Neue Phase im Datenschutz
Ende 2003 tritt der Datenschutz an der TU Berlin in eine neue Phase.
Dann soll die Umsetzung des Rahmenkonzeptes für die Datensicherheit
in der Informationstechnik (IT) in der TU Berlin abgeschlossen sein.
Die Regelungen betreffen alle Bereiche der TU Berlin, die IT-Systeme
einsetzen. So soll ab dem 1. Januar 2004 jeder Betreiber, der zentral
oder im Auftrag eines Fachverantwortlichen die technische Betreuung
von Geräten übernommen hat, zertifiziert sein. Ein zertifizierter
Betreiber muss über die notwendigen Kenntnisse über Hard-
und Software sowie über organisatorische Regelungen wie etwa
Passworte oder räumlicher Zugang verfügen. Dazu zählen
auch rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere datenschutzrechtliche
Vorschriften. Der Betreiber verpflichtet sich, die notwendigen organisatorischen
und technischen Maßnahmen durchzuführen, um die im Datenschutzkonzept
festgelegten Sicherheitsstandards einzuhalten. Die Zertifizierung
erfolgt über die Zentrale Zertifizierungsstelle (ZZS) der TU
Berlin.
Wer sich nicht zertifizieren lässt, muss mit Konsequenzen
rechnen. Ein Beispiel: Ein Fachgebiet beantragt so genannte IP-Nummern.
So eine Nummer dient als eindeutige Adresse eines Rechners im Datennetz.
Wird kein zertifizierter Betreiber für die dazugehörigen
Endgeräte benannt, werden die IP-Nummern nicht zugewiesen.
Mit der Zertifizierung soll ein TU-weit einheitlicher Qualitätsstandard
bei den technischen Dienstleistungen erreicht werden. Während
der Einführungsphase ist es möglich, eine befristete Zertifizierung
zu vereinfachten Bedingungen bei der Zentralen Zertifizierungsstelle
zu erhalten. Bislang haben 73 Einrichtungen und Personen davon Gebrauch
gemacht. Schulungen bietet der Bereich Servicebereich Weiterbildung
der TU Berlin an. Dort können zum Beispiel Kurse wie "Datenschutz
und Rechte bei der IT-Systemadministration" belegt werden.
cho
www.datensicherheit.tu-berlin.de
www.wb.tu-berlin.de/
|