TU intern - April 2001 - Aktuelles
Finanzzuweisungen:
Hochschulverträge gehen in die nächste Runde
Unter Vorbehalt hat der Präsident der TU Berlin, Prof. Dr.
Hans-Jürgen Ewers, den Vertragsentwurf der Universität
mit dem Land Berlin paraphiert. Damit folgte er seinen Amtskollegen
von der Humboldt-Universität
und der Freien Universität.
Die Vertragsentwürfe legen die Finanzzuweisungen für
die Jahre 2003 bis 2005 fest. Bevor die neuen Hochschulverträge
jedoch in Kraft treten können, muss Wissenschaftssenator
Christoph Stölzl mit seinem Kollegen Kurth vom Finanzressort
verhandeln. Bis dahin ist noch nicht sicher, ob die finanziellen
Steigerungen, die in den Entwürfen festgelegt sind, endgültig
und in voller Höhe in die Hochschulverträge einfließen.
Neben der Zustimmung durch den Finanzsenator bedarf es auch einer
Abstimmung im Berliner Senat und im Abgeordnetenhaus.
In den jetzt von den Präsidenten paraphierten Entwürfen
verpflichten sich die Universitäten u. a., ab 2003 jährlich
3,2 Millionen Mark in den "Strukturfonds zur Stärkung
der Fachhochschulen" einzuzahlen. Das Geld - in 15 Jahren
soll es sich immerhin auf 48 Millionen DM belaufen - soll vor
allem für die Förderung neuer Studiengänge verwandt
werden. Auch die Universitäten und die Hochschule der Künste
können sich mit neuen berufsfeldbezogenen Bachelor-Studiengängen
beteiligen. Über die Bewilligung der Anträge soll der
Berliner Wissenschaftssenator auf der Grundlage der Empfehlung
einer externen Expertenkommission entscheiden. Die Universitäten
verweisen jedoch darauf, dass eine Zustimmung zur Beteiligung
an dem Strukturfonds nur dann erfolge, wenn dadurch keine weiteren
Plafondsverschiebungen zu Ungunsten der Universitäten erfolgen.
Die in den Vertragsentwürfen festgelegten konsumtiven Zuschüsse
durch das Land Berlin umfassen auch die Kosten für Besoldungs-
und Tarifanpassungen sowie für die Beihilfen- und Versorgungsleistungen.
Für die TU Berlin enthalten sie 1,5 Prozent für die
Personalkosten und 1 Prozent für die Sachkosten. Besondere
Berücksichtigung soll die Erhöhung der finanziellen
Mittel für Investitionen finden. Hatte die TU Berlin im Jahr
1995 noch 38 Millionen DM investive Mittel, so waren es ab 1996
nur noch 21 Millionen jährlich. Für die jetzt aktuellen
Neuberufungen durch den anstehenden Generationswechsel besteht
enormer Nachholbedarf.
Weiterhin verpflichten sich die Berliner Hochschulen, ab 2002
ein gemeinsames System der leistungsbezogenen Mittelzuweisung
einzuführen. Hierfür soll ein Prozentsatz der konsumtiven
Zuschüsse nach bestimmten Leistungsparametern neu verteilt
werden (siehe "Entwurf der Hochschulverträge sieht ab 2002 Neuverteilung von Geldern vor").
Das Land Berlin, vertreten durch den Senator für Wissenschaft,
Forschung und Kultur, verlangt von den unterzeichnenden Hochschulen
wettbewerbsfähige und wirtschaftliche Strukturen, eine Effizienssteigerung
in der Lehre mit dem Ziel der Verbesserung und Verkürzung
des Studiums sowie der Steigerung der Forschungsqualität.
stt
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