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Nr. 11, November 2003
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Frauenförderpläne liegen vor

So gut wie alle Frauenförderpläne der TU Berlin für die Jahre 2003 und 2004 liegen inzwischen vor und sind in der Sitzung des Akademischen Senats vom 29. Oktober beschlossen worden: Fakultäten I bis VIII, Zentraleinrichtungen Hochschulsport, Rechenzentrum, Moderne Sprachen sowie Kooperation. Die Zentraleinrichtung Elektronenmikroskopie soll nach Abschluss ihrer Evaluierung einen entsprechenden Plan unaufgefordert vorlegen. Im Zweijahresrhythmus sollen die Pläne jeweils fortgeschrieben werden. Mit den Frauenförderplänen setzt die TU Berlin den Auftrag zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern um, wie es Grundgesetz, Hochschulrahmengesetz, Landesgleichstellungsgesetz und andere vorschreiben.

Anwerbung qualifizierter Frauen

Die Pläne sollen Statistiken enthalten, auf deren Grundlage Ziele definiert und Maßnahmen vorgeschlagen werden zur Erhöhung des Frauenanteils in den Statusgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie sollen darüber hinaus dazu beitragen, die Studien- und Arbeitsbedingungen für Frauen an der TU Berlin zu verbessern. Dazu gehören Beratungen von Studentinnen, gezielte Anwerbung qualifizierter Mitarbeiterinnen, die Schaffung eines kinderfreundlichen Umfeldes, die Unterstützung der Einrichtungen bei internen Um- und Aufstiegsmöglichkeiten und vieles mehr. Jeweils nach zwei Jahren prüfen die Einrichtungen, ob die Ziele erreicht wurden, sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen und berichten diese dem AS. Bis Ende dieses Jahres sollen nun die Fakultäten erstmalig über konkrete Schritte der Umsetzung berichten.

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