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Februar/März 2006
 
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Die Hochschulen haben die Wahl

TU Berlin kann künftig Großteil der Studierenden selbst auswählen - Hochschultag informiert über Auswahlverfahren

Diskutierten lebhaft: (v. l.) Hans-Gerhard Husung, Berliner Wissenschaftsstaatssekretär, Jörg Steinbach, 1. Vizepräsident der TU Berlin, und Annette Fugmann-Heesing,Vorsitzende des Berliner Wissenschaftsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses
© TU-Pressestelle (3)

Die Berliner Hochschulen dürfen sich in Zukunft einen Großteil ihrer Studierenden selbst aussuchen. Das erlaubt das neue Hochschulzulassungsgesetz vom Mai 2005 (siehe Artikel "Mehr Absolventen, weniger Abbrecher"). Um verschiedene Auswahlverfahren kennen zu lernen und die notwendige Diskussion an der Uni in Gang zu setzen, veranstaltete die TU Berlin am 9. Februar einen Hochschultag zum Thema "Hochschulzulassung".

Dabei wurde rasch klar, dass es keinen Königsweg gibt. Notwendig sind Lösungen, die die Ansprüche der jeweiligen Studiengänge berücksichtigen. Einig waren sich die Vertreter der Politik, Universitäten und Schulen, dass Schülerinnen und Schüler frühzeitig und detailliert informiert werden müssen. Denn schon die Wahl der Leistungskurse kann die Chancen auf einen Studienplatz beeinflussen, wie Burkhard Danz, Leiter des Referates für Studienangelegenheiten der Berliner Charité, erläuterte. An der Charité erhalten Bewerberinnen und Bewerber, die naturwissenschaftliche Fächer belegt haben, Bonuspunkte. Ebenso wie bei der so genannten "gewichteten Abiturnote", bei der die Noten ausgewählter Fächer berücksichtigt werden, will man auch Bewerbern mit einer schlechteren Abinote, aber fachspezifischem Vorwissen bessere Chancen geben.

An der Universität Karlsruhe gibt es für die Studiengänge unterschiedliche Verfahren, wie deren Prorektor Prof. Dr. Norbert Henze darstellte. Je nach Fach fließen mit unterschiedlicher Gewichtung Ergebnisse von Auswahlgesprächen und Tests, gewichtete Abinoten sowie Kriterien wie spezifische Berufsausbildung und Zusatzqualifikationen ein. Um einen Zulassungsbescheid zu bekommen, wird eine Mindestpunktzahl festgelegt. Das führte jedoch dazu, dass zum Beispiel im Studiengang Architektur weniger Studierende aufgenommen wurden, als Plätze vorhanden waren. So etwas sei für Berlin nicht denkbar, stellte Wissenschaftsstaatssekretär Dr. Hans-Gerhard Husung umgehend klar, die Kapazitäten müssten ausgeschöpft werden. Auf eine Diskussion, ob man für einen Studiengang ungeeignete Bewerber aufnehmen müsse, ließ er sich nicht ein. Er ließ auch offen, was passiert, wenn die Hochschulen die Möglichkeit zur Anwendung von Auswahlverfahren nicht in Anspruch nehmen. Offenbar existiert hier eine Gesetzeslücke.

Ebenso wie die Vorsitzende des Berliner Wissenschaftsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses, Dr. Annette Fugmann-Heesing, wies er darauf hin, dass Auswahlverfahren den Bewerbern helfen sollen, sich für das geeignete Studium zu entscheiden. Verbessert werden müsse zudem die Betreuung. Allerdings ist die TU Berlin bereits seit langem überlaufen. 29816 Studierenden stehen rund 17000 ausfinanzierte Studienplätze gegenüber. Auf Dauer könne die Uni nicht, wie in diesem Wintersemester, 2904 Anfänger aufnehmen, wenn nur 2575 finanzierte Plätze vorhanden sind, betonte der 1. Vizepräsident der TU Berlin, Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach. Dr. Ernst Fay von der ITB Consulting empfahl für Studienfächer, bei denen es deutlich mehr Bewerber als Plätze gibt, eine Kombination aus Abiturnote und fachspezifischem Studierfähigkeitstest, ähnlich dem Medizinertest. Solche Tests seien fair und hätten eine gute Aussagekraft. Da die Entwicklung solcher Tests jedoch teuer sei, sollten sich Fächer bundesweit auf einen einheitlichen Test einigen. Der Initiator des Tages, Jörg Steinbach, zeigte sich mit dem Hochschultag zufrieden: "Wir haben wichtige Anregungen bekommen. Nun gilt es zu entscheiden, welche Verfahren in welchen Studiengängen angewendet werden. In einigen Fächern, die nur geringfügig über der Kapazität nachgefragt werden, müssen wir genau überlegen, ob ein Auswahlverfahren überhaupt sinnvoll ist."

Christian Hohlfeld

www.tu-berlin.de/presse/doku/hochschultag
 

Master als Regelabschluss

Das abschließende Streitgespräch zwischen dem 1. Vizepräsidenten der TU Berlin, Professor Jörg Steinbach, und dem niedersächsischen Wissenschaftsminister Lutz Stratmann gab einen Ausblick in die Zukunft des Hochschulsystems. Stratmann strebt eine Aufteilung der Studienplätze zwischen Fachhochschule und Universitäten im Verhältnis 2:1 an. Während an Fachhochschulen der Bachelor der Regelabschluss sein sollte, empfahl er ganz auf der Linie der "TU 9" den Master als Regelabschluss für Unis. Diese, so Stratmann, müssten sich stärker darauf konzentrieren, Nachwuchs für die Forschung auszubilden, und ihr Profil darauf abstellen. Er stellte zudem infrage, ob alle Diplomstudiengänge wie etwa Jura oder Wirtschaft künftig an Unis bleiben müssten. Eventuell frei werdende Kapazitäten könne man für die bessere Betreuung in den neuen Bachelorstudiengängen verwenden.

 

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