Gleiches für Gleiche
Frauenförderpläne liegen vor
So gut wie alle Frauenförderpläne der TU Berlin für
die Jahre 2003 und 2004 liegen inzwischen vor und sind in der Sitzung
des Akademischen
Senats vom 29. Oktober beschlossen worden: Fakultäten I
bis VIII, Zentraleinrichtungen Hochschulsport, Rechenzentrum, Moderne
Sprachen sowie Kooperation. Die Zentraleinrichtung Elektronenmikroskopie
soll nach Abschluss ihrer Evaluierung einen entsprechenden Plan
unaufgefordert vorlegen. Im Zweijahresrhythmus sollen die Pläne
jeweils fortgeschrieben werden. Mit den Frauenförderplänen
setzt die TU Berlin den Auftrag zur Verwirklichung der Gleichstellung
von Frauen und Männern um, wie es Grundgesetz, Hochschulrahmengesetz,
Landesgleichstellungsgesetz und andere vorschreiben.
Anwerbung qualifizierter Frauen
Die Pläne sollen Statistiken enthalten, auf deren Grundlage
Ziele definiert und Maßnahmen vorgeschlagen werden zur Erhöhung
des Frauenanteils in den Statusgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert
sind. Sie sollen darüber hinaus dazu beitragen, die Studien-
und Arbeitsbedingungen für Frauen an der TU Berlin zu verbessern.
Dazu gehören Beratungen von Studentinnen, gezielte Anwerbung
qualifizierter Mitarbeiterinnen, die Schaffung eines kinderfreundlichen
Umfeldes, die Unterstützung der Einrichtungen bei internen
Um- und Aufstiegsmöglichkeiten und vieles mehr. Jeweils nach
zwei Jahren prüfen die Einrichtungen, ob die Ziele erreicht
wurden, sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen und berichten
diese dem AS. Bis Ende dieses Jahres sollen nun die Fakultäten
erstmalig über konkrete Schritte der Umsetzung berichten.
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