TU intern - Erstsemester-Special WS 2000/2001 - Aktuelles
Hochschul-ABC
ALMA MATER - Eher selten verwendet man heute den Begriff
"Alma Mater" synonym für Universität. Er stammt
aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie "nährende
Mutter".
AS - Der Akademische Senat
(AS) ist das Organ, das die wichtigsten Entscheidungen im Bereich
der akademischen Selbstverwaltung trifft. Dazu gehören nach
dem Berliner Hochschulgesetz
(BerlHG) beispielsweise die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
oder die Festsetzung von Zulassungszahlen. Dem AS gehören
insgesamt 25 Mitglieder an. 13 sind Professoren, je vier kommen
aus den Gruppen der Wissenschaftlichen Mitarbeiter, der sonstigen
Mitarbeiter und der Studierenden.
AStA - Die studentische Interessenvertretung bei hochschulpolitischen,
sozialen und wirtschaftlichen Fragen ist das Studierendenparlament
oder kurz StuPa. Die laufenden Geschäfte des StuPa regelt
der Allgemeine Studierendenausschuss, auch AStA genannt.
BAföG - Die Bundesregierung wird für die Reform
der Ausbildungsförderung ab dem kommenden Jahr mehr als eine
Milliarde Mark jährlich zusätzlich für die Förderleistungen
mobilisieren. Die Ausgaben werden gegenüber 1998 insgesamt
um fast 50 % erhöht. Darüber hinaus wird zur Zeit ein
zusätzliches Angebot für einen Bildungskredit vorbereitet.
Damit soll es jungen Menschen, die kein BAföG erhalten, ermöglicht
werden, einen Kredit in besonderen Studiensituationen in Anspruch
zu nehmen. Dieser soll für einen Zeitraum von zwei Jahren
beispielsweise für einen Auslandsaufenthalt oder Prüfungssemester
zur Verfügung stehen.
c. t. - cum tempore (= mit der Zeit) beschreibt das sogenannte
akademische Viertel. In der Regel beginnen alle Lehrveranstaltungen
eine Viertelstunde später, als im Vorlesungsverzeichnis angezeigt.
Ausnahme bilden die Lehrveranstaltungen, die den Hinweis "s.
t." hinter der Zeitangabe enthalten. "s. t." steht
für sine tempore (= ohne Zeit) und meint pünktlichen
Beginn.
HOCHSCHULGESETZ - Das Berliner Hochschulgesetz wird vom
Senat
erlassen. Die Koalition wird in der kommenden Legislaturperiode
das Berliner Hochschulgesetz novellieren. Vor dem Hintergrund
der durch die Experimentierklausel gewonnenen Freiheit haben die
Hochschulen verschiedene Konzepte für Leitungsformen und
für eigene Grundordnungen entwickelt. Ein novelliertes Berliner
Hochschulgesetz soll den Rahmen abgeben für Hochschulverfassungen,
die auch verschiedene Wege gehen dürfen.
HRG - Das Hochschulrahmengesetz wird vom Bund erlassen,
der seit 1969 für die Gesetzgebung der Rahmenvorschriften
über die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens
zuständig ist. Das HRG regelt unter anderem die Vergabe von
Studienplätzen in Studiengängen mit besonders hohem
Bewerberüberhang.
KONZIL - Das Konzil
ist neben Akademischem Senat und Kuratorium
das dritte universitätsweite Gremium, das man kennen sollte.
Wichtigste Aufgabe der insgesamt 61 Mitglieder ist die Wahl des
Präsidenten und der drei Vizepräsidenten.
KURATORIALHOCHSCHULE - Die TU Berlin ist eine sogenannte
Kuratorialhochschule, wie es sie nur in Berlin gibt. Im Kuratorium
wirken Staat und Hochschule zusammen. Vertreten sind hier Mitglieder
des Staates, von Verbänden und Gewerkschaften, Organisationen
für Frauen- und Umweltbelange sowie insgesamt acht Universitätsangehörige.
Das Kuratorium ist beispielsweise zuständig für den
Entwurf und die Feststellung des Haushaltsplans der Hochschule
und die Genehmigung von Hochschulentwicklungsplänen.
PRÄSIDIUM - Der Universitätsleitung
gehören der Präsident Hans-Jürgen Ewers, die drei
Vizepräsidenten und der Kanzler an, der die Universitätsverwaltung
leitet.
Leserbriefe
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