TU intern - Erstsemester-Special WS 2000/2001 - Aktuelles

Hochschul-ABC

ALMA MATER - Eher selten verwendet man heute den Begriff "Alma Mater" synonym für Universität. Er stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie "nährende Mutter".

AS - Der Akademische Senat (AS) ist das Organ, das die wichtigsten Entscheidungen im Bereich der akademischen Selbstverwaltung trifft. Dazu gehören nach dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) beispielsweise die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen oder die Festsetzung von Zulassungszahlen. Dem AS gehören insgesamt 25 Mitglieder an. 13 sind Professoren, je vier kommen aus den Gruppen der Wissenschaftlichen Mitarbeiter, der sonstigen Mitarbeiter und der Studierenden.

AStA - Die studentische Interessenvertretung bei hochschulpolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen ist das Studierendenparlament oder kurz StuPa. Die laufenden Geschäfte des StuPa regelt der Allgemeine Studierendenausschuss, auch AStA genannt.

BAföG - Die Bundesregierung wird für die Reform der Ausbildungsförderung ab dem kommenden Jahr mehr als eine Milliarde Mark jährlich zusätzlich für die Förderleistungen mobilisieren. Die Ausgaben werden gegenüber 1998 insgesamt um fast 50 % erhöht. Darüber hinaus wird zur Zeit ein zusätzliches Angebot für einen Bildungskredit vorbereitet. Damit soll es jungen Menschen, die kein BAföG erhalten, ermöglicht werden, einen Kredit in besonderen Studiensituationen in Anspruch zu nehmen. Dieser soll für einen Zeitraum von zwei Jahren beispielsweise für einen Auslandsaufenthalt oder Prüfungssemester zur Verfügung stehen.

c. t. - cum tempore (= mit der Zeit) beschreibt das sogenannte akademische Viertel. In der Regel beginnen alle Lehrveranstaltungen eine Viertelstunde später, als im Vorlesungsverzeichnis angezeigt. Ausnahme bilden die Lehrveranstaltungen, die den Hinweis "s. t." hinter der Zeitangabe enthalten. "s. t." steht für sine tempore (= ohne Zeit) und meint pünktlichen Beginn.

HOCHSCHULGESETZ - Das Berliner Hochschulgesetz wird vom Senat erlassen. Die Koalition wird in der kommenden Legislaturperiode das Berliner Hochschulgesetz novellieren. Vor dem Hintergrund der durch die Experimentierklausel gewonnenen Freiheit haben die Hochschulen verschiedene Konzepte für Leitungsformen und für eigene Grundordnungen entwickelt. Ein novelliertes Berliner Hochschulgesetz soll den Rahmen abgeben für Hochschulverfassungen, die auch verschiedene Wege gehen dürfen.

HRG - Das Hochschulrahmengesetz wird vom Bund erlassen, der seit 1969 für die Gesetzgebung der Rahmenvorschriften über die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens zuständig ist. Das HRG regelt unter anderem die Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit besonders hohem Bewerberüberhang.

KONZIL - Das Konzil ist neben Akademischem Senat und Kuratorium das dritte universitätsweite Gremium, das man kennen sollte. Wichtigste Aufgabe der insgesamt 61 Mitglieder ist die Wahl des Präsidenten und der drei Vizepräsidenten.

KURATORIALHOCHSCHULE - Die TU Berlin ist eine sogenannte Kuratorialhochschule, wie es sie nur in Berlin gibt. Im Kuratorium wirken Staat und Hochschule zusammen. Vertreten sind hier Mitglieder des Staates, von Verbänden und Gewerkschaften, Organisationen für Frauen- und Umweltbelange sowie insgesamt acht Universitätsangehörige. Das Kuratorium ist beispielsweise zuständig für den Entwurf und die Feststellung des Haushaltsplans der Hochschule und die Genehmigung von Hochschulentwicklungsplänen.

PRÄSIDIUM - Der Universitätsleitung gehören der Präsident Hans-Jürgen Ewers, die drei Vizepräsidenten und der Kanzler an, der die Universitätsverwaltung leitet.


Leserbriefe

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