Die Bewährungsprobe
Leitlinien zur Begutachtung von Juniorprofessuren
Drei Jahre haben Juniorprofessorinnen und -professoren Zeit, sich
so zu profilieren, dass ihrer weiteren Zukunft in der Wissenschaft
eine große Chance eingeräumt wird. Danach muss eine Zwischenevaluation
stattfinden. Im November einigte sich der Akademische
Senat der TU Berlin auf Leitlinien, wie diese an der Universität
durchgeführt werden soll. Damit wurde sowohl für die Verwaltung
als auch für die betroffenen Juniorprofessorinnen und -professoren
- derzeit elf an der Zahl - Klarheit geschaffen. Festgelegt wurde
unter anderem der konkrete Zeitablauf, dass jeweils zwei externe
Gutachter hinzugezogen werden müssen und dass die Begutachtung
auf dem Selbstbericht der jeweils Betroffenen basiert. Bewertet
werden sowohl die Leistungen in Forschung und Lehre als auch das
Engagement in der Akademischen Selbstverwaltung. Bei einem positiven
Entscheid wird das Beamtenverhältnis auf Zeit um weitere drei
Jahre verlängert, anderenfalls nur um bis ein Jahr. Diese "Bewährungsprobe"
ist Teil des vom Bundesbildungsministerium
vor zwei Jahren beschlossenen und seitdem heftigst diskutierten
Konzepts Juniorprofessur. Die TU-Leitlinien treten erst nach Zustimmung
durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung in
Kraft.
Inzwischen haben sich Bund und Länder darauf verständigt,
nachdem im Sommer die Befristungsregeln in der 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes
vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden waren, einen neuen Gesetzentwurf
einzubringen, um die kritisierten Auswirkungen zu "reparieren".
Zu dem Gesetzentwurf hat sich unter anderem bereits die Gewerkschaft
ver.di geäußert. Sie begrüßt, dass der Gesetzgeber
versucht, einen Kern der unverzichtbaren Reformschritte im deutschen
Hochschulwesen weiterhin bundeseinheitlich zu gestalten. Kritisch
sieht sie, dass der Status, der Doktorandinnen und Doktoranden Rechte
und Pflichten als Hochschulmitglieder gewährt, nicht mehr bundesweit
gesichert sei.
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www.bmbf.de/pub/hdavaendg.pdf
www.verdi.de/biwifo
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