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Dezember 2004
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Weihnachtsgeld für Drittmittelbeschäftigte?

Aktuelles zur Tarifsituation für Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Rund 1700 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an der TU Berlin beschäftigt
Foto: TU-Pressestelle

Für die Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch den Anwendungs-Tarifvertrag zahlreiche Probleme entstanden. Maßnahmen, die mit der TU-Leitung ausgehandelt wurden, milderten inzwischen einige dieser Probleme teilweise ab. Für neu eingestellte Drittmittelbeschäftigte zahlt die TU Berlin jedoch - entgegen dem Tarifvertrag - kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld mehr. Um zumindest für 2004 eine Entspannung zu erreichen, ist allerdings derzeit geplant, die Zuwendungsregelung des Bundesinnenministeriums zu übernehmen. Die im Tarifvertrag festgelegte um zwölf Prozent reduzierte Arbeitszeit und Vergütung führt, wie durch die Mittelbauvertretung mehrfach kritisiert, bei den befristet beschäftigten Wissenschaftlichen Mitarbeitern zu massiven Härten, da die damit verbundene Arbeitsverdichtung die Realisierung der Qualifikationsziele stark erschwert.

Für die WiMis auf Qualifikationsstellen einigte sich die TU-Leitung inzwischen mit dem Personalrat und der Mittelbau-Vertretung auf eine finanzielle Abgeltung (Rückkauf) von zwölf der 24 freien Tage ihres Arbeitszeitkontos.

Bei den in Drittmittelprojekten beschäftigten WiMis wird jedoch seit März 2004 in neuen Verträgen - dazu gehören auch Verlängerungen - Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgeschlossen. Dafür werden Arbeitszeit und Gehalt nicht abgesenkt. Das bedeutet eine um etwa vier Prozent niedrigere Stundenvergütung gegenüber den aus Haushaltsmitteln beschäftigten WiMis, was aus Arbeitnehmersicht einem Tarifbruch gleichkommt. Im Kuratorium wurde inzwischen mehrfach eine tarifkonforme Lösung eingefordert.

Durch die aktuelle Zuwendungsregelung des Bundesinnenministeriums (BMI) für das Jahr 2004 könnte sich jetzt eine deutliche Entschärfung der Situation ergeben. Das BMI gestattet allen Bundesbeschäftigten und Beschäftigten der aus Bundesmitteln geförderten Forschungsprojekte eine außertarifliche Zuwendung (60 Prozent des Septembergehalts). Diese Zuwendung ist damit etwas geringer als die im Anwendungs-Tarifvertrag vereinbarten Zuwendungsregelungen, die 84 Prozent eines Monatsgehalts und zusätzlich ein Urlaubsgeld in Höhe von 255 Euro vorsehen. Die DFG und viele öffentliche Drittmittelgeber akzeptieren diese Regelung und haben die dafür notwendigen Mittel bereits bewilligt. In Projekten, die von der Industrie oder der EU gefördert werden, hat die Problematik ohnehin so nicht bestanden, da aufgrund der Kalkulationen der Fachgebiete hier in der Regel ausreichend Mittel vorhanden sind. Auf der Personalversammlung am 24. November versprach TU-Präsident Kurt Kutzler, die vom BMI ermöglichte Regelung anzuwenden. Diese Lösung gilt allerdings zunächst nur für das Jahr 2004, sodass weitere Verhandlungen notwendig sind, um auch in Zukunft die Attraktivität der TU Berlin für qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu sichern.

Dipl.-Ing. Florian Böhm,
Vertreter der akademischen Mitarbeiter im Kuratorium

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