TU intern - April 2000 - Hochschulpolitik

Haushalten lernen

Zur Einführung der Budgetierung an der TU Berlin


Die Fakultäten der TU Berlin erhalten zukünftig ein eigenes Budget - wie sie damit wirtschaften, liegt in ihren Händen

In seiner Sitzung vom 15. März 2000 debattierte der Akademische Senat der TU Berlin in erster Lesung über das Konzept zur "Budgetierung an der Technischen Universität Berlin". Zur Sitzung am 12. April 2000 wird eine überarbeitete Fassung vorgelegt und nach dem Senats-Termin am 10. Mai 2000 soll die Budgetierung an der TU Berlin beschlossene Sache sein.

Was aber sieht die Budgetierung vor und welche Bereiche der Universität sind davon betroffen? Der Begriff "Budgetierung" beschreibt zunächst die Gesamtheit aller Regeln, nach denen der Globalhaushalt einer Hochschule an die dezentralen Entscheidungsträger (Fakultäten, Zentraleinrichtungen, Referate, etc.) innerhalb der Universität verteilt wird. Diese Dezentralisierung des Haushalts soll die einzelnen Bereiche der Universität in die Lage versetzen, eigenverantwortlich zu planen und zu entscheiden, ihre Mittel zu verwalten und die Verwaltungsvorgänge zu beschleunigen. Durch die Verlagerung der Verantwortung an die Fakultäten soll darüber hinaus die Gesamteffizienz des Mitteleinsatzes gesteigert werden.

EIN EIGENER HAUSHALT AB 2001

Am 1. Januar 2001 soll den Fakultäten zum ersten Mal ein eigener Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Dabei handelt es sich um eine Globalsumme, die aus drei unterschiedlich deckungsfähigen Teilbeträgen besteht: Mitteln für konsumptive Ausgaben (Sachmittel), Personalmittel und Mittel für Investitionen. Sach- und Personalmittel können in Investitionsmittel umgewandelt werden, nicht aber umgekehrt. Aus ihren Mitteln können die Fakultäten künftig Rücklagen bilden. Darüber hinaus können sie eigene Einnahmen erwirtschaften und eigene Stellenpläne aufstellen.

Die Mittel für die Fakultäten werden künftig nach zwei Verfahren vergeben: zum einen als formelgebundene Mittel, zum anderen im Rahmen von Zielvereinbarungen. Formelgebundene Mittel werden vergeben, sofern damit Ziele verknüpft sind, deren Verfolgung und Erreichung gut messbar sind, die für alle Einrichtungen gültig und für mehr als einen Planungszeitraum aktuell sind. Insgesamt hat es sich als sinnvoll erwiesen, für die unterschiedlichen Sachmittelkategorien Formeln zu bilden, um den unterschiedlichen Ausgaben (z.B. für Personal, Lehre, Forschung und Investitionen, Information und Kommunikation (IuK), Bücher und Zeitschriften, Lehraufträge, Tutoren, studentische Hilfskräfte, Sonstiges wie Energie und Porto sowie Raummiete) gerecht zu werden.

Zielvereinbarungen greifen, wenn Ziele gefördert werden sollen, die sich schwer über Formeln erfassen lassen, die nur für Teilbereiche der Universität gelten und die voraussichtlich für nicht mehr als einen Planungszeitraum aktuell sind.

ENTWICKLUNGSPLÄNE UND CONTROLLING

Um die Kontrolle der Mittel zu ermöglichen, müssen die Fakultäten auf der Grundlage der Strukturpläne eigene Entwicklungspläne aufstellen, die verbindlichen Charakter für die Fakultät und den Präsidenten haben. Darüber hinaus wird es einheitliche Regeln für die Bewirtschaftung der Fakultäten sowie ein gemeinsames Controlling geben. In diesem Rahmen sind die Fakultäten dazu verpflichtet, regelmäßig Forschungs- und Lehrberichte abzugeben sowie eine Jahresrechnung festzustellen. Danach legen sie die Verwendung der Mittel für den künftigen Planungszeitraum fest.

Stellen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer werden künftig nach dem geltenden Ausstattungsplan der TU Berlin für wissenschaftliches Personal und nach den Entwicklungsplänen der jeweiligen Fakultät wiederbesetzt.

Im Zuge der Budgetierung werden die einzelnen Studiengänge jeweils einer Fakultät hauptverantwortlich zugeordnet. Dennoch sind sie auch weiterhin auf den Service anderer Fakultäten und Einrichtungen der Universität angewiesen, der in Zukunft jedoch aus dem Budget der Fakultät bezahlt werden muss. Ist ein Studiengang mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden oder erscheint die Leistung zu teuer, kann er den Servicegebern zukünftig mit einer Frist von drei Jahren kündigen.

Neben den einzelnen Fakultäten soll in Zukunft auch die zentrale Universitätsverwaltung budgetiert werden. Im Laufe des Jahres 2001 werden für die Zentralen Servicebereiche und die Verwaltungsservicecenter Leistungskomponenten entwickelt, die eine Outputkontrolle für Verwaltungsleistungen umfassen. Mit diesen Leistungskomponenten können im Rahmen der künftigen Kosten- und Leistungsrechnung (siehe Artikel "Mehr Effektivität und Effizienz sind gefragt") möglichst viele Verwaltungsleistungen erfaßt und budgetiert werden.

ZENTRALEINRICHTUNGEN

Auch die Zentraleinrichtungen (Hochschulsport, Rechenzentrum, Moderne Sprachen, Elektronenmikroskopie, Kooperation und Versuchsanstalt für Wasserbau und Schiffbau) werden im Rahmen der Dezentralisierung des Haushalts evaluiert, budgetiert und relativ großen Einsparungen unterworfen.

Neben der Verteilung von eigenen Haushalten an die Fakultäten und Einrichtungen der Universität sieht das Budgetierungskonzept auch einheitliche Regelungen zur Frauenförderung und zur Verwaltung des Personalüberhangs an der TU Berlin vor.

Mirjam Kaplow


Leserbriefe

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        April 2000


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