TU intern - Mai 2000 - Die neue TU Berlin

Verwaltungsreform

Die Hochschulverträge, die die Universitäten 1997 mit dem Land Berlin abschlossen, zwangen sie zu umfangreichen Strukturreformen. Im Dezember 1997 legte die Leitung der TU Berlin dem Akademischen Senat (AS) ein erstes Konzept zur Verwaltungs- und Organisationsreform vor. 1998 führte die Firma A. T. Kearny eine externe Beratung durch. Dabei wurden folgende Projektziele erarbeitet: die Verwaltung als Service für ihre Kunden, transparente und schnelle Entscheidungen der Verwaltung, interessante und herausfordernde Arbeitsplätze in der Verwaltung, sozialverträgliche Umgestaltung der Verwaltung, Dezentralisierung der Verwaltungstätigkeiten. Die Verwaltungstätigkeiten müssen für die TU Berlin "billiger" werden.

Die Voraussetzung für die Dezentralisierung soll die neue Fakultätsgliederung schaffen, die am 6. Juli 1999 vom Kuratorium der TU endgültig beschlossen wurde. Danach soll die Universität statt fünfzehn Fachbereichen in Zukunft nur noch acht Fakultäten haben (s. TU intern 1/99 und TU intern 7/99). Die Fachbereiche 6, Verfahrenstechnik, Umwelttechnik, Werkstoffwissenschaften, und 15, Lebensmittelwirtschaft und Biotechnologie, haben schon jetzt als Modellfakultät III mit der gemeinsamen Arbeit begonnen. Durch die Einführung der Budgetierung soll ab 2001 den Fachbereichen mehr Gestaltungsfreiheit und Verantwortung übertragen werden. Dazu gehören auch eine Kosten- und Leistungsrechnung (vgl. auch TU intern 4/00) sowie das neue Buchhaltungssystems (HIS MBS).

Darüber hinaus konnten im Rahmen der Vorschläge von A. T. Kearny bereits u. a. folgende Projekte umgesetzt werden: Vier Einkäufer betreuen mittlerweile die Fachbereiche und die ZUV, wobei jeder Einkäufer für bestimmte Fachbereiche bzw. die ZUV zuständig ist und diese ganzheitlich betreut. Die Abteilung IV (bau- und technische Angelegenheiten) hat eine neue Organisationstruktur erhalten, die in einer Erprobungszeit von zwölf Monaten beobachtet wird. In dem neuen Operationsmodell legen "Auftraggeberteams" fest, was erledigt werden soll, und stützen sich dabei auf die Teams aus dem Dienstleistungspool und die Mitarbeiter vor Ort. Zusätzlich wurden zentrale Störannahmestellen für bauliche und technische Unterhaltung sowie für Telekommunikation geschaffen.

Der Bereich SDU Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz berät und hilft den Fachbereichen bei der Umsetzung von Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen. Unter der Telefonnummer 314-2 88 88 wurde zu diesem Zweck eine zentrale Hotline eingerichtet.

Mit den 1997 verabschiedeten Umweltleitlinien hat sich die TU dazu bekannt, die Universität umweltorientiert zu entwickeln. Derzeit führt sie ein freiwilliges Öko-Audit durch, welches Schwachstellen und Erfordernisse des Umweltschutzes aufspüren soll (vgl. auch S. 15).

Die Abteilung I (Akademische und Allgemeine Angelegenheiten) wurde zum 1. Januar 2000 aufgelöst. Die Referate IA und IE wurden dem Kanzler als Stabsstelle zugeordnet. Das Referat für Studienangelegenheiten, das Akademische Auslandsamt, die Allgemeine Studienberatung, das Studienkolleg und die Zentralstelle für Lehrerbildung wurden als Studierendenservicecenter zusammengefasst.

Am 16. Februar 2000 hat der AS zur Verbesserung der Lehre die Leitlinien zur Weiterentwicklung von Studiengängen an der TU Berlin verabschiedet. Die Fakultäten sind aufgefordert, die bestehenden Studiengänge anhand der Leitlinien zu überprüfen und weiterzuentwickeln sowie neue Studiengänge zu konzipieren (http://archiv.pressestelle.tu-berlin.de/div/neue_leitlinien.htm).

In einer Sonderausgabe von TU intern berichten wir demnächst ausführlich über den Stand der Struktur- und Verwaltungsreform.

Michaela Kawall


Leserbriefe

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        Mai 2000


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