Schlank, aber wirksam
Stand der Hochschulvertragsverhandlungen zwischen dem Senat
und den Berliner Universitäten
Anlässlich der zweiten Runde der Hochschulvertragsverhandlungen
bei Wissenschaftssenator Dr. Thomas Flierl am 10. Dezember 2004
hat die Konferenz der Berliner Universitäten einen eigenen
Vertragsentwurf für den Zeitraum 2006 bis 2009 vorgelegt. Es
handelt sich um einen Ergänzungsvertrag, der im Wesentlichen
durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:
- Fortschreibung der geltenden Verträge,
- Sicherung und Erweiterung der Hochschulautonomie (Übertragung
des Berufungsrechts für Professuren, Zuständigkeit für
alle Grundstücks- und Bauangelegenheiten, Satzungshoheit
für Studienordnungen, Erleichterung von Unternehmensgründungen),
- Umwandlung des Fachhochschulstrukturfonds in einen Hochschulstrukturfonds,
um dessen Mittel sich alle Berliner Hochschulen bewerben können.
Im Gegenzug bieten die Berliner Universitäten die Fortschreibung
der umfangreichen Leistungsverpflichtungen aus den geltenden Verträgen
an. Insbesondere sind sie bereit, sich zu verpflichten,
- dem Arbeitsmarkt jährlich 850 Absolventen im Rahmen der
Lehrerausbildung zur Verfügung zu stellen,
- alle Studiengänge zu modularisieren, mit Kreditpunkten
zu versehen sowie das Studienangebot bis zum Ende der Vertragslaufzeit
in BA- und MA-Studiengänge zu überführen,
- ein umfassendes Qualitätsmanagement zu etablieren,
- Evaluationen des Ausbildungserfolgs, auch unter Berücksichtigung
von Absolventen, durchzuführen,
- alle Lehramtsstudiengänge fortlaufend zu evaluieren,
- die Strukturpläne fortzuschreiben,
- sich an der leistungsorientierten Mittelzuweisung (Lehre, Forschung,
Nachwuchsförderung, Gleichstellung) zu beteiligen.
Die Präsidenten der drei Berliner Universitäten erklärten,
dass sie diese schlanke, aber wirksame Form von Ergänzungsverträgen
für die am besten geeignete Möglichkeit halten, das Vertragssystem
fortzuentwickeln, für das das Land Berlin eine Vorreiterfunktion
innehatte. Eine Absage erteilten die Präsidenten damit solchen
Vertragsformen, die nicht nur eine so genannte Outputsteuerung,
sondern eine Prozesssteuerung vorsehen. Insbesondere sind Vorgaben
ungeeignet, die Details des Hochschulalltags festlegen, die zur
Erreichung der Ziele in den Händen der Universitäten selbst
liegen müssen.
tui
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