Modernes, autonomes Hochschulmanagement durch neue Grundordnung
tui/ Die Technische Universität Berlin hat einen weiteren
Schritt auf dem Weg zu einem modernen und autonomen Hochschulmanagement
getan. Das Kuratorium
stimmte am 15. Juni 2005 mehrheitlich der neuen Grundordnung zu
und lehnte eine Viertelparität für den künftigen
neuen "Erweiterten Akademischen Senat" ab. Anders als
die Mehrheit des Akademischen
Senats (AS) bestimmte das Kuratorium jedoch die Modalitäten
für die Wahl neuer Mitglieder in das neue Kuratorium sowie
dessen Zusammensetzung. Auch die Aufgaben des neuen Kuratoriums
wurden entgegen der Beschlüsse des AS erweitert. Prof. Dr.
Peter Pepper (Liberal-Konservative Fraktion) und Dipl.-Ing. Florian
Böhm (Reformfraktion), beide TU-Mitglieder des Kuratoriums,
verteidigen zu den gefassten Beschlüssen des Kuratoriums in
den unten stehenden Beiträgen ihre unterschiedlichen Positionen.
Die neue Grundordnung wurde auf Initiative des TU-Präsidenten
Prof. Dr. Kurt Kutzler Ende 2004 vom AS diskutiert und anschließend
von einer präsidialen Kommission überarbeitet. Sie sieht
unter anderem vor, der TU Berlin ein Kuratorium zu geben, dem weniger
Mitglieder angehören (von 22 auf elf reduziert) und das hauptsächlich
als strategisches Organ konzipiert ist. Der "Erweiterte Akademische
Senat" ersetzt das bisherige Konzil und wird zum satzungsgebenden
Organ. Die Universität stützt sich dabei auf die Erprobungsklausel
des Berliner Hochschulgesetzes, die einen Gestaltungsspielraum für
die Implementierung neuer Modelle für die Gremien- und Leitungsstruktur
eröffnet.
Der Entwurf der neuen Grundordnung wird im Herbst im Konzil
der TU Berlin diskutiert werden.
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