Weihnachtsgeld für Drittmittelbeschäftigte?
Aktuelles zur Tarifsituation für Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
|
Rund 1700 Wissenschaftliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an der TU Berlin beschäftigt
Foto: TU-Pressestelle |
Für die Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sind durch den Anwendungs-Tarifvertrag zahlreiche Probleme entstanden.
Maßnahmen, die mit der TU-Leitung ausgehandelt wurden, milderten
inzwischen einige dieser Probleme teilweise ab. Für neu eingestellte
Drittmittelbeschäftigte zahlt die TU Berlin jedoch - entgegen
dem Tarifvertrag - kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld mehr. Um zumindest
für 2004 eine Entspannung zu erreichen, ist allerdings derzeit
geplant, die Zuwendungsregelung des Bundesinnenministeriums zu übernehmen.
Die im Tarifvertrag festgelegte um zwölf Prozent reduzierte
Arbeitszeit und Vergütung führt, wie durch die Mittelbauvertretung
mehrfach kritisiert, bei den befristet beschäftigten Wissenschaftlichen
Mitarbeitern zu massiven Härten, da die damit verbundene Arbeitsverdichtung
die Realisierung der Qualifikationsziele stark erschwert.
Für die WiMis auf Qualifikationsstellen einigte sich die TU-Leitung
inzwischen mit dem Personalrat und der Mittelbau-Vertretung auf
eine finanzielle Abgeltung (Rückkauf) von zwölf der 24
freien Tage ihres Arbeitszeitkontos.
Bei den in Drittmittelprojekten beschäftigten WiMis wird jedoch
seit März 2004 in neuen Verträgen - dazu gehören
auch Verlängerungen - Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgeschlossen.
Dafür werden Arbeitszeit und Gehalt nicht abgesenkt. Das bedeutet
eine um etwa vier Prozent niedrigere Stundenvergütung gegenüber
den aus Haushaltsmitteln beschäftigten WiMis, was aus Arbeitnehmersicht
einem Tarifbruch gleichkommt. Im Kuratorium wurde inzwischen mehrfach
eine tarifkonforme Lösung eingefordert.
Durch die aktuelle Zuwendungsregelung des Bundesinnenministeriums
(BMI) für das Jahr 2004 könnte sich jetzt eine deutliche
Entschärfung der Situation ergeben. Das BMI gestattet allen
Bundesbeschäftigten und Beschäftigten der aus Bundesmitteln
geförderten Forschungsprojekte eine außertarifliche Zuwendung
(60 Prozent des Septembergehalts). Diese Zuwendung ist damit etwas
geringer als die im Anwendungs-Tarifvertrag vereinbarten Zuwendungsregelungen,
die 84 Prozent eines Monatsgehalts und zusätzlich ein Urlaubsgeld
in Höhe von 255 Euro vorsehen. Die DFG und viele öffentliche
Drittmittelgeber akzeptieren diese Regelung und haben die dafür
notwendigen Mittel bereits bewilligt. In Projekten, die von der
Industrie oder der EU gefördert werden, hat die Problematik
ohnehin so nicht bestanden, da aufgrund der Kalkulationen der Fachgebiete
hier in der Regel ausreichend Mittel vorhanden sind. Auf der Personalversammlung
am 24. November versprach TU-Präsident Kurt Kutzler, die vom
BMI ermöglichte Regelung anzuwenden. Diese Lösung gilt
allerdings zunächst nur für das Jahr 2004, sodass weitere
Verhandlungen notwendig sind, um auch in Zukunft die Attraktivität
der TU Berlin für qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
zu sichern.
Dipl.-Ing. Florian Böhm,
Vertreter der akademischen Mitarbeiter im Kuratorium
|