Das Allerletzte
Im Falle der Zuwiderhandlung ...
Wieso finde ich vor meiner Haustür immer wieder übel
riechende Hinterlassenschaften von Hunden? Es gibt doch in dieser
Stadt eine Verordnung, die es Hundehaltern bei Androhung von Strafe
untersagt, ihre Hunde das Gassi-Geschäft auf den Gehwegen verrichten
zu lassen. Auch habe ich mich neulich wieder gewundert, dass der
Mensch vor mir auf der Stadtautobahn Schlangenlinien fuhr und die
auch noch langsam. Bei der vorsichtigen Vorbeifahrt sah ich ein
lachendes Gesicht und wilde Gesten. Der Fahrer hielt ein Handy ans
Ohr. Auch verboten! Aber der Schlangenlinienfahrer hatte offensichtlich
viel Spaß mit einem unsichtbaren Gegenüber, bemühte
sich noch nicht mal, das Verbotene seines Tuns zu kaschieren. Angst
vor Strafe schien er nicht zu haben. Warum auch? Anscheinend ist
unsere Regierung wohl in der Lage, mannigfache Verordnungen gegen
jede erdenkliche Plage des Stadtvolkes zu erlassen. Zur Ahndung
bei Verstoß allerdings nicht. Um wie viel geschickter ist
da unsere Universität. Sie rechnet von vornherein nicht damit,
dass ihre Gebote beachtet werden, und fährt eine offensive
Strategie: Überall auf den Fluren kleben Schilder, die das
Rauchen untersagen. Gleich darunter hängen große, stählerne
Aschenbecher im schicken Design: Im Falle der Zuwiderhandlung, Asche
bitte hier hinein!
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