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Januar 2005
 
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Schlank, aber wirksam

Stand der Hochschulvertragsverhandlungen zwischen dem Senat und den Berliner Universitäten

Anlässlich der zweiten Runde der Hochschulvertragsverhandlungen bei Wissenschaftssenator Dr. Thomas Flierl am 10. Dezember 2004 hat die Konferenz der Berliner Universitäten einen eigenen Vertragsentwurf für den Zeitraum 2006 bis 2009 vorgelegt. Es handelt sich um einen Ergänzungsvertrag, der im Wesentlichen durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:

  • Fortschreibung der geltenden Verträge,
  • Sicherung und Erweiterung der Hochschulautonomie (Übertragung des Berufungsrechts für Professuren, Zuständigkeit für alle Grundstücks- und Bauangelegenheiten, Satzungshoheit für Studienordnungen, Erleichterung von Unternehmensgründungen),
  • Umwandlung des Fachhochschulstrukturfonds in einen Hochschulstrukturfonds, um dessen Mittel sich alle Berliner Hochschulen bewerben können.

Im Gegenzug bieten die Berliner Universitäten die Fortschreibung der umfangreichen Leistungsverpflichtungen aus den geltenden Verträgen an. Insbesondere sind sie bereit, sich zu verpflichten,

  • dem Arbeitsmarkt jährlich 850 Absolventen im Rahmen der Lehrerausbildung zur Verfügung zu stellen,
  • alle Studiengänge zu modularisieren, mit Kreditpunkten zu versehen sowie das Studienangebot bis zum Ende der Vertragslaufzeit in BA- und MA-Studiengänge zu überführen,
  • ein umfassendes Qualitätsmanagement zu etablieren,
  • Evaluationen des Ausbildungserfolgs, auch unter Berücksichtigung von Absolventen, durchzuführen,
  • alle Lehramtsstudiengänge fortlaufend zu evaluieren,
  • die Strukturpläne fortzuschreiben,
  • sich an der leistungsorientierten Mittelzuweisung (Lehre, Forschung, Nachwuchsförderung, Gleichstellung) zu beteiligen.

Die Präsidenten der drei Berliner Universitäten erklärten, dass sie diese schlanke, aber wirksame Form von Ergänzungsverträgen für die am besten geeignete Möglichkeit halten, das Vertragssystem fortzuentwickeln, für das das Land Berlin eine Vorreiterfunktion innehatte. Eine Absage erteilten die Präsidenten damit solchen Vertragsformen, die nicht nur eine so genannte Outputsteuerung, sondern eine Prozesssteuerung vorsehen. Insbesondere sind Vorgaben ungeeignet, die Details des Hochschulalltags festlegen, die zur Erreichung der Ziele in den Händen der Universitäten selbst liegen müssen.

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