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Rechenschaftsbericht 1997/98
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3. Budgetierung
3.1 Untersuchungsprojekt mit dem CHE Centrum für Hochschulentwicklung
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das Herzstück der Reform
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Die Budgetierung der Mittelzuweisungen innerhalb der Universität,
also ihre Zusammenfassung in Globalhaushalte zur autonomen Bewirtschaftung
durch die Zuweisungsadressaten, ist das Kernelement der angestrebten
Strukturreformen für eine neue Technische Universität
Berlin. Nur über die Budgetierung läßt sich die
angestrebte Zusammenführung von Aufgabenerledigung, Entscheidungsverantwortung
und Finanzverantwortung realisieren. Erst durch sie erhält
die Idee der Dezentralisierung Substanz. Sie schafft den Handlungs
und Legitimationsrahmen für ein System wettbewerblicher Anreize
und Sanktionen.
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drei Problemebenen
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Eine allgemeine Umschreibung des einzuführenden Budgetierungssystems
enthielt daher schon das Papier "Reform der Verwaltungstätigkeiten
an der Technischen Universität Berlin" der Universitätsleitung
vom Dezember 1997 (siehe oben zur Verwaltungsreform). Es thematisierte
die drei Ebenen eines solchen Systems: Das Zielsystem, das Bewirtschaftungssystem
und das Kontrollsystem.
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Kooperation mit dem CHE Centrum für Hochschulentwicklung
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Mit den Entscheidungen zur Fakultätsgliederung wie zur Verteilung
des wissenschaftlichen Personals (siehe oben Strukturplan) wurden
wichtige Entscheidungen auf der Ebene der Ziele getroffen. Die
Fragen einer Operationalisierung dieser Entscheidungen in einem
alle Problemebenen umfassenden System der Budgetierung war Untersuchungsgegenstand
eines von der Universitätsleitung im Anschluß an die
Beschlußfassung zum Strukturplan initiierten, mit Unterstützung
der Universität durchgeführten Untersuchungsprojekts
des CHE Centrum für Hochschulentwicklung,
Gütersloh. Im November 1998 wurden die Ergebnisse des Projekts
in Gestalt von Empfehlungen
vorgelegt. Sie reflektieren die genannten Problemebenen umfassend,
gehen aber auch auf die besonderen Bedingungen der TU ein. Im
Folgenden seien nur einige der Empfehlungen herausgestellt:
Problemebene: Ziele und ihre Umsetzung in Bemessungskriterien:
- Im Verhältnis zu den Fakultäten sollte die formelgebundene
Bemessung des Budgets das primäre Verfahren sein. Die Steuerung
über Indikatoren entspricht dem ordnungspolitischen Ansatz
der Budgetierung in besonderer Weise. Umgekehrt sind für
die Verwaltung Zielvereinbarungen obligatorisch und das primäre
Steuerungsinstrument. Finanzierungsformeln sind hier eher Planungs
und Kontrollinstrumente, mit denen die vereinbarten Ziele fundiert
werden können.
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Zielvereinbarungen
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- Die Steuerung durch Zielvereinbarungen auch im Verhältnis
zu den Fakultäten sollte als Ergänzung zur formelgebundenen
Mittelzuweisung nach Leistungsindikatoren schrittweise ausgebaut
werden. Sie dient der Beförderung besonderer Innovationsziele,
der Realisierung von "Aktionsprogrammen" zur kurzfristigen
Erreichung strategischer Kernziele oder auch der Verhinderung
von "Abwärtsspiralen", wenn eine rein formelgebundene
Zuweisung dem betroffenen Bereich die Chance einer Trendwende
nehmen würde.
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Grundausstattungen
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- Die im Verteilungssystem des Strukturplanes der Hochschule
enthaltene Komponente "Grundausstattung", die bisher
inputorientiert (nach der Zahl der Hochschullehrer) berechnet
wird, soll zielorientiert vergeben werden: Auf der Grundlage einer
Verpflichtung der Fakultät, die in ihrem Entwicklungsplan
definierten Ziele zu erreichen. Der Grad der Zielerreichung hat
Rückwirkung auf die Bemessung der künftigen Grundausstattung.
Die Einzelheiten werden in der Zielvereinbarung geregelt.
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Forschungs- schwerpunkte
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- Forschungsschwerpunkte können auf doppelte Weise Gegenstand
von Zielvereinbarungen sein: In die Zielvereinbarung über
die Fakultätsentwicklung fließt die Beteiligung an
Forschungsschwerpunkten ein. Die Forschungsschwerpunkte können
sich gleichzeitig direkt um innovationsbezogene Mittel aus dem
Zentralpool bewerben.
