2-3/05
Februar-März 2005
 
TU intern
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Und sie bewegen sich doch ...

Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz reagieren auf die Forderungen der "TU 9"

Das universitäre Angebot muss sich an der Nachfrage in Wirtschaft und Wissenschaft orientieren.

Die Umsetzung der Bologna-Vorgaben ist an den europäischen Hochschulen in vollem Gang. Grundlage für die Einführung gestufter Studiengänge sind Erklärungen, die zwischen 1999 und 2003 von den Bildungsverantwortlichen verabschiedet wurden. In diesen sind die Rahmenbedingungen für die Umwandlung der national geprägten Studienbedingungen in Bachelor- und Masterstudiengänge benannt. Die Konkretisierung dieser Rahmenbedingungen legte man in die Hände der politisch Verantwortlichen vor Ort. In Deutschland ist dies die Kultusministerkonferenz (KMK). Die Detailsteuerung und die Umsetzung liegen wiederum bei den Hochschulen. Drei KMK-Vorgaben wurden von den Universitäten von Anfang an als außerordentlich problematisch angesehen:

  • Bundesweiter Konsens war, dass es eine qualifizierte Auswahl/Zulassung zum Master geben sollte. Eine 30- Prozent-Quote für den Übergang zum Master war im Gespräch. Aufgrund dieser Quote wären die Universitäten gezwungen gewesen, ihr Masterangebot und die Zulassungskapazität radikal zu reduzieren.
  • Der Bachelor als "Regelabschluss" (KMK-Vorgabe) ist ein Resultat dieser Quote, weil die Mehrzahl der Studierenden nach etwa drei Jahren die Hochschulen als Bachelor verlassen würden und auch müssten.
  • Voraussetzung für den beruflichen Erfolg der Bachelorabsolventen ist - laut KMK - die Berufsqualifizierung, die innerhalb von sechs beziehungsweise sieben Semestern Regelstudiendauer erreicht werden soll. Als Folge dominierte diese Zeitvorgabe die Diskussionen über Qualität und Inhalt der Studiengänge.
Der erste Schritt in Richtung profilbildender Masterstudiengänge ist getan.

Die Umsetzung dieser Vorgaben wurde 2004 von den neun großen technischen Universitäten (TU 9) anhand der Disziplinen in den Ingenieurwissenschaften inhaltlich bewertet. Resultat dieses Diskussionsprozesses war, dass für die Ingenieurwissenschaften aufgrund von Qualitätskriterien der Master der Regelabschluss sein muss. Dem Bachelor wird eine Mobilitätsfunktion zum Beispiel beim Universitätswechsel zugebilligt. Inzwischen haben sich alle technischen Universitäten und Hochschulen sowie Verbände dem Votum der "TU 9" angeschlossen.

Die TU-9-Aussagen wurden breit diskutiert und im Dezember 2004 von KMK und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in Form einer Erklärung kommentiert. Die wichtigsten Aussagen dieser Erklärung sind:

  • Es wird für den Masterbereich keine Quote geben, weil sich das universitäre Angebot an der Nachfrage in Wirtschaft und Wissenschaft orientieren muss und man davon ausgeht, dass der Bedarf an Ingenieuren mit einem Qualifikationsprofil entsprechend dem Diplom eher zunehmen wird. Somit sind Master und Diplom mindestens gleichgestellt.
  • Formulierungen wie "berufsqualifizierend" oder "Regelabschluss" werden in der Erklärung nicht mehr verwendet. Allerdings soll der Bachelor immer noch für die Mehrzahl der Studierenden zum ersten Berufseintritt führen.

Ziel der TU-9-Mitglieder war es, weg vom Formalismus hin zu einer inhaltlichen Debatte über Qualitätskriterien in der Ingenieurausbildung zu kommen. Die TU Berlin begrüßt die KMK-HRK-Erklärung, weil sie auf diesem Weg den ersten Schritt darstellt in Richtung profilbildender Masterstudiengänge.

Prof. Dr. Jörg Steinbach,
1. Vizepräsident der TU Berlin

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