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Nr. 2-3, Februar/März 2004
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Tarifabschluss - zum Dritten

Diskussion um wissenschaftsspezifische Regelungen hat begonnen

Zum neuen Anwendungs-Tarifvertrag Hochschulen ist bereits viel gesagt worden. Meine Wortmeldung zielt auf die mehrfach gemachte Unterstellung, die Gewerkschaften hätten auf der Kürzung von 8/10/12 Prozent Gehalt und Arbeitszeit bestanden und so absichtlich die Leistungsfähigkeit der Hochschulen beeinträchtigt. In dem Artikel der Personalleiterin Dr. Barbara Obst-Hantel (TU intern Nr. 1/04) liest sich das so: "Obwohl den Verhandlungsführern auf der Hochschulseite sehr bewusst war, dass die Absenkung Arbeitszeit/Vergütung im Verhältnis 1 : 1 ... für die Hochschulen praktisch sehr schwer umsetzbar sein würde, ließ das Festhalten der Gewerkschaftsseite an diesem Schema jedoch keine andere Lösung zu."

Die Kritik der befristeten Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet sich inhaltlich zwar auch gegen eine Absenkung des Leistungsumfangs, allerdings vom anderen Ende aus als die der Arbeitgeber. Sie kritisieren nämlich, dass für sie überhaupt Absenkungen in Betracht gezogen worden sind, und sind überwiegend nicht bereit, auf Geld zu verzichten, weil sie gleichviel wie bisher arbeiten müssen und keinen Kündigungsschutz als Gegenleistung erhalten. An der FU werden die Gewerkschaften übrigens dafür beschimpft, dass sie daran festhalten, dass halbtagsbeschäftigte WiMis nicht abgesenkt werden; die HU verweigert den Tausch 1 : 1. Keine der beiden Unis will wegen der bekannten Probleme auf die Absenkung verzichten.

Zur Klarstellung: Woran haben wir als Gewerkschaften festgehalten? An dem Austauschverhältnis 1 : 1. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Selbstredend wären wir auch bereit gewesen, eine geringere Absenkung zu vereinbaren. Alles zwischen 8/10/12 Prozent und 0/0/0 Prozent, sprich keiner Absenkung, war verhandelbar. Das haben wir oft genug deutlich gemacht. Allerdings wollten die Arbeitgeber die volle Summe haben. Das Argument war hier immer der Landesabschluss, der dies verlange. Anders gesagt: Wir sollten auf 8/10/12 Prozent verzichten, aber weniger Freizeit bekommen. Das haben wir abgelehnt. Unsere Grundsätze sind in Tarif-Info Nr. 2 nachzulesen.

Dass der Landes-Tarifvertrag nicht besonders gut auf Hochschulen anzuwenden ist - zum Beispiel wegen der vielen befristeten Arbeitsverhältnisse - und zu Problemen (zum Beispiel Drittmittelprojekte) führt, haben wir von Anfang an in die Verhandlungen eingebracht. Unter anderem deshalb und wegen der Aktivierung von Drittmittelgebern und Projektleitern im Hintergrund wurde die Öffnungsklausel in § 53 Absatz 3 aufgenommen. Sie ist aus Sicht der Betroffenen nicht ausreichend. Deswegen wird ja auch nachverhandelt beziehungsweise werden Ausführungsbestimmungen erarbeitet. Die Öffnungsklausel ist jedoch das einzige "hochschulspezifische" Element in diesem Tarifvertrag, zu dem die Arbeitgeber bereit waren.

Um es noch einmal zu sagen: Weniger Geld bei gleicher Arbeitszeit mag der Wunschtraum vieler Arbeitgeber in dieser Zeit sein, hat aber trotzdem absolut nichts mit hochschul- oder wissenschaftsspezifischen Regelungen zu tun. In die Diskussion darüber sollte sich die TU Berlin aber bald einbringen, sie hat bereits begonnen.

Hannelore Reiner,
Sprecherin der Betriebsgruppe Ver.di

www.tu-berlin.de/politik/ver.di/

 

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