Und sie bewegen sich doch ...
Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz reagieren
auf die Forderungen der "TU 9"
Das universitäre Angebot
muss sich an der Nachfrage in Wirtschaft und Wissenschaft orientieren. |
Die Umsetzung der Bologna-Vorgaben ist an den europäischen
Hochschulen in vollem Gang. Grundlage für die Einführung
gestufter Studiengänge sind Erklärungen, die zwischen
1999 und 2003 von den Bildungsverantwortlichen verabschiedet wurden.
In diesen sind die Rahmenbedingungen für die Umwandlung der
national geprägten Studienbedingungen in Bachelor- und Masterstudiengänge
benannt. Die Konkretisierung dieser Rahmenbedingungen legte man
in die Hände der politisch Verantwortlichen vor Ort. In Deutschland
ist dies die Kultusministerkonferenz
(KMK). Die Detailsteuerung und die Umsetzung liegen wiederum bei
den Hochschulen. Drei KMK-Vorgaben wurden von den Universitäten
von Anfang an als außerordentlich problematisch angesehen:
- Bundesweiter Konsens war, dass es eine qualifizierte Auswahl/Zulassung
zum Master geben sollte. Eine 30- Prozent-Quote für den Übergang
zum Master war im Gespräch. Aufgrund dieser Quote wären
die Universitäten gezwungen gewesen, ihr Masterangebot und
die Zulassungskapazität radikal zu reduzieren.
- Der Bachelor als "Regelabschluss" (KMK-Vorgabe) ist
ein Resultat dieser Quote, weil die Mehrzahl der Studierenden
nach etwa drei Jahren die Hochschulen als Bachelor verlassen würden
und auch müssten.
- Voraussetzung für den beruflichen Erfolg der Bachelorabsolventen
ist - laut KMK - die Berufsqualifizierung, die innerhalb von sechs
beziehungsweise sieben Semestern Regelstudiendauer erreicht werden
soll. Als Folge dominierte diese Zeitvorgabe die Diskussionen
über Qualität und Inhalt der Studiengänge.
Der erste Schritt in Richtung
profilbildender Masterstudiengänge ist getan. |
Die Umsetzung dieser Vorgaben wurde 2004 von den neun großen
technischen Universitäten (TU 9) anhand der Disziplinen in
den Ingenieurwissenschaften inhaltlich bewertet. Resultat dieses
Diskussionsprozesses war, dass für die Ingenieurwissenschaften
aufgrund von Qualitätskriterien der Master der Regelabschluss
sein muss. Dem Bachelor wird eine Mobilitätsfunktion zum Beispiel
beim Universitätswechsel zugebilligt. Inzwischen haben sich
alle technischen Universitäten und Hochschulen sowie Verbände
dem Votum der "TU 9" angeschlossen.
Die TU-9-Aussagen wurden breit diskutiert und im Dezember 2004
von KMK und Hochschulrektorenkonferenz
(HRK) in Form einer Erklärung kommentiert. Die wichtigsten
Aussagen dieser Erklärung sind:
- Es wird für den Masterbereich keine Quote geben, weil
sich das universitäre Angebot an der Nachfrage in Wirtschaft
und Wissenschaft orientieren muss und man davon ausgeht, dass
der Bedarf an Ingenieuren mit einem Qualifikationsprofil entsprechend
dem Diplom eher zunehmen wird. Somit sind Master und Diplom mindestens
gleichgestellt.
- Formulierungen wie "berufsqualifizierend" oder "Regelabschluss"
werden in der Erklärung nicht mehr verwendet. Allerdings
soll der Bachelor immer noch für die Mehrzahl der Studierenden
zum ersten Berufseintritt führen.
Ziel der TU-9-Mitglieder war es, weg vom Formalismus hin zu einer
inhaltlichen Debatte über Qualitätskriterien in der Ingenieurausbildung
zu kommen. Die TU Berlin begrüßt die KMK-HRK-Erklärung,
weil sie auf diesem Weg den ersten Schritt darstellt in Richtung
profilbildender Masterstudiengänge.
Prof. Dr. Jörg Steinbach,
1. Vizepräsident der TU Berlin
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