5/05
Mai 2005
Sonderbeilage Lange Nacht der Wissen- schaften 2005 als pdf-Datei
(3,2 MB)
TU intern
5/2005 als
pdf-Datei
(860 kb)
 Themenseiten 
Titel
Inhalt
Aktuell
Lange Nacht der Wissenschaften
2005
Innenansichten
Lehre & Studium
Campus innovativ
Forschung
Alumni
Internationales
Tipps & Termine
Vermischtes
Impressum
TU-Homepage

An der Grenze des Erträglichen

Der Akademische Senat der TU Berlin nahm Ende April zu den paraphierten Hochschulverträgen Stellung

"Horrend" - ein anderes Wort fanden die Mitglieder des Akademischen Senats (AS) nicht, um die Kürzungssummen zu bezeichnen, die das Land den Universitäten und insbesondere der TU Berlin auferlegt hatte. Sie sind in den vor Ostern paraphierten Hochschulverträgen festgelegt worden. Da der Vertrag außerdem Zielvorgaben aufweise, die "an der Grenze des Erträglichen" lägen, sah sich der AS zu einer Stellungnahme gezwungen:

Die Hochschulverträge seien das kleinere Übel gegenüber der Alternative, in den nächsten fünf Jahren wegen unberechenbarer Budgets zur Handlungsunfähigkeit verdammt zu sein. Immerhin garantierten sie relative Planungssicherheit. Durch weitere Kürzungen in möglichen Änderungsverträgen wäre diese allerdings gefährdet. Schon jetzt erschwerten die Kürzungen die angestrebten Reformziele.

Der AS stellte fest, dass die vorgesehenen investiven Mittel für das Professuren-Erneuerungs-Programm unabdingbar seien. Es vollziehe sich derzeit ein Generationenwechsel unter den Professorinnen und Professoren. Ohne diese Mittel, um junge, leistungsfähige Professoren zu gewinnen, könne die Universität ihre Aufgabe in Forschung und Lehre nicht ausreichend erfüllen.

Erlöse aus den Verkäufen müssen an der Uni bleiben

Da das Land zurzeit keinen Anteil für gesetzlich förderungswürdige Maßnahmen im Hochschulbau gebe, müssten die Universitäten stattdessen auf die Erlöse aus den Verkäufen der Liegenschaften zurückgreifen können, die ihnen zur Nutzung überlassen seien.

Die Einrichtung von Lehrerbildungszentren begrüßte der AS, lehnte aber hochschulübergreifende Lehrerbildungszentren ab. Unter den Zielvorgaben, die erschwert würden, seien auch notwendige Reformen wie die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- und Masterabschlüsse, der so genannte Bologna-Prozess:

Der AS wandte sich dabei grundsätzlich gegen den Abbau von Studienplätzen in Berlin. Mit den Hochschulverträgen gingen rund 10000 Plätze verloren.

Außerdem lehnte er es ab, die Studierenden finanziell zu belasten, um Haushaltslöcher zu stopfen. Der Aussage im Hochschulvertrag, Gebühren und Entgelte würden an den Universitäten bleiben, sei zu misstrauen, da der Finanzsenator sich bereits ablehnend geäußert habe. Außerdem müsste der Senat logischerweise die Plafondabsenkung zurücknehmen, die ja aus den 50 Euro Verwaltungsgebühren resultiere.

Die neuen Verträge sehen außerdem vor, die finanziellen Mittel, die nach Leistung vergeben werden sollen, zu verdoppeln. Dies nehme den Hochschulen Mittel, reformbedürftige Bereiche zu sanieren, und trage so zur weiteren Gefährdung der Reformen bei. Drittmittel, die die Ingenieurwissenschaften einwerben, werden nur mit dem Faktor 0,8 gegenüber denen aus den Naturwissenschaften gewichtet. Das bezeichnete der AS als ungerechtfertigt und abwertend. Die TU Berlin würde dadurch benachteiligt.

Es darf keine Quoten für den Übergang vom Bachelor zum Master geben

Der AS schloss sich außerdem der in einer Presseerklärung verbreiteten Haltung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Kultusministerkonferenz (KMK) an, dass der Bedarf von Wissenschaft und Wirtschaft an hoch qualifizierten Absolventinnen und Absolventen mit einem Qualifikationsniveau, das zumindest dem der bisherigen Diplomstudiengänge Technischer Universitäten entspricht, eher zunehmen wird. Daher dürfe es keine Quoten für den Übergang vom Bachelor zum Master geben. In dieser Position ist die TU Berlin einig mit der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Hochschulen und Universitäten in der HRK. Sie erwartet daher, dass die Anzahl der künftigen Masterabsolventen pro Jahr zumindest der Zahl der heutigen Diplomabsolventen entsprechen wird.

Ebenso sei es notwendig, die Betreuung von Promovenden in Graduierten- und Promotionskollegs zu verstärken. Auch sei die Verbesserung der Arbeitssituation von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der TU Berlin ein wesentliches Anliegen. Sie müsse darauf abzielen, die Promotionsquote innerhalb der Vertragslaufzeit zu erhöhen.

Das ergebnisoffene Projekt "Facility Management der Berliner Hochschulen" begrüßte der AS. Die Mitglieder stellten dazu fest, dass Raum- und Baumanagement an der Universität auf Anforderungen bei Berufungen oder bei der Einrichtung von Forschungsschwerpunkten schnell reagieren müssten. Die Regelung schließlich, höchstens 50 Prozent der frei werdenden nicht wissenschaftlichen Stellen extern ausschreiben zu können, lähme dagegen den Wissenschaftsbetrieb. Die TU Berlin habe in den vergangenen Jahren bewiesen, dass sie einen Personalüberhang schnellstmöglich sozialverträglich abbauen könne.

Der genaue Wortlaut der AS-Stellungnahme vom 20. April 2005 kann im Internet nachgelesen werden.

tui

www.tu-berlin.de/presse/tu-reform/Stellungnahme_HSV_Endergebnis.pdf

 

© TU-Pressestelle 5/2005 | TU intern | Impressum | Leserbriefe