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Januar 2005
 
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Kontroverse um die richtige Lehrerbildung

Vizepräsidenten der Berliner Universitäten legten erstes Konzept zur Reform vor

Unterrichtssituation in der Thomas-Mann-Oberschule in Berlin-Reinickendorf
Foto: TU-Pressestelle

Im Ringen um eine angemessene und hoch qualifizierte Lehrerbildung in Berlin gab es kurz vor Jahresende 2004 neue Entwicklungen. Zunächst hatte der wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses das 2003 in Kraft getretene Lehrerbildungsgesetz geprüft, nach dem auch Lehramtsstudiengänge in Bachelor- und Master-Abschlüsse untergliedert werden sollen. Der Parlamentsdienst hatte festgestellt, dass es keine Einschränkung für den Zugang zum Master-Studium nach Abschluss des Bachelor geben dürfe, da es noch kein konkretes Berufsbild für Bachelor-Absolventen gebe. Ansonsten könne die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Berufswahl eingeschränkt sein.

Die Universitäten arbeiten inzwischen intensiv an der Reform der Lehrerbildung. Nachdem der Bildungssenator das neue Lehrerbildungsgesetz in die Zuständigkeit der Universitäten verlagert hatte, nahmen diese ihren damit verbundenen Gestaltungsauftrag wahr. Seit dem Wintersemester 04/05 werden neu immatrikulierte Lehramtsstudierende nur noch in Bachelor-Studiengängen zugelassen. Die Arbeitsgruppe aus Vizepräsidentinnen und -präsidenten der vier Berliner Universitäten, die so genannte VP-AG, legte bereits Ende November ein Konzeptpapier für die organisatorische Verortung der Lehrerbildung vor. Die VP-AG schlägt universitätsinterne zentrale Einrichtungen für die Lehrerbildung vor. Die VP-AG ist überzeugt, dass die Lehrerbildung in die konzeptionelle und strategische Entwicklung der jeweiligen anbietenden Universität eingebunden sein muss. Gleichzeitig, so stellen die Autoren des Papiers fest, habe sich die VP-AG zur übergreifenden Abstimmung zwischen den Unis seit vielen Jahren bewährt.

Doch die Berliner Senatsverwaltung ist nicht begeistert von der Idee. Dort favorisiert man ein einziges Zentrum, das zentral an einer Universität angesiedelt sein soll. Das wiederum lehnen die Universitäten ab, da es langfristig die Gefahren einer unbeweglicheren Großbehörde berge.

"Die VP-AG ist überzeugt, dass die Lehrerbildung sowohl inhaltlich als auch organisatorisch an den Universitäten bleiben muss", sagt Ulrike Strate, 3. Vizepräsidentin der TU Berlin. Sie gehört ebenfalls zur VP-AG. "In den Servicebereichen gibt es durch die Zentren natürlich eine bessere und schnellere Koordinationsmöglichkeit auch zwischen den Universitäten." Es müsse zum Beispiel unter allen Umständen verhindert werden, dass es durch die Modularisierung der Studiengänge zu Überschneidungen und damit zu längeren Studienzeiten kommt. Außerdem sollen die Uni-Zentren auch die Verbindung zur Referendariatsphase und zur Schulpraxis sichern. Auch die Evaluation der neuen Studiengänge sowie Unterrichtsforschung könnten von den Zentren ausgehen.

Immerhin als "Fortschritt" bezeichnete der hochschulpolitische Sprecher der SPD Bert Flemming das Papier der VP-AG. SPD und PDS halten jedoch langfristig an einem Zentrum für alle Universitäten fest, denn zurzeit liefen die Lehramtsstudierenden quasi "als fünftes Rad am Wagen" in anderen Fachbereichen mit. Ob dies so sei, hält Ulrike Strate dagegen, das hänge davon ab, wie ernst man die Lehrerbildung nehme. Und ernst nehmen wollen die Universitäten diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe der Lehrerbildung, das zeigten die Vorschläge. Mitte Januar wird weiterverhandelt.

Patricia Pätzold

Campusblick

"Auswahlmöglichkeiten der Unis nicht einschränken"

"Die Berliner Regelungen sind so detailliert formuliert, dass die Gestaltungsmöglichkeiten für die Universitäten unnötig eingeschränkt werden." So kritisieren die Präsidenten der Berliner Unis, die sich in der Konferenz der Berliner Universitäten (KBU) zusammengeschlossen haben, einen Gesetzentwurf aus dem Hause des Berliner Wissenschaftssenators über die Hochschulzulassung in zulassunsbeschränkten Studiengängen (BerlHZG). Nach dieser Novelle sei es unrealistisch, dass die Universitäten bei der Auswahl von Studierenden ihren Selektionsanteil von 60 Prozent erreichen und damit die Qualität des Studiums erhöhen könnten. Sie sei unbefriedigend, missverständlich und bedürfe dringend einer Änderung, um den Universitäten mehr Autonomie bei der Studierendenauswahl einzuräumen. Das Hochschulrahmengesetz (HRG) verpflichte die Hochschulen beispielsweise nicht, neben dem Grad der Qualifikation zwei weitere Kriterien zugrunde zu legen, wozu die Novelle sie zwingen würde. Außerdem können nach dem HRG Studienplätze ähnlich wie Ausbildungsplätze vergeben werden. Auch diese Möglichkeit will der Senat den Unis entziehen. Das sei rechtlich jedoch nicht möglich, so die KBU. Die Universitätspräsidenten fordern, die Gesetzesnovelle zu entbürokratisieren und den Hochschulen alle rechtlichen Möglichkeiten der Auswahl zu eröffnen. Nur so könnten die Profile der Bewerberinnen und Bewerber auf die Anforderungen einzelner Studiengänge abgestimmt werden.

tui

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