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Nr. 7-9, Juli 2003
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TU Berlin will für Frauen attraktiver werden

Auf dem Weg zur Geschlechtergleichstellung

 
  Heidi Degethoff de Campos, Zentrale Frauenbeauftragte der TU Berlin

Das Thema Chancengleichheit für Frauen in der Wissenschaft soll im Sinne der Verfassung und des Landesgleichstellungsgesetzes nicht länger bloßes Lippenbekenntnis sein, sondern mit Hilfe der zweiten Generation der Frauenförderpläne einen neuen Anlauf nehmen. So sollen nun Instrumente und Maßnahmen zum Tragen kommen, die in der leistungsorientierten Mittelzuweisung eine Rolle spielen und die es den Fakultäten und Einrichtungen erlauben, erfolgreicher als bisher zu sein. Dazu gehören zum Beispiel Zielvereinbarungen und Maßnahmen der Personalentwicklungsplanung ebenso wie ein gut dotiertes Anreizsystem.

"Frauen brauchen langfristig keine Einzelförderung, wenn die Universitäten strukturell den Weg für sie freimachen", davon ist Heidemarie Degethoff de Campos, Zentrale Frauenbeauftragte der TU Berlin, überzeugt. Es genügt nicht, über Sonderprogramme die Zahlen anzuheben, sondern die Studien- und Arbeitsbedingungen müssen insgesamt den Bedürfnissen von Frauen besser angepasst werden, um für sie überhaupt attraktiv zu sein.

Und dies ist dringend notwendig, da beispielsweise an der TU Berlin der ohnehin geringe Anteil der Professorinnen an der gesamten Professorenschaft im Zuge der Pensionierungswelle dramatisch sinkt. Im vergangenen Jahr war nur eine einzige Frau unter den auf eine C-4-Stelle Neuberufenen; auf eine C-3-Stelle wurde keine Frau berufen. Zwar konnten in den vergangenen Monaten einige Juniorprofessuren mit Frauen besetzt werden, dies liegt aber möglicherweise daran, dass diese Personalkategorie noch sehr neu ist. Auch der Anteil der promovierenden Frauen ist an der TU Berlin mit rund 22 Prozent gegenüber 35 Prozent im Vergleich zum Bundesdurchschnitt auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Zunahme der Doktorandinnen in den letzten zehn Jahren liegt damit noch unter der Zunahme der Anzahl der weiblichen Studierenden an der TU Berlin.

Eckpunkte zeigen die Richtung

Vom Akademischen Senat der TU Berlin wurden im Juni 2002 "Eckpunkte zur Entwicklung von Frauenförderplänen" verabschiedet. Die acht Fakultäten der TU Berlin sind nun verpflichtet, auf der Grundlage dieser Eckpunkte eigene Frauenförderpläne zu entwickeln. Noch im Laufe dieses Sommersemesters wird der Akademische Senat der TU Berlin über die vorliegenden Frauenförderpläne der Fakultäten beraten. Im jährlichen Turnus sollen die Fakultäten und sonstigen Organisationseinheiten später über die Erfolge berichten.

Am 2. Juli 2003 beschloss das Kuratorium einen Maßnahmenplan zur Geschlechtergleichstellung. Aspirantinnen auf eine Professur sollen besonders unterstützt werden. So wird es ein Mentoring-Projekt für Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen geben, ein überfachliches Kolleg für Promovendinnen, die Situation von Studentinnen wird untersucht und Module werden entwickelt, um Ergebnisse der Frauen- und Geschlechterforschung in die Studieninhalte zu implementieren. Darüber hinaus werden bis zum Sommer 2004 neue Wege geprüft, wie die Idee einer familiengerechten Hochschule umgesetzt werden kann. Dazu gehören zum Beispiel Überlegungen zur Einrichtung eines Kinderbüros an der Uni zur Vermittlung von Notdiensten oder Betreuung im Krankheitsfall. Sinnvoll erscheint es, ein solches Büro in ein Gesamtkonzept für eine familiengerechte Hochschule einzubetten. Hindernisse sind vor allem: starre Arbeitszeiten, nicht hinreichende Kinderbetreuung, vor allem im Krankheitsfall oder zu ungewöhnlichen Zeiten, und ungenügende Förder- und Anreizmodelle für die Beschäftigung von Frauen. Für ein solches Konzept werden derzeit finanzielle und personelle Möglichkeiten geprüft.

Die Leitung der TU Berlin sowie die Frauenbeauftragte möchte bereits Schülerinnen vermehrt für ein naturwissenschaftlich-technisches Studium interessieren. Deswegen gibt es Veranstaltungen nur für Mädchen bei den Schülerinnen&Schüler-Techniktagen und den Techno-Club. Während des Studium soll der Ausbildungsweg der Studentinnen intensiv begleitet werden. In Planung befindlich ist deswegen auch die Auslobung des "Clara-von-Simson"-Preises für die beste Diplomarbeit einer Frau in den Natur- und Technikwissenschaften. Clara von Simson war die erste Frau, die sich 1951 an der TU Berlin in Technischer Chemie habilitiert hat. Für ihre Leistungen für die TU wurde sie mit dem Titel einer Ehrensenatorin belohnt.

Weibliche Studieninhalte

Ein ganz anderer Ansatz ist die Konzeption von Gender-Gastprofessuren an den Fakultäten. Beispielsweise hat sich die Fakultät VII verpflichtet, die nächste frei werdende Dauer-Gastprofessur im Fachgebiet "Baukonstruktion und Entwerfen" in der Forschungs- und Lehreinheit Architektur dafür vorzusehen. So sollen geschlechtsspezifische Lehrinhalte verstärkt zum Tragen kommen. Doch bislang fehlt es an Anleitungen für das "Gendern" von Lehrinhalten in technik-, natur- und ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen. Gänzlich neu ist deshalb auch der Plan, sogenannte Gender-Module im Rahmen der Studienreform und der allgemeinen Modularisierung der Studiengänge zu entwickeln, um das Image von Technik-, Ingenieur- und Naturwissenschaften für Frauen attraktiver zu machen.

Noch in diesem Monat beginnt das sich in der Pilotphase befindende überfachliche Kolleg für Doktorandinnen.

Draht zu den Doktorandinnen

Großen Wert legt die Leitung der TU auf den Ausbau der Karriereberatung für Frauen, die eine Hochschulkarriere anstreben. Nachwuchswissenschaftlerinnen sollen für die konkrete Planung ihrer Laufbahn motiviert werden, denn nachweislich streben die Absolventinnen natur- und ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge eher Tätigkeiten in Gewerbe und Industrie an, weil es ihnen nach wie vor an Vorbildern und Vorstellungen von Karrierewegen in der Wissenschaft fehlt.

Last but not least werden nachvollziehbare Kriterien erarbeitet, wann tarifkonforme Leistungszulagen für Verwaltungsangestellte gezahlt werden können.

Luise Gunga

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