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Januar 2006
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Mit 500 Euro ist man dabei

Die ersten Bundesländer führen ab Herbst 2006 Studiengebühren ein

 
  keine Studiengebühr
Studiengebühr (100-500 Euro)
  * ab Wintersemester 2006 für Erstsemester (Hamburg für Neuimmatrikulierte), ab Sommersemester 2007 für alle
** ab Sommersemester 2007 für alle
*** ab Wintersemester 2007 für alle

Studiengebühren sind auf dem Vormarsch. Nach Niedersachsen, das am 9. Dezember 2005 als erstes Bundesland Gebühren beschlossen hat, haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland entsprechende Gesetze verabschiedet oder stehen kurz davor. In Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen Erstsemester ab dem Wintersemester 2006/07 zahlen. Ab Sommersemester 2007 sind dann - mit Ausnahme des Saarlandes, das erst zum Wintersemester 2007/08 Gebühren einführen will - alle Studierenden dieser Länder betroffen.

Als einziges Land überlässt es Nordrhein-Westfalen den Hochschulen, ob eine Gebühr erhoben wird und wie hoch sie ausfällt. Einzige Einschränkung: Die Obergrenze liegt bei 500 Euro pro Semester. Bayern legt einen Rahmen fest: für Universitäten und Kunsthochschulen zwischen 300 und 500 Euro sowie für Fachhochschulen zwischen 100 und 500 Euro pro Semester. Die vorliegenden Modelle weisen ansonsten Ähnlichkeiten auf: zum Beispiel Darlehensangebote der Landesbanken zur Vorfinanzierung der Gebühren und Ausfallfonds zur Risikoabdeckung dieser Darlehen.

In Niedersachsen fließen sechs Prozent der Gebühren in den Ausfallfonds. Aus Sicht des Kölner Bildungsökonomen Dieter Dohmen zu wenig. Er hält bis zu 25 Prozent für realistisch und befürchtet, dass weniger Geld als geplant bei den Hochschulen ankommt. Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner (SPD) vermutet zudem, dass die Bundesländer angesichts der zusätzlichen Einnahmequelle der Hochschulen die Landeszuschüsse geringer steigen lassen könnten.

Kritik gibt es auch an den unterschiedlichen Regelungen zur Befreiung von Gebühren. In Bayern gibt es zum Beispiel eine Härtefallklausel, in Baden-Württemberg eine Klausel für Studierende aus kinderreichen Familien. Das Deutsche Studentenwerk bezweifelt, dass die sozialen Auflagen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden, und fordert Nachbesserungen, damit niemand von einem Studium abgehalten wird.

Zumindest für Langzeitstudierende scheinen Gebühren abschreckend zu wirken: Das Statistische Bundesamt hat festgestellt, dass in Hessen und Nordrhein-Westfalen nach der Einführung rund 40 Prozent weniger Studierende mit 15 und mehr Fachsemestern eingeschrieben sind. Jedoch gibt es keine Erhebung, warum diese das Studium nun abgebrochen haben.

Christian Hohlfeld

Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz zur künftigen Studienfinanzierung:
www.hrk.de/de/beschluesse/109_2925.php

 

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