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Vereinfachung
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- Das bisher praktizierte System formelgebundener Mittelzuweisung
sollte durch Reduktion der Zahl der herangezogenen Indikatoren
sowie durch Vereinheitlichung im Hinblick auf die unterschiedlichen
Budgetbereiche vereinfacht werden.
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Service einkaufen
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- Dienstleistungsverflechtungen werden in Finanzierungsformeln
nicht mehr berücksichtigt. Auch im Fakultätsentwicklungsplan
wird die Servicebeziehung als Einkauf einer Dienstleistung abgebildet.
Der Servicebedarf wird bei der Bemessung des Budgets des servicenehmenden
Fachbereichs berücksichtigt.
Problemebene Mittelbewirtschaftung:
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Prinzip Vertrauen
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- Restriktive Regeln für die Bewirtschaftung sollten auf
das zur Sicherstellung allgemeiner gesetzlicher Anforderungen
unabdingbare Minimum beschränkt sein. Die Verhinderung bzw.
Beseitigung möglicher Fehlentwicklungen erfolgt über
das ergebnisbezogene Controlling. Den dezentralen Entscheidungsträgern
wird ein Vertrauensvorschuß in Gestalt maximaler Bewirtschaftungsfreiheit
eingeräumt.
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Besetzung von Professuren
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- Der Rückfall freier Professuren als Voraussetzung für
ein aufwendiges Wiederzuweisungsverfahren widerspricht dem Gedanken
autonomer Bewirtschaftung dezentraler Globalbudgets und muß
daher aufgegeben werden. Der Anreiz zur zügigen Wiederbesetzung
und der Zwang zur wiederholten Begründung der Grundausstattung
mit Professuren sind über die Zielvereinbarungen zu den Lehr
und Forschungsleistungen sicherzustellen.
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Übertragbarkeit
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- Die übertragenen Reste aus den dezentralen Globalbudgets
müssen grundsätzlich der jeweiligen Fakultät als
Anreiz zur langfristigen Investitionsplanung und zu sparsamem
Wirtschaften zustehen. Zur Ausweitung der Flexibilitäten
könnten aus den übertragenen Mitteln Kredite zwischen
den Fakultäten vergeben werden.
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Personalüberhang
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- Der Personalüberhang wird ein Bestandteil der dezentralen
Budgets. Fakultäten, die in bezug auf den Überhang besondere
Lasten tragen, erhalten für eine Übergangsphase Sonderzuschüsse.
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Management
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- Grundsätzlich wird das Managementinstrumentarium für
die Handhabung der Finanzautonomie im Rahmen der Budgets von der
Fakultät autonom gestaltet, bestimmte Elemente werden aber
unter Beteiligung der Hochschulleitung realisiert. Die Mittelvergabe
gemäß Zielvereinbarung kann insbesondere in
der Anfangsphase auch verfahrensbezogene Vereinbarungen
über die Einführung und Erprobung von Managementmethoden
beinhalten.
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Personalentwicklung
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- Mittel für die Personalentwicklung sollten in die dezentralen
Budgets integriert werden. Zugleich sollte ein zentrales Angebot
zur Personalentwicklung (Weiterbildung, Beratung, Vermittlung)
unterhalten werden, das von den Fakultäten "eingekauft"
werden kann.
Problemebene Controlling:
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Rückkoppelung
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- Das Controlling muß die Ergebnisse der Budgetierung
dokumentieren und so aufarbeiten, daß sie im Hinblick auf
die Ziele der Hochschule bewertet werden und zur Bestimmung künftiger
Budgets verwendet werden können.
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Kosten und Leistungsrechnung
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- Die Kosten und Leistungsrechnung ist keine Voraussetzung
für eine formelgebundene Mittelbemessung und auch nicht für
sinnvolle Zielvereinbarungen. Beide kommen mit gröberen Orientierungsgrößen
aus. Sie ist aber ein wesentliches Informationsinstrument zur
Fundierung der operativen Entscheidungen in den Fakultäten.
Sie ist so zu gestalten, daß ihr Nutzen in einem sinnvollen
Verhältnis zu den Kosten der Implementierung, Datenerhebung
und Pflege steht. "Datenfriedhöfe" sind zu vermeiden,
die Rechnungsverfahren sollten daher von vornherein unter Beteiligung
derer, die später das Informationsinstrument nutzen, konzipiert
werden.
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