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Oktober 2004
 
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"Berlin steht zur Juniorprofessur"

"Die Juniorprofessur in Berlin hat weiterhin Bestand", sagt Frau Dr. Barbara Obst-Hantel, Leiterin der Personalabteilung der TU Berlin. "Das bedeutet, dass sowohl bereits begründete Beamtenverhältnisse in vollem, auch zeitlichem Umfang fortgeführt werden als auch neue Beamtenverhältnisse begründet werden können", so Obst-Hantel. In Berlin beruht die Juniorprofessur auf dem Berliner Hochschulgesetz und das ist als Landesgesetz von dem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht betroffen. Sie ist dort neben der Habilitation als gleichberechtigter Qualifizierungsweg verankert. An der TU Berlin sind derzeit zehn der geplanten 30 Juniorprofessurstellen besetzt.

Berlins Wissenschaftssenator Flierl (PDS) erklärte nach dem Urteil, dass sich Berlin im Rahmen der Kultusministerkonferenz für den Erhalt der Juniorprofessur und für entsprechende bundesweite, vergleichbare Standards einsetzen werde. Frau Bulmahn legte diesbezüglich Ende September Eckpunkte zur Sicherung der Juniorprofessur vor. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, Juniorprofessoren bei hervorragender Leistung nach sechs Jahren auf eine Dauerprofessur an derselben Hochschule zu berufen.

sn

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