Modernes Management
Neue Grundordnung gibt der Universität mehr Autonomie
Am 1. Juni stellte die TU Berlin die Weichen der Universität
erneut auf Zukunft: Mit dem Beschluss einer neuen Grundordnung ging
der Akademische Senat einen wichtigen Schritt, um die Struktur der
Gremien und der Universitätsleitung zu reformieren.
"Mit dieser Grundordnung", so TU-Präsident Prof.
Dr. Kurt Kutzler, "möchte die TU Berlin ein modernes Hochschulmanagement
etablieren, wie es Experten aus Wissenschaftspolitik und Wissenschaftseinrichtungen
für ein zukunftsfähiges Wissenschaftssystem in Deutschland
schon lange fordern." Die Reform solle die Autonomie der Universität
stärken. Strategische und operative Aufgaben sollten stärker
getrennt werden, um Entscheidungswege innerhalb der Universität
zu verkürzen und zu vereinfachen. "Auch die Entscheidungen",
so Präsident Kutzler weiter, "müssen dafür transparent
und effektiv gestaltet werden. Die individuelle Verantwortung der
leitenden Personen erhöht sich." Das große Ziel
aller Reformbemühungen sei es, die Leistungs- und Innovationsfähigkeit
sowie die Qualität von Lehre, Forschung und Weiterbildung der
TU Berlin zu steigern. "Mit einem modernen, zeitgemäßen
Management unserer Universität wollen wir die Attraktivität
der TU Berlin am Wissenschaftsstandort Deutschland stärken."
Diese Ziele erforderten einige Änderungen bei der Zusammensetzung
und den Aufgaben der universitären Gremien.
SCHLANKES KURATORIUM ALS STRATEGISCHES ORGAN
Das Kuratorium
ist nun hauptsächlich als strategisches Organ konzipiert. Externe
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Mitglieder des
Abgeordnetenhauses, interne Mitglieder der TU Berlin und das für
Hochschulen zuständige Mitglied des Senats von Berlin sollen
hier Gelegenheit haben, auf die strategische Orientierung der Hochschule
Einfluss zu nehmen, jedoch keine Detailfragen zu regeln. Nur noch
elf statt 22 Personen aus Senatsverwaltung, Politik, Wissenschaft
und Universität sitzen zukünftig in diesem Gremium. Die
Aufgaben der ehemaligen Kommissionen des alten Kuratoriums der Haupt-
und der Personalkommission werden überwiegend vom Präsidium
wahrgenommen.
ERWEITERTER AKADEMISCHER SENAT ERSETZT KONZIL
Der Akademische
Senat (AS) ist für alle Angelegenheiten mit grundsätzlicher
Bedeutung zuständig. Er nimmt unter anderem Stellung zum Entwurf
des Haushaltsplans, erlässt Satzungen in akademischen Angelegenheiten,
richtet oder stellt Studiengänge ein und nimmt Stellung zu
den Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultäten. Die
Zusammensetzung des AS bleibt erhalten. Ein Erweiterter Akademischer
Senat, 61 interne Mitglieder, ersetzt das bisherige Konzil,
wählt das Präsidium und fungiert als satzungsgebendes
Organ. Die Viertelparität für dieses Gremium, von Studierenden
und der Reformfraktion gewünscht, fand keine Mehrheit.
RICHTLINIENKOMPETENZ DES PRÄSIDENTEN
Geleitet wird die Universität durch das Präsidium. Ihm
gehören der Präsident beziehungsweise die Präsidentin,
die Vizepräsidentinnen oder -präsidenten sowie die Kanzlerin
oder der Kanzler an. Der Präsident oder die Präsidentin
hat die so genannte Richtlinienkompetenz. Insgesamt stärkt
die neue Grundordnung das Präsidium durch die Übertragung
von Aufgaben, die bisher von anderen Gremien und Kommissionen wahrgenommen
wurden. Dafür wird das Präsidium künftig allerdings
stärker zur Verantwortung gezogen. Die Möglichkeit der
Abwahl des Präsidenten oder der Präsidentin ist daher
in der Grundordnung verankert. Den Dekanaten verleiht die Grundordnung
ebenfalls größere Autonomie, sie sieht aber auch hier
explizite weitere Pflichten vor. Der Dekan oder die Dekanin kann
vom Fakultätsrat abgewählt werden.
Die Grundordnung wurde auf Initiative des Präsidenten Kurt
Kutzler im November 2004 vom AS diskutiert und anschließend
von einer präsidialen Kommission überarbeitet. Sie wird
nach Diskussion und Beschluss des Kuratoriums am 15. Juni ins Konzil
zur weiteren Diskussion und Beschlussfassung gegeben. Anschließend
wird die neue Grundordnung an den Wissenschaftssenator zur Zustimmung
weitergeleitet. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin
soll sie in Kraft treten.
Kristina R. Zerges
www.tu-berlin.de/presse/pi/2005/pi105.htm
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