Mit 500 Euro ist man dabei
Die ersten Bundesländer führen ab Herbst 2006 Studiengebühren
ein
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keine
Studiengebühr |
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Studiengebühr
(100-500 Euro) |
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ab
Wintersemester 2006 für Erstsemester (Hamburg für
Neuimmatrikulierte), ab Sommersemester 2007 für alle |
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ab
Sommersemester 2007 für alle |
*** |
ab
Wintersemester 2007 für alle |
Studiengebühren sind auf dem Vormarsch. Nach Niedersachsen,
das am 9. Dezember 2005 als erstes Bundesland Gebühren beschlossen
hat, haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen
und das Saarland entsprechende Gesetze verabschiedet oder stehen
kurz davor. In Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen
Erstsemester ab dem Wintersemester 2006/07 zahlen. Ab Sommersemester
2007 sind dann - mit Ausnahme des Saarlandes, das erst zum Wintersemester
2007/08 Gebühren einführen will - alle Studierenden dieser
Länder betroffen.
Als einziges Land überlässt es Nordrhein-Westfalen den
Hochschulen, ob eine Gebühr erhoben wird und wie hoch sie ausfällt.
Einzige Einschränkung: Die Obergrenze liegt bei 500 Euro pro
Semester. Bayern legt einen Rahmen fest: für Universitäten
und Kunsthochschulen zwischen 300 und 500 Euro sowie für Fachhochschulen
zwischen 100 und 500 Euro pro Semester. Die vorliegenden Modelle
weisen ansonsten Ähnlichkeiten auf: zum Beispiel Darlehensangebote
der Landesbanken zur Vorfinanzierung der Gebühren und Ausfallfonds
zur Risikoabdeckung dieser Darlehen.
In Niedersachsen fließen sechs Prozent der Gebühren
in den Ausfallfonds. Aus Sicht des Kölner Bildungsökonomen
Dieter Dohmen zu wenig. Er hält bis zu 25 Prozent für
realistisch und befürchtet, dass weniger Geld als geplant bei
den Hochschulen ankommt. Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister
Jürgen Zöllner (SPD) vermutet zudem, dass die Bundesländer
angesichts der zusätzlichen Einnahmequelle der Hochschulen
die Landeszuschüsse geringer steigen lassen könnten.
Kritik gibt es auch an den unterschiedlichen Regelungen zur Befreiung
von Gebühren. In Bayern gibt es zum Beispiel eine Härtefallklausel,
in Baden-Württemberg eine Klausel für Studierende aus
kinderreichen Familien. Das Deutsche
Studentenwerk bezweifelt, dass die sozialen Auflagen des Bundesverfassungsgerichts
erfüllt werden, und fordert Nachbesserungen, damit niemand
von einem Studium abgehalten wird.
Zumindest für Langzeitstudierende scheinen Gebühren abschreckend
zu wirken: Das Statistische Bundesamt hat festgestellt, dass in
Hessen und Nordrhein-Westfalen nach der Einführung rund 40
Prozent weniger Studierende mit 15 und mehr Fachsemestern eingeschrieben
sind. Jedoch gibt es keine Erhebung, warum diese das Studium nun
abgebrochen haben.
Christian Hohlfeld
Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz zur künftigen
Studienfinanzierung:
www.hrk.de/de/beschluesse/109_2925.php
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