Mit 65 Ruhestand - mit 67 volle Rente?
Welche Folgen die Idee Franz Münteferings für TU-Beschäftigte
hat
Die geplante Einführung der "Rente mit 67" hat außer
Ärger bei den Betroffenen auch diffuse Ängste ausgelöst.
Grund: In vielen Manteltarifverträgen ist ein Ausscheiden aus
dem Berufsleben mit 65 festgeschrieben. Ein vorzeitiges Ausscheiden
kostet die Arbeitnehmer aber bis zu 7,2 Prozent Abschläge von
der Rente.
"Das Arbeitsverhältnis endet, sobald der Arbeitnehmer
das 65. Lebensjahr erreicht hat", steht im Bundesangestelltentarifvertrag
(BAT). Paradox: Das geplante Gesetz schreibt den Ruhestand mit 67
vor, laut BAT-Vertrag sind die Beschäftigten jedoch gezwungen,
mit 65 zu gehen!
"Bislang ist die Rente mit 67' noch nicht gesetzlich
geregelt. Der Vorschlag der Bundesregierung befindet sich im Gesetzgebungsverfahren",
beruhigen Tarifrechtsexperten der TU Berlin. "Man muss allerdings
davon ausgehen, dass dieser Vorschlag auch umgesetzt wird."
In diesem Fall seien Neuregelungen anzustreben, darüber sind
sich inzwischen verschiedene Organisationen einig, die sich mit
Tarifrecht beschäftigen. Denn natürlich habe der BAT bei
seiner Entstehung Anfang der Sechzigerjahre diese Wendung nicht
voraussehen können. Momentan gebe es für die Tarifparteien
aber noch keinen Handlungsbedarf. Berlin war Anfang 2003 aus der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten. Die Hochschulen
hatten daraufhin den Anwendungstarifvertrag Berliner Hochschulen
abgeschlossen, dessen Grundlage nach wie vor der BAT ist.
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