"Berlin steht zur Juniorprofessur"
"Die Juniorprofessur in Berlin hat weiterhin Bestand",
sagt Frau Dr. Barbara Obst-Hantel, Leiterin der Personalabteilung
der TU Berlin. "Das bedeutet, dass sowohl bereits begründete
Beamtenverhältnisse in vollem, auch zeitlichem Umfang fortgeführt
werden als auch neue Beamtenverhältnisse begründet werden
können", so Obst-Hantel. In Berlin beruht die Juniorprofessur
auf dem Berliner Hochschulgesetz und das ist als Landesgesetz von
dem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht betroffen. Sie ist dort
neben der Habilitation als gleichberechtigter Qualifizierungsweg
verankert. An der TU Berlin sind derzeit zehn der geplanten 30 Juniorprofessurstellen
besetzt.
Berlins Wissenschaftssenator Flierl (PDS) erklärte nach dem
Urteil, dass sich Berlin im Rahmen der Kultusministerkonferenz
für den Erhalt der Juniorprofessur und für entsprechende
bundesweite, vergleichbare Standards einsetzen werde. Frau Bulmahn
legte diesbezüglich Ende September Eckpunkte zur Sicherung
der Juniorprofessur vor. So soll die Möglichkeit geschaffen
werden, Juniorprofessoren bei hervorragender Leistung nach sechs
Jahren auf eine Dauerprofessur an derselben Hochschule zu berufen.
sn
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