TU intern - April 2000 - Hochschulpolitik
Haushalten lernen
Zur Einführung der Budgetierung an der TU Berlin
Die Fakultäten der TU Berlin erhalten zukünftig ein
eigenes Budget - wie sie damit wirtschaften, liegt in ihren Händen |
In seiner Sitzung vom 15. März 2000 debattierte der Akademische Senat
der TU Berlin in erster Lesung über das Konzept zur "Budgetierung
an der Technischen Universität Berlin". Zur Sitzung
am 12. April 2000 wird eine überarbeitete Fassung vorgelegt
und nach dem Senats-Termin am 10. Mai 2000 soll die Budgetierung
an der TU Berlin beschlossene Sache sein.
Was aber sieht die Budgetierung vor und welche Bereiche der Universität
sind davon betroffen? Der Begriff "Budgetierung" beschreibt
zunächst die Gesamtheit aller Regeln, nach denen der Globalhaushalt
einer Hochschule an die dezentralen Entscheidungsträger (Fakultäten,
Zentraleinrichtungen, Referate, etc.) innerhalb der Universität
verteilt wird. Diese Dezentralisierung des Haushalts soll die
einzelnen Bereiche der Universität in die Lage versetzen,
eigenverantwortlich zu planen und zu entscheiden, ihre Mittel
zu verwalten und die Verwaltungsvorgänge zu beschleunigen.
Durch die Verlagerung der Verantwortung an die Fakultäten
soll darüber hinaus die Gesamteffizienz des Mitteleinsatzes
gesteigert werden.
EIN EIGENER HAUSHALT AB 2001
Am 1. Januar 2001 soll den Fakultäten zum ersten Mal ein
eigener Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Dabei handelt
es sich um eine Globalsumme, die aus drei unterschiedlich deckungsfähigen
Teilbeträgen besteht: Mitteln für konsumptive Ausgaben
(Sachmittel), Personalmittel und Mittel für Investitionen.
Sach- und Personalmittel können in Investitionsmittel umgewandelt
werden, nicht aber umgekehrt. Aus ihren Mitteln können die
Fakultäten künftig Rücklagen bilden. Darüber
hinaus können sie eigene Einnahmen erwirtschaften und eigene
Stellenpläne aufstellen.
Die Mittel für die Fakultäten werden künftig nach
zwei Verfahren vergeben: zum einen als formelgebundene Mittel,
zum anderen im Rahmen von Zielvereinbarungen. Formelgebundene
Mittel werden vergeben, sofern damit Ziele verknüpft sind,
deren Verfolgung und Erreichung gut messbar sind, die für
alle Einrichtungen gültig und für mehr als einen Planungszeitraum
aktuell sind. Insgesamt hat es sich als sinnvoll erwiesen, für
die unterschiedlichen Sachmittelkategorien Formeln zu bilden,
um den unterschiedlichen Ausgaben (z.B. für Personal, Lehre,
Forschung und Investitionen, Information und Kommunikation (IuK),
Bücher und Zeitschriften, Lehraufträge, Tutoren, studentische
Hilfskräfte, Sonstiges wie Energie und Porto sowie Raummiete)
gerecht zu werden.
Zielvereinbarungen greifen, wenn Ziele gefördert werden sollen,
die sich schwer über Formeln erfassen lassen, die nur für
Teilbereiche der Universität gelten und die voraussichtlich
für nicht mehr als einen Planungszeitraum aktuell sind.
ENTWICKLUNGSPLÄNE UND CONTROLLING
Um die Kontrolle der Mittel zu ermöglichen, müssen die
Fakultäten auf der Grundlage der Strukturpläne eigene
Entwicklungspläne aufstellen, die verbindlichen Charakter
für die Fakultät und den Präsidenten haben. Darüber
hinaus wird es einheitliche Regeln für die Bewirtschaftung
der Fakultäten sowie ein gemeinsames Controlling geben. In
diesem Rahmen sind die Fakultäten dazu verpflichtet, regelmäßig
Forschungs- und Lehrberichte abzugeben sowie eine Jahresrechnung
festzustellen. Danach legen sie die Verwendung der Mittel für
den künftigen Planungszeitraum fest.
Stellen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer werden
künftig nach dem geltenden Ausstattungsplan der TU Berlin
für wissenschaftliches Personal und nach den Entwicklungsplänen
der jeweiligen Fakultät wiederbesetzt.
Im Zuge der Budgetierung werden die einzelnen Studiengänge
jeweils einer Fakultät hauptverantwortlich zugeordnet. Dennoch
sind sie auch weiterhin auf den Service anderer Fakultäten
und Einrichtungen der Universität angewiesen, der in Zukunft
jedoch aus dem Budget der Fakultät bezahlt werden muss. Ist
ein Studiengang mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden
oder erscheint die Leistung zu teuer, kann er den Servicegebern
zukünftig mit einer Frist von drei Jahren kündigen.
Neben den einzelnen Fakultäten soll in Zukunft auch die zentrale Universitätsverwaltung
budgetiert werden. Im Laufe des Jahres 2001 werden für die
Zentralen Servicebereiche und die Verwaltungsservicecenter Leistungskomponenten
entwickelt, die eine Outputkontrolle für Verwaltungsleistungen
umfassen. Mit diesen Leistungskomponenten können im Rahmen
der künftigen Kosten- und Leistungsrechnung (siehe Artikel
"Mehr Effektivität und Effizienz sind gefragt")
möglichst viele Verwaltungsleistungen erfaßt und budgetiert
werden.
ZENTRALEINRICHTUNGEN
Auch die Zentraleinrichtungen (Hochschulsport,
Rechenzentrum,
Moderne Sprachen,
Elektronenmikroskopie,
Kooperation und Versuchsanstalt für Wasserbau und Schiffbau)
werden im Rahmen der Dezentralisierung des Haushalts evaluiert,
budgetiert und relativ großen Einsparungen unterworfen.
Neben der Verteilung von eigenen Haushalten an die Fakultäten
und Einrichtungen der Universität sieht das Budgetierungskonzept
auch einheitliche Regelungen zur Frauenförderung und zur
Verwaltung des Personalüberhangs an der TU Berlin vor.
Mirjam Kaplow
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