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Juni 2005
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Modernes Management

Neue Grundordnung gibt der Universität mehr Autonomie

Am 1. Juni stellte die TU Berlin die Weichen der Universität erneut auf Zukunft: Mit dem Beschluss einer neuen Grundordnung ging der Akademische Senat einen wichtigen Schritt, um die Struktur der Gremien und der Universitätsleitung zu reformieren.

"Mit dieser Grundordnung", so TU-Präsident Prof. Dr. Kurt Kutzler, "möchte die TU Berlin ein modernes Hochschulmanagement etablieren, wie es Experten aus Wissenschaftspolitik und Wissenschaftseinrichtungen für ein zukunftsfähiges Wissenschaftssystem in Deutschland schon lange fordern." Die Reform solle die Autonomie der Universität stärken. Strategische und operative Aufgaben sollten stärker getrennt werden, um Entscheidungswege innerhalb der Universität zu verkürzen und zu vereinfachen. "Auch die Entscheidungen", so Präsident Kutzler weiter, "müssen dafür transparent und effektiv gestaltet werden. Die individuelle Verantwortung der leitenden Personen erhöht sich." Das große Ziel aller Reformbemühungen sei es, die Leistungs- und Innovationsfähigkeit sowie die Qualität von Lehre, Forschung und Weiterbildung der TU Berlin zu steigern. "Mit einem modernen, zeitgemäßen Management unserer Universität wollen wir die Attraktivität der TU Berlin am Wissenschaftsstandort Deutschland stärken." Diese Ziele erforderten einige Änderungen bei der Zusammensetzung und den Aufgaben der universitären Gremien.

SCHLANKES KURATORIUM ALS STRATEGISCHES ORGAN

Das Kuratorium ist nun hauptsächlich als strategisches Organ konzipiert. Externe Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Mitglieder des Abgeordnetenhauses, interne Mitglieder der TU Berlin und das für Hochschulen zuständige Mitglied des Senats von Berlin sollen hier Gelegenheit haben, auf die strategische Orientierung der Hochschule Einfluss zu nehmen, jedoch keine Detailfragen zu regeln. Nur noch elf statt 22 Personen aus Senatsverwaltung, Politik, Wissenschaft und Universität sitzen zukünftig in diesem Gremium. Die Aufgaben der ehemaligen Kommissionen des alten Kuratoriums der Haupt- und der Personalkommission werden überwiegend vom Präsidium wahrgenommen.

ERWEITERTER AKADEMISCHER SENAT ERSETZT KONZIL

Der Akademische Senat (AS) ist für alle Angelegenheiten mit grundsätzlicher Bedeutung zuständig. Er nimmt unter anderem Stellung zum Entwurf des Haushaltsplans, erlässt Satzungen in akademischen Angelegenheiten, richtet oder stellt Studiengänge ein und nimmt Stellung zu den Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultäten. Die Zusammensetzung des AS bleibt erhalten. Ein Erweiterter Akademischer Senat, 61 interne Mitglieder, ersetzt das bisherige Konzil, wählt das Präsidium und fungiert als satzungsgebendes Organ. Die Viertelparität für dieses Gremium, von Studierenden und der Reformfraktion gewünscht, fand keine Mehrheit.

RICHTLINIENKOMPETENZ DES PRÄSIDENTEN

Geleitet wird die Universität durch das Präsidium. Ihm gehören der Präsident beziehungsweise die Präsidentin, die Vizepräsidentinnen oder -präsidenten sowie die Kanzlerin oder der Kanzler an. Der Präsident oder die Präsidentin hat die so genannte Richtlinienkompetenz. Insgesamt stärkt die neue Grundordnung das Präsidium durch die Übertragung von Aufgaben, die bisher von anderen Gremien und Kommissionen wahrgenommen wurden. Dafür wird das Präsidium künftig allerdings stärker zur Verantwortung gezogen. Die Möglichkeit der Abwahl des Präsidenten oder der Präsidentin ist daher in der Grundordnung verankert. Den Dekanaten verleiht die Grundordnung ebenfalls größere Autonomie, sie sieht aber auch hier explizite weitere Pflichten vor. Der Dekan oder die Dekanin kann vom Fakultätsrat abgewählt werden.

Die Grundordnung wurde auf Initiative des Präsidenten Kurt Kutzler im November 2004 vom AS diskutiert und anschließend von einer präsidialen Kommission überarbeitet. Sie wird nach Diskussion und Beschluss des Kuratoriums am 15. Juni ins Konzil zur weiteren Diskussion und Beschlussfassung gegeben. Anschließend wird die neue Grundordnung an den Wissenschaftssenator zur Zustimmung weitergeleitet. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin soll sie in Kraft treten.

Kristina R. Zerges

www.tu-berlin.de/presse/pi/2005/pi105.htm

 

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