Die Hochschulen haben die Wahl
TU Berlin kann künftig Großteil der Studierenden
selbst auswählen - Hochschultag informiert über Auswahlverfahren
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Diskutierten lebhaft: (v.
l.) Hans-Gerhard Husung, Berliner Wissenschaftsstaatssekretär,
Jörg Steinbach, 1. Vizepräsident der TU Berlin, und
Annette Fugmann-Heesing,Vorsitzende des Berliner Wissenschaftsausschusses
des Berliner Abgeordnetenhauses
© TU-Pressestelle (3) |
Die Berliner Hochschulen dürfen sich in Zukunft einen Großteil
ihrer Studierenden selbst aussuchen. Das erlaubt das neue Hochschulzulassungsgesetz
vom Mai 2005 (siehe Artikel "Mehr Absolventen,
weniger Abbrecher"). Um verschiedene Auswahlverfahren kennen
zu lernen und die notwendige Diskussion an der Uni in Gang zu setzen,
veranstaltete die TU Berlin am 9. Februar einen Hochschultag zum
Thema "Hochschulzulassung".
Dabei wurde rasch klar, dass es keinen Königsweg gibt. Notwendig
sind Lösungen, die die Ansprüche der jeweiligen Studiengänge
berücksichtigen. Einig waren sich die Vertreter der Politik,
Universitäten und Schulen, dass Schülerinnen und Schüler
frühzeitig und detailliert informiert werden müssen. Denn
schon die Wahl der Leistungskurse kann die Chancen auf einen Studienplatz
beeinflussen, wie Burkhard Danz, Leiter des Referates für Studienangelegenheiten
der Berliner Charité,
erläuterte. An der Charité erhalten Bewerberinnen und
Bewerber, die naturwissenschaftliche Fächer belegt haben, Bonuspunkte.
Ebenso wie bei der so genannten "gewichteten Abiturnote",
bei der die Noten ausgewählter Fächer berücksichtigt
werden, will man auch Bewerbern mit einer schlechteren Abinote,
aber fachspezifischem Vorwissen bessere Chancen geben.
An der Universität
Karlsruhe gibt es für die Studiengänge unterschiedliche
Verfahren, wie deren Prorektor Prof. Dr. Norbert Henze darstellte.
Je nach Fach fließen mit unterschiedlicher Gewichtung Ergebnisse
von Auswahlgesprächen und Tests, gewichtete Abinoten sowie
Kriterien wie spezifische Berufsausbildung und Zusatzqualifikationen
ein. Um einen Zulassungsbescheid zu bekommen, wird eine Mindestpunktzahl
festgelegt. Das führte jedoch dazu, dass zum Beispiel im Studiengang
Architektur weniger Studierende aufgenommen wurden, als Plätze
vorhanden waren. So etwas sei für Berlin nicht denkbar, stellte
Wissenschaftsstaatssekretär Dr. Hans-Gerhard Husung umgehend
klar, die Kapazitäten müssten ausgeschöpft werden.
Auf eine Diskussion, ob man für einen Studiengang ungeeignete
Bewerber aufnehmen müsse, ließ er sich nicht ein. Er
ließ auch offen, was passiert, wenn die Hochschulen die Möglichkeit
zur Anwendung von Auswahlverfahren nicht in Anspruch nehmen. Offenbar
existiert hier eine Gesetzeslücke.
Ebenso wie die Vorsitzende des Berliner Wissenschaftsausschusses
des Berliner Abgeordnetenhauses, Dr. Annette Fugmann-Heesing, wies
er darauf hin, dass Auswahlverfahren den Bewerbern helfen sollen,
sich für das geeignete Studium zu entscheiden. Verbessert werden
müsse zudem die Betreuung. Allerdings ist die TU Berlin bereits
seit langem überlaufen. 29816 Studierenden stehen rund 17000
ausfinanzierte Studienplätze gegenüber. Auf Dauer könne
die Uni nicht, wie in diesem Wintersemester, 2904 Anfänger
aufnehmen, wenn nur 2575 finanzierte Plätze vorhanden sind,
betonte der 1. Vizepräsident der TU Berlin, Prof. Dr.-Ing.
Jörg Steinbach. Dr. Ernst Fay von der ITB Consulting empfahl
für Studienfächer, bei denen es deutlich mehr Bewerber
als Plätze gibt, eine Kombination aus Abiturnote und fachspezifischem
Studierfähigkeitstest, ähnlich dem Medizinertest. Solche
Tests seien fair und hätten eine gute Aussagekraft. Da die
Entwicklung solcher Tests jedoch teuer sei, sollten sich Fächer
bundesweit auf einen einheitlichen Test einigen. Der Initiator des
Tages, Jörg Steinbach, zeigte sich mit dem Hochschultag zufrieden:
"Wir haben wichtige Anregungen bekommen. Nun gilt es zu entscheiden,
welche Verfahren in welchen Studiengängen angewendet werden.
In einigen Fächern, die nur geringfügig über der
Kapazität nachgefragt werden, müssen wir genau überlegen,
ob ein Auswahlverfahren überhaupt sinnvoll ist."
Christian Hohlfeld
www.tu-berlin.de/presse/doku/hochschultag
Master als Regelabschluss
Das abschließende Streitgespräch zwischen dem
1. Vizepräsidenten der TU Berlin, Professor Jörg
Steinbach, und dem niedersächsischen Wissenschaftsminister
Lutz Stratmann gab einen Ausblick in die Zukunft des Hochschulsystems.
Stratmann strebt eine Aufteilung der Studienplätze zwischen
Fachhochschule und Universitäten im Verhältnis 2:1
an. Während an Fachhochschulen der Bachelor der Regelabschluss
sein sollte, empfahl er ganz auf der Linie der "TU 9"
den Master als Regelabschluss für Unis. Diese, so Stratmann,
müssten sich stärker darauf konzentrieren, Nachwuchs
für die Forschung auszubilden, und ihr Profil darauf
abstellen. Er stellte zudem infrage, ob alle Diplomstudiengänge
wie etwa Jura oder Wirtschaft künftig an Unis bleiben
müssten. Eventuell frei werdende Kapazitäten könne
man für die bessere Betreuung in den neuen Bachelorstudiengängen
verwenden.
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