TU intern - Mai 2000 - Die neue TU Berlin
Verwaltungsreform
Die Hochschulverträge, die die Universitäten 1997 mit
dem Land Berlin abschlossen, zwangen sie zu umfangreichen Strukturreformen.
Im Dezember 1997 legte die Leitung der TU Berlin dem Akademischen Senat
(AS) ein erstes Konzept zur Verwaltungs- und Organisationsreform
vor. 1998 führte die Firma A. T. Kearny
eine externe Beratung durch. Dabei wurden folgende Projektziele
erarbeitet: die Verwaltung als Service für ihre Kunden, transparente
und schnelle Entscheidungen der Verwaltung, interessante und herausfordernde
Arbeitsplätze in der Verwaltung, sozialverträgliche
Umgestaltung der Verwaltung, Dezentralisierung der Verwaltungstätigkeiten.
Die Verwaltungstätigkeiten müssen für die TU Berlin
"billiger" werden.
Die Voraussetzung für die Dezentralisierung soll die neue
Fakultätsgliederung schaffen, die am 6. Juli 1999 vom Kuratorium
der TU endgültig beschlossen wurde. Danach soll die Universität
statt fünfzehn Fachbereichen in Zukunft nur noch acht Fakultäten
haben (s. TU intern 1/99
und TU intern 7/99).
Die Fachbereiche 6, Verfahrenstechnik, Umwelttechnik, Werkstoffwissenschaften,
und 15, Lebensmittelwirtschaft und Biotechnologie, haben schon
jetzt als Modellfakultät III
mit der gemeinsamen Arbeit begonnen. Durch die Einführung
der Budgetierung soll ab 2001 den Fachbereichen mehr Gestaltungsfreiheit
und Verantwortung übertragen werden. Dazu gehören auch
eine Kosten- und Leistungsrechnung (vgl. auch TU intern 4/00)
sowie das neue Buchhaltungssystems (HIS MBS).
Darüber hinaus konnten im Rahmen der Vorschläge von
A. T. Kearny bereits u. a. folgende Projekte umgesetzt werden:
Vier Einkäufer betreuen mittlerweile die Fachbereiche und
die ZUV, wobei jeder Einkäufer für bestimmte Fachbereiche
bzw. die ZUV
zuständig ist und diese ganzheitlich betreut. Die Abteilung
IV (bau- und technische Angelegenheiten) hat eine neue Organisationstruktur
erhalten, die in einer Erprobungszeit von zwölf Monaten beobachtet
wird. In dem neuen Operationsmodell legen "Auftraggeberteams"
fest, was erledigt werden soll, und stützen sich dabei auf
die Teams aus dem Dienstleistungspool und die Mitarbeiter vor
Ort. Zusätzlich wurden zentrale Störannahmestellen für
bauliche und technische Unterhaltung sowie für Telekommunikation
geschaffen.
Der Bereich SDU Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz
berät und hilft den Fachbereichen bei der Umsetzung von Arbeits-
und Umweltschutzmaßnahmen. Unter der Telefonnummer 314-2
88 88 wurde zu diesem Zweck eine zentrale Hotline eingerichtet.
Mit den 1997 verabschiedeten Umweltleitlinien hat sich die TU
dazu bekannt, die Universität umweltorientiert zu entwickeln.
Derzeit führt sie ein freiwilliges Öko-Audit durch,
welches Schwachstellen und Erfordernisse des Umweltschutzes aufspüren
soll (vgl. auch S. 15).
Die Abteilung I (Akademische und Allgemeine Angelegenheiten) wurde
zum 1. Januar 2000 aufgelöst. Die Referate IA und IE wurden
dem Kanzler als Stabsstelle zugeordnet. Das Referat für Studienangelegenheiten,
das Akademische Auslandsamt,
die Allgemeine Studienberatung,
das Studienkolleg
und die Zentralstelle für Lehrerbildung wurden als Studierendenservicecenter
zusammengefasst.
Am 16. Februar 2000 hat der AS zur Verbesserung der Lehre die
Leitlinien zur Weiterentwicklung von Studiengängen an der
TU Berlin verabschiedet. Die Fakultäten sind aufgefordert,
die bestehenden Studiengänge anhand der Leitlinien zu überprüfen
und weiterzuentwickeln sowie neue Studiengänge zu konzipieren
(http://archiv.pressestelle.tu-berlin.de/div/neue_leitlinien.htm).
In einer Sonderausgabe von TU intern berichten wir demnächst
ausführlich über den Stand der Struktur- und Verwaltungsreform.
Michaela Kawall
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