Tarifabschluss - zum Dritten
Diskussion um wissenschaftsspezifische Regelungen hat begonnen
Zum neuen Anwendungs-Tarifvertrag Hochschulen ist bereits viel
gesagt worden. Meine Wortmeldung zielt auf die mehrfach gemachte
Unterstellung, die Gewerkschaften hätten auf der Kürzung
von 8/10/12 Prozent Gehalt und Arbeitszeit bestanden und so absichtlich
die Leistungsfähigkeit der Hochschulen beeinträchtigt.
In dem Artikel der Personalleiterin Dr. Barbara Obst-Hantel (TU
intern Nr. 1/04) liest sich das so: "Obwohl den Verhandlungsführern
auf der Hochschulseite sehr bewusst war, dass die Absenkung Arbeitszeit/Vergütung
im Verhältnis 1 : 1 ... für die Hochschulen praktisch
sehr schwer umsetzbar sein würde, ließ das Festhalten
der Gewerkschaftsseite an diesem Schema jedoch keine andere Lösung
zu."
Die Kritik der befristeten Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter richtet sich inhaltlich zwar auch gegen eine Absenkung
des Leistungsumfangs, allerdings vom anderen Ende aus als die der
Arbeitgeber. Sie kritisieren nämlich, dass für sie überhaupt
Absenkungen in Betracht gezogen worden sind, und sind überwiegend
nicht bereit, auf Geld zu verzichten, weil sie gleichviel wie bisher
arbeiten müssen und keinen Kündigungsschutz als Gegenleistung
erhalten. An der FU
werden die Gewerkschaften übrigens dafür beschimpft, dass
sie daran festhalten, dass halbtagsbeschäftigte WiMis nicht
abgesenkt werden; die HU
verweigert den Tausch 1 : 1. Keine der beiden Unis will wegen der
bekannten Probleme auf die Absenkung verzichten.
Zur Klarstellung: Woran haben wir als Gewerkschaften festgehalten?
An dem Austauschverhältnis 1 : 1. Nicht mehr, aber auch nicht
weniger. Selbstredend wären wir auch bereit gewesen, eine geringere
Absenkung zu vereinbaren. Alles zwischen 8/10/12 Prozent und 0/0/0
Prozent, sprich keiner Absenkung, war verhandelbar. Das haben wir
oft genug deutlich gemacht. Allerdings wollten die Arbeitgeber die
volle Summe haben. Das Argument war hier immer der Landesabschluss,
der dies verlange. Anders gesagt: Wir sollten auf 8/10/12 Prozent
verzichten, aber weniger Freizeit bekommen. Das haben wir abgelehnt.
Unsere Grundsätze sind in Tarif-Info
Nr. 2 nachzulesen.
Dass der Landes-Tarifvertrag nicht besonders gut auf Hochschulen
anzuwenden ist - zum Beispiel wegen der vielen befristeten Arbeitsverhältnisse
- und zu Problemen (zum Beispiel Drittmittelprojekte) führt,
haben wir von Anfang an in die Verhandlungen eingebracht. Unter
anderem deshalb und wegen der Aktivierung von Drittmittelgebern
und Projektleitern im Hintergrund wurde die Öffnungsklausel
in § 53 Absatz 3 aufgenommen. Sie ist aus Sicht der Betroffenen
nicht ausreichend. Deswegen wird ja auch nachverhandelt beziehungsweise
werden Ausführungsbestimmungen erarbeitet. Die Öffnungsklausel
ist jedoch das einzige "hochschulspezifische" Element
in diesem Tarifvertrag, zu dem die Arbeitgeber bereit waren.
Um es noch einmal zu sagen: Weniger Geld bei gleicher Arbeitszeit
mag der Wunschtraum vieler Arbeitgeber in dieser Zeit sein, hat
aber trotzdem absolut nichts mit hochschul- oder wissenschaftsspezifischen
Regelungen zu tun. In die Diskussion darüber sollte sich die
TU Berlin aber bald einbringen, sie hat bereits begonnen.
Hannelore Reiner,
Sprecherin der Betriebsgruppe Ver.di
www.tu-berlin.de/politik/ver.di/
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