An der Grenze des Erträglichen
Der Akademische Senat der TU Berlin nahm Ende April zu den paraphierten
Hochschulverträgen Stellung
"Horrend" - ein anderes Wort fanden die Mitglieder des
Akademischen
Senats (AS) nicht, um die Kürzungssummen zu bezeichnen,
die das Land den Universitäten und insbesondere der TU Berlin
auferlegt hatte. Sie sind in den vor Ostern paraphierten Hochschulverträgen
festgelegt worden. Da der Vertrag außerdem Zielvorgaben aufweise,
die "an der Grenze des Erträglichen" lägen,
sah sich der AS zu einer Stellungnahme gezwungen:
Die Hochschulverträge seien das kleinere Übel gegenüber
der Alternative, in den nächsten fünf Jahren wegen unberechenbarer
Budgets zur Handlungsunfähigkeit verdammt zu sein. Immerhin
garantierten sie relative Planungssicherheit. Durch weitere Kürzungen
in möglichen Änderungsverträgen wäre diese allerdings
gefährdet. Schon jetzt erschwerten die Kürzungen die angestrebten
Reformziele.
Der AS stellte fest, dass die vorgesehenen investiven Mittel für
das Professuren-Erneuerungs-Programm unabdingbar seien. Es vollziehe
sich derzeit ein Generationenwechsel unter den Professorinnen und
Professoren. Ohne diese Mittel, um junge, leistungsfähige Professoren
zu gewinnen, könne die Universität ihre Aufgabe in Forschung
und Lehre nicht ausreichend erfüllen.
Erlöse aus den Verkäufen
müssen an der Uni bleiben |
Da das Land zurzeit keinen Anteil für gesetzlich förderungswürdige
Maßnahmen im Hochschulbau gebe, müssten die Universitäten
stattdessen auf die Erlöse aus den Verkäufen der Liegenschaften
zurückgreifen können, die ihnen zur Nutzung überlassen
seien.
Die Einrichtung von Lehrerbildungszentren begrüßte der
AS, lehnte aber hochschulübergreifende Lehrerbildungszentren
ab. Unter den Zielvorgaben, die erschwert würden, seien auch
notwendige Reformen wie die Umstellung der Studiengänge auf
Bachelor- und Masterabschlüsse, der so genannte Bologna-Prozess:
Der AS wandte sich dabei grundsätzlich gegen den Abbau von
Studienplätzen in Berlin. Mit den Hochschulverträgen gingen
rund 10000 Plätze verloren.
Außerdem lehnte er es ab, die Studierenden finanziell zu
belasten, um Haushaltslöcher zu stopfen. Der Aussage im Hochschulvertrag,
Gebühren und Entgelte würden an den Universitäten
bleiben, sei zu misstrauen, da der Finanzsenator sich bereits ablehnend
geäußert habe. Außerdem müsste der Senat logischerweise
die Plafondabsenkung zurücknehmen, die ja aus den 50 Euro Verwaltungsgebühren
resultiere.
Die neuen Verträge sehen außerdem vor, die finanziellen
Mittel, die nach Leistung vergeben werden sollen, zu verdoppeln.
Dies nehme den Hochschulen Mittel, reformbedürftige Bereiche
zu sanieren, und trage so zur weiteren Gefährdung der Reformen
bei. Drittmittel, die die Ingenieurwissenschaften einwerben, werden
nur mit dem Faktor 0,8 gegenüber denen aus den Naturwissenschaften
gewichtet. Das bezeichnete der AS als ungerechtfertigt und abwertend.
Die TU Berlin würde dadurch benachteiligt.
Es darf keine Quoten für
den Übergang vom Bachelor zum Master geben |
Der AS schloss sich außerdem der in einer Presseerklärung
verbreiteten Haltung der Hochschulrektorenkonferenz
(HRK) und der Kultusministerkonferenz
(KMK) an, dass der Bedarf von Wissenschaft und Wirtschaft an hoch
qualifizierten Absolventinnen und Absolventen mit einem Qualifikationsniveau,
das zumindest dem der bisherigen Diplomstudiengänge Technischer
Universitäten entspricht, eher zunehmen wird. Daher dürfe
es keine Quoten für den Übergang vom Bachelor zum Master
geben. In dieser Position ist die TU Berlin einig mit der Arbeitsgemeinschaft
der Technischen Hochschulen und Universitäten in der HRK. Sie
erwartet daher, dass die Anzahl der künftigen Masterabsolventen
pro Jahr zumindest der Zahl der heutigen Diplomabsolventen entsprechen
wird.
Ebenso sei es notwendig, die Betreuung von Promovenden in Graduierten-
und Promotionskollegs zu verstärken. Auch sei die Verbesserung
der Arbeitssituation von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der TU Berlin ein wesentliches Anliegen. Sie müsse
darauf abzielen, die Promotionsquote innerhalb der Vertragslaufzeit
zu erhöhen.
Das ergebnisoffene Projekt "Facility Management der Berliner
Hochschulen" begrüßte der AS. Die Mitglieder stellten
dazu fest, dass Raum- und Baumanagement an der Universität
auf Anforderungen bei Berufungen oder bei der Einrichtung von Forschungsschwerpunkten
schnell reagieren müssten. Die Regelung schließlich,
höchstens 50 Prozent der frei werdenden nicht wissenschaftlichen
Stellen extern ausschreiben zu können, lähme dagegen den
Wissenschaftsbetrieb. Die TU Berlin habe in den vergangenen Jahren
bewiesen, dass sie einen Personalüberhang schnellstmöglich
sozialverträglich abbauen könne.
Der genaue Wortlaut der AS-Stellungnahme vom 20. April 2005 kann
im Internet nachgelesen werden.
tui
www.tu-berlin.de/presse/tu-reform/Stellungnahme_HSV_Endergebnis.pdf
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