrungen aus den Berufungsverhandlungen ein aktuelles und TU­spezifisches Anforderungsprofil für benötigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellt, das als Grundlage für entsprechende Weiterbildung des vorhandenen Personals dienen kann.


[ Inhalt | vorherige Seite | nächste Seite | Impressum ]