Vorteil für Industrie und Erfinder: Patente aus der Hochschule
Erfindungen aus der TU Berlin stärken den Wirtschaftsstandort
Berlin
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Kleine und große Erfindungen
aus den Unis, Verbesserungen an Maschinen und digitalen Systemen
sind patentierbar (hier: Turboladerprüfstation) |
316 Erfindungen hat die "ipal
GmbH" bereits bewertet und 136 Patente angemeldet. 32 davon
kamen allein aus der Technischen Universität Berlin. Ende 2001
hatten die Berliner Universitäten und die technisch ausgerichteten
Fachhochschulen gemeinsam mit der Investitionsbank
Berlin die ipal GmbH gegründet, um den gewerblichen Rechtsschutz
für Hochschulerfindungen und deren wirtschaftliche Verwertung
zu koordinieren und durchzuführen. Innerhalb der TU Berlin
ist der Servicebereich
Kooperationen Patente Lizenzen (KPL) zuständig, der im
Oktober 2003 in der Abteilung Finanzen, Forschung und Controlling
neu gegründet wurde.
Die Entscheidung, ob eine Erfindung von der TU Berlin und ipal
zum Patent angemeldet wird, hängt von verschiedenen Kriterien
ab: Patentaspekte wie der zu erwartende Schutzumfang spielen ebenso
eine Rolle wie Marktaspekte und der Status der Erfindung. Selbstverständlich
macht es einen Unterschied, ob eine Technologie nur als "Idee
in Köpfen" der Wissenschaftler vorhanden ist oder bereits
ein funktionsfähiges und geprüftes Labormuster existiert.
Bei der Verwertung werden ganz unterschiedliche Wege beschritten.
Unternehmen werden weltweit identifiziert und auf direktem Weg oder
auf Messen angesprochen. Auch die bestehenden Industriekontakte
der Erfinderinnen und Erfinder selbst oder der ipal-Mitarbeiter
werden genutzt. So konnten bisher 18 Verwertungsverträge abgeschlossen
werden. In vielen Fällen kommt zu der Lizenznahme eines Industrieunternehmens
noch eine Kooperation zwischen dem Unternehmen und der Arbeitsgruppe
an der Hochschule zustande. Diese Form des Technologietransfers
bringt für beide Seiten Vorteile: Das Unternehmen erhält
sowohl die Lizenzrechte als auch das technische Know-how, die wissenschaftlichen
Einrichtungen bekommen über die Erfindervergütung für
die Erfinderinnen und Erfinder hinaus noch Drittmittel aus der Industrie,
um an einem Projekt weiterzuforschen und die Technologie weiterentwickeln
zu können. Patentanmeldungen und alle sonstigen Kosten müssen
die Erfinderinnen und Erfinder nicht persönlich finanzieren,
und auch die wissenschaftlichen Einrichtungen müssen keine
Kosten tragen. Diese trägt überwiegend die ipal, einen
kleinen Anteil steuert die TU Berlin aus zentralen Mitteln bei.
Daher tragen die Hochschulerfinderinnen und -erfinder kein wirtschaftliches
Risiko. Bei einer erfolgreichen Verwertung erhalten sie 30 Prozent
der Lizenzeinnahmen, entsprechend der gesetzlichen Regelung.
Die Erfindung des "Beamforming" aus der Fakultät
Elektrotechnik und Informatik (siehe Artikel "Vom
Labor zum Patent") steht beispielhaft für das Patentmanagement
der TU Berlin.
ipal GmbH, Servicebereich
Kooperationen an der TU Berlin,
Patente, Lizenzen (KPL)
www.tu-berlin.de/zuv/KPL/
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