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Mit 65 Ruhestand - mit 67 volle Rente?

Welche Folgen die Idee Franz Münteferings für TU-Beschäftigte hat

Die geplante Einführung der "Rente mit 67" hat außer Ärger bei den Betroffenen auch diffuse Ängste ausgelöst. Grund: In vielen Manteltarifverträgen ist ein Ausscheiden aus dem Berufsleben mit 65 festgeschrieben. Ein vorzeitiges Ausscheiden kostet die Arbeitnehmer aber bis zu 7,2 Prozent Abschläge von der Rente.

"Das Arbeitsverhältnis endet, sobald der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr erreicht hat", steht im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Paradox: Das geplante Gesetz schreibt den Ruhestand mit 67 vor, laut BAT-Vertrag sind die Beschäftigten jedoch gezwungen, mit 65 zu gehen!

"Bislang ist die ‚Rente mit 67' noch nicht gesetzlich geregelt. Der Vorschlag der Bundesregierung befindet sich im Gesetzgebungsverfahren", beruhigen Tarifrechtsexperten der TU Berlin. "Man muss allerdings davon ausgehen, dass dieser Vorschlag auch umgesetzt wird." In diesem Fall seien Neuregelungen anzustreben, darüber sind sich inzwischen verschiedene Organisationen einig, die sich mit Tarifrecht beschäftigen. Denn natürlich habe der BAT bei seiner Entstehung Anfang der Sechzigerjahre diese Wendung nicht voraussehen können. Momentan gebe es für die Tarifparteien aber noch keinen Handlungsbedarf. Berlin war Anfang 2003 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten. Die Hochschulen hatten daraufhin den Anwendungstarifvertrag Berliner Hochschulen abgeschlossen, dessen Grundlage nach wie vor der BAT ist.

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