7-9/04
Juli 2004
TU intern
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Vorteil für Industrie und Erfinder: Patente aus der Hochschule

Erfindungen aus der TU Berlin stärken den Wirtschaftsstandort Berlin

Kleine und große Erfindungen aus den Unis, Verbesserungen an Maschinen und digitalen Systemen sind patentierbar (hier: Turboladerprüfstation)

316 Erfindungen hat die "ipal GmbH" bereits bewertet und 136 Patente angemeldet. 32 davon kamen allein aus der Technischen Universität Berlin. Ende 2001 hatten die Berliner Universitäten und die technisch ausgerichteten Fachhochschulen gemeinsam mit der Investitionsbank Berlin die ipal GmbH gegründet, um den gewerblichen Rechtsschutz für Hochschulerfindungen und deren wirtschaftliche Verwertung zu koordinieren und durchzuführen. Innerhalb der TU Berlin ist der Servicebereich Kooperationen Patente Lizenzen (KPL) zuständig, der im Oktober 2003 in der Abteilung Finanzen, Forschung und Controlling neu gegründet wurde.

Die Entscheidung, ob eine Erfindung von der TU Berlin und ipal zum Patent angemeldet wird, hängt von verschiedenen Kriterien ab: Patentaspekte wie der zu erwartende Schutzumfang spielen ebenso eine Rolle wie Marktaspekte und der Status der Erfindung. Selbstverständlich macht es einen Unterschied, ob eine Technologie nur als "Idee in Köpfen" der Wissenschaftler vorhanden ist oder bereits ein funktionsfähiges und geprüftes Labormuster existiert.

Bei der Verwertung werden ganz unterschiedliche Wege beschritten. Unternehmen werden weltweit identifiziert und auf direktem Weg oder auf Messen angesprochen. Auch die bestehenden Industriekontakte der Erfinderinnen und Erfinder selbst oder der ipal-Mitarbeiter werden genutzt. So konnten bisher 18 Verwertungsverträge abgeschlossen werden. In vielen Fällen kommt zu der Lizenznahme eines Industrieunternehmens noch eine Kooperation zwischen dem Unternehmen und der Arbeitsgruppe an der Hochschule zustande. Diese Form des Technologietransfers bringt für beide Seiten Vorteile: Das Unternehmen erhält sowohl die Lizenzrechte als auch das technische Know-how, die wissenschaftlichen Einrichtungen bekommen über die Erfindervergütung für die Erfinderinnen und Erfinder hinaus noch Drittmittel aus der Industrie, um an einem Projekt weiterzuforschen und die Technologie weiterentwickeln zu können. Patentanmeldungen und alle sonstigen Kosten müssen die Erfinderinnen und Erfinder nicht persönlich finanzieren, und auch die wissenschaftlichen Einrichtungen müssen keine Kosten tragen. Diese trägt überwiegend die ipal, einen kleinen Anteil steuert die TU Berlin aus zentralen Mitteln bei. Daher tragen die Hochschulerfinderinnen und -erfinder kein wirtschaftliches Risiko. Bei einer erfolgreichen Verwertung erhalten sie 30 Prozent der Lizenzeinnahmen, entsprechend der gesetzlichen Regelung.

Die Erfindung des "Beamforming" aus der Fakultät Elektrotechnik und Informatik (siehe Artikel "Vom Labor zum Patent") steht beispielhaft für das Patentmanagement der TU Berlin.

ipal GmbH, Servicebereich
Kooperationen an der TU Berlin,
Patente, Lizenzen (KPL)

www.tu-berlin.de/zuv/KPL/

 

